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EdMonix
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Besten Dank.Ich gebe hier grundsätzlich keine Rechtsauskunft, ich recherchiere nach Antworten im Internet in der Hoffnung, dass sie dem einen oder anderen dann in der Antwortfindung behilflich sind.
Grundsätzlich muss man Garantie und Gewährleistung auseinander halten, denn die Garantie gibt der Händler "meist" freiwillig dazu während die Gewährleistung einen gesetzlich geregelten Anspruch darstellt gem. § 434 Sachmangel.
In deinem Fall:
Für eine Sache, die du gekauft hast, haftet der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in dem vorliegenden Fall für die Dauer von zwei Jahren. Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, muss der Verkäufer den Kaufgegenstand, sofern eine Reparatur nicht gelingt, zurücknehmen.
Das ist gesetzlich geregelt.
In deinem Fall heißt das, dass du verlangen kannst, dass dein Fahrzeug repariert wird, ohne dass dir dafür Kosten entstehen. Ebenso hat der Verkäufer die Kosten für einen Mietwagen zu tragen oder ein Leihfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Bevor du aber ein Ersatzfahrzeug mietest, solltest du den Händler fragen, ob er ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Erst wenn der Händler ablehnt, darfst du ein Ersatzfahrzeug mieten und kannst die Mietwagenkosten sodann vom Händler ersetzt verlangen.
Ich gebe hier auch keine Rechtsauskünfte, schlicht weil ich es nicht kann.
Ich bin mir nun aber nicht sicher, ob sich deine Antwort auf @Gleiter01 oder mich bezieht.
Zum Thema Gewährleistung/Garantie habe ich @Gleiter01 bereits geantwortet.
Nur zur Klarstellung: Die Frage, wer die Kosten für einen selbstständig beschafften Ersatzwagen zu tragen hat, kam erst durch @Gleiter01 auf.


