Neues Update verfügbar

Diskutiere Neues Update verfügbar im KL - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 4; Wo kann man das nachlesen?
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.482
Wieso muss man es nachlesen können?
Er ist zur Werkstatt gefahren, und danach fuhr das Fahrzeug nicht mehr. So habe ich es gelesen. Also, nicht hinnehmen.
Was anderes wurde ja nicht gefragt, geschweige wollte er einen juristischen Tipp.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.483
Hast denn nun auch die 1896?
Das scheint dann ein Rekord zu sein. 3,5 Std für die 1896 und das updaten aller Steuergeräte.
In der Zeit haben sie meine Haube auf bekommen, die Batterie ans Ladegerät gehängt und alles vorbereitet.

Sieht gut aus!

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  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.484
Nun gut, ich werde hier jetzt einige Posts zurück lesen müssen, denn dieses Problem hatten ja schon einige vor mir. Wenn ich fündig geworden bin, wird es ein weiteres Telefonat mit dem Serviceberater geben und dann sehen wir weiter.

Problem gelöst! Entweder es war reiner Zufall oder es muss so sein!? Auf jeden Fall habe ich mir den zweiten Schlüssel geschnappt, bin damit ins Auto und habe so die Anmeldung problemlos durchführen können. Es wurde dann mein Profil geladen und nun passt wieder alles. In den kommenden Tagen wird nun noch das eine oder andere getestet.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.485
@Gleiter01
Dann hast Du es bestimmt nicht richtig gelesen. Sein Wagen ist fahrbereit und somit könnte er damit fahren, bis das Steuergerät kommt.

Sein Händler gibt ihm keinen kostenlosen Leihwagen, da grundsätzlich kein Anspruch darauf besteht.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.486
Ich drücke dir die Daumen.

Bei mir lief es nicht so gut. Das Infotainment Steuergerät muss getauscht werden. Wann das Ersatzteil kommt, erfahre ich morgen. Kann man nur hoffen...
So ist es bei mir auch. Steuergerät wurde letzten Montag bestellt, bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung wann es denn kommt. Werde morgen mal nachfragen…
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.487
Wieso muss man es nachlesen können?
Er ist zur Werkstatt gefahren, und danach fuhr das Fahrzeug nicht mehr. So habe ich es gelesen. Also, nicht hinnehmen.
Was anderes wurde ja nicht gefragt, geschweige wollte er einen juristischen Tipp.
Danke für die Antwort.
Gerne aber noch die Nachfrage, ob es für deine Antwort eine rechtliche Grundlage gibt bzw. du einen juristischen Tipp hast?
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.488
@Gleiter01
Dann hast Du es bestimmt nicht richtig gelesen. Sein Wagen ist fahrbereit und somit könnte er damit fahren, bis das Steuergerät kommt.

Sein Händler gibt ihm keinen kostenlosen Leihwagen, da grundsätzlich kein Anspruch darauf besteht.
Mein Leon war fahrbereit. Ob er es noch ist, werde ich morgen explizit nachfragen.
Nach dem Gespäch heute klang es aber nicht so.
Von daher hat es @Gleiter01 schon richtig verstanden.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.489
Ihr stellt hier Fragen. Kopfschüttel.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.491
Habe ich:
Warte den morgigen Tag ab, und solltes du Garantie haben, soll dein Händler das weitere Vorgehen mit Seat absprechen.
Ich habe und werde keine Ersatzwagen zahlen.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.492
Habe ich:
Warte den morgigen Tag ab, und solltes du Garantie haben, soll dein Händler das weitere Vorgehen mit Seat absprechen.
Ich habe und werde keine Ersatzwagen zahlen.
Morgen abwarten werde ich sowieso, Garantie ist auch noch lange vorhanden.
Doch wie sieht es rechtlich aus? Kannst du mir da weiterhelfen bzw. wie bist du zu kostenfreien Ersatzwagen gekommen?
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.493
Habe einfach hinter der Anmeldung in den Schlüsselkasten gelangt und dann auf'n Hof das passende Fahrzeug gesucht.

Habe egal wo, wenn ich ein Fahrzeug wegen Rückruf oder Garantie Leistungen zum Service bringen musste, anstandslos einen Werkstattersatzwagen bekommen.
So, nun ist für mich Feierabend.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.494
Habe einfach hinter der Anmeldung in den Schlüsselkasten gelangt und dann auf'n Hof das passende Fahrzeug gesucht.

Habe egal wo, wenn ich ein Fahrzeug wegen Rückruf oder Garantie Leistungen zum Service bringen musste, anstandslos einen Werkstattersatzwagen bekommen.
So, nun ist für mich Feierabend.
Ist/war zwar leider keine Hilfe, trotzdem danke.
Dir einen schönen Abend.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.495
Die Hilfe ist:
Nett Fragen wegen kostenlosen Ersatzwagen kostet nix.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.496
@Gleiter01
Nett fragen kann man immer, nur erwächst daraus kein Anspruch. Du stellst Thesen in den Raum. Kopfschüttel.
Schönen Abend. 😉
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.497
Wenn eine Sache, die Du gekauft hast, haftet der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in Deinem Fall für die Dauer von zwei Jahren. Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, muss der Verkäufer den Kaufgegenstand, sofern eine Reparatur nicht gelingt, zurücknehmen.

Das ist gesetzlich geregelt.

In Deinem Fall heißt das, dass Du verlangen kannst, dass Dein Fahrzeug repariert wird, ohne dass Dir Kosten entstehen. Ebenso hat der Verkäufer die Kosten für einen Mietwagen zu tragen oder Dir ein Leihfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Lese bitte Deine Garantie Bedingungen.
Und tschüss.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.498
Bei mir war das Airbag-Steuergerät beim Update kaputt gegangen. Die Werkstatt hatte mir für die Wartezeit einen Leihwagen auf ihre Kosten zur Verfügung gestellt. Allerdings meinten die, dass es keine Pflicht ist und es nur gemacht wird, weil das Steuergerät in der Werkstatt zerstört wurde...
Für die reguläre Zeit der Maßnahmen, weigert sich die Werkstatt auch einen Leihwagen herauszugeben.
Von daher würde ich nicht davon ausgehen, dass es immer ein kostenlosen Leihwagen gibt.


Meinen Leon hab ich zurück, allerdings ohne store, Impressum und Hauptnutzer. Die Werkstatt ist informiert, hat aber noch nicht geantwortet. Die kommen mir leider ziemlich überfordert vor.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.499
Ist/war zwar leider keine Hilfe, trotzdem danke.

Ich gebe hier grundsätzlich keine Rechtsauskunft, ich recherchiere nach Antworten im Internet in der Hoffnung, dass sie dem einen oder anderen dann in der Antwortfindung behilflich sind.

Grundsätzlich muss man Garantie und Gewährleistung auseinander halten, denn die Garantie gibt der Händler "meist" freiwillig dazu während die Gewährleistung einen gesetzlich geregelten Anspruch darstellt gem. § 434 Sachmangel.

In deinem Fall:

Für eine Sache, die du gekauft hast, haftet der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in dem vorliegenden Fall für die Dauer von zwei Jahren. Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, muss der Verkäufer den Kaufgegenstand, sofern eine Reparatur nicht gelingt, zurücknehmen.

Das ist gesetzlich geregelt.

In deinem Fall heißt das, dass du verlangen kannst, dass dein Fahrzeug repariert wird, ohne dass dir dafür Kosten entstehen. Ebenso hat der Verkäufer die Kosten für einen Mietwagen zu tragen oder ein Leihfahrzeug zur Verfügung zu stellen.

Bevor du aber ein Ersatzfahrzeug mietest, solltest du den Händler fragen, ob er ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Erst wenn der Händler ablehnt, darfst du ein Ersatzfahrzeug mieten und kannst die Mietwagenkosten sodann vom Händler ersetzt verlangen.
 
  • Neues Update verfügbar Beitrag #2.500
Wenn eine Sache, die Du gekauft hast, haftet der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in Deinem Fall für die Dauer von zwei Jahren. Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, muss der Verkäufer den Kaufgegenstand, sofern eine Reparatur nicht gelingt, zurücknehmen.

Das ist gesetzlich geregelt.

In Deinem Fall heißt das, dass Du verlangen kannst, dass Dein Fahrzeug repariert wird, ohne dass Dir Kosten entstehen. Ebenso hat der Verkäufer die Kosten für einen Mietwagen zu tragen oder Dir ein Leihfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Lese bitte Deine Garantie Bedingungen.
Und tschüss.
Du hast grundsätzlich verstanden was Gewährleistung und Garantie bedeutet, gut.

Die Ansprüche, die daraus entstehen, sind, meiner Meinung nach, aber falsch.
Der Händler hat, in der Gewährleistungszeit, die Möglichkeit zur Nachbesserung. So weit mir bekannt, entsteht dadurch kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
Gewährleistung bedeutet dabei nur, dass bei Mängeln davon ausgegangen wird, dass sie zum Kaufzeitpunkt bereits vorhanden waren. Danach habe ich zwar Garantie, streng genommen bin ich aber nachweispflichtig. Glücklicherweise (Internet sei dank) gibt es genug andere betroffene Käufer.

Daher auch meine mehrfache Nachfrage an dich auf welche rechtliche Grundlage sich deine Aussagen stützen.
Nett fragen ist das eine, ein wirklicher Anspruch das andere.
 
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