Die Aus-Süden-Kommer könnten wie folgt fahren, um nicht einen großen Umweg über Abfahrt 42 machen zu müssen: *Routenplaner rulez* wir fahren aus Süden kommend in Bispingen ab, links auf die L211, dann nach einiger Zeit rechts in die Widukindstraße, am Ende rechts und rauf auf die Zulieferstrecke der Raststätte. Weiß eigentlich jemand genau ob das als 'Auf- oder Abfahren von Bundesautobahnen über nicht dafür speziell vorgesehene und gekennzeichnete Zufahrten' gilt?!? Sprich: Punkte oder nur widerrechtliches Befahren einer Straße?
Ich werde mich der Kolonne aus dem Nordwesten in Langwedel anschließen und hoffe es bis 13h00 dorthin zu schaffen... Toi toi toi. Muß um 11h30 noch jemanden in Oldenburg zum Bahnhof bringen.
Und daß wir einigermaßen zusammenbleiben können versteht sich von selbst: wir sind alle León- bzw. Toledofahrer (ok, wir hatten IIRC einen orangenen Punto, oder?

*huhu!*) und eine Hand wäscht die andere. X macht hinten dicht, sodaß Y, Z und U reinziehen können - fertig!

Ist ja nix Strafbares bei unserem zu erwartenden Richttempo.
Ach ja, ich muß euch noch was beichten. Ich habe ja 2 Personen angemeldet, also mich plus eine weitere. Ich werde mit meinem blauen TD
I kommen, so wie ich mich gemeldet hab, aber meine Begleitung wird seinen roten Cupra V
6 ausführen. Bist also der einzige Cupra TDI, Matthias H., aber nicht der einzige Cupra.

Sorry!
C ya
Mike