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Wo kann man das nachlesen?Natürlich nicht!
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Wo kann man das nachlesen?Natürlich nicht!
Hast denn nun auch die 1896?
Das scheint dann ein Rekord zu sein. 3,5 Std für die 1896 und das updaten aller Steuergeräte.
In der Zeit haben sie meine Haube auf bekommen, die Batterie ans Ladegerät gehängt und alles vorbereitet.

Nun gut, ich werde hier jetzt einige Posts zurück lesen müssen, denn dieses Problem hatten ja schon einige vor mir. Wenn ich fündig geworden bin, wird es ein weiteres Telefonat mit dem Serviceberater geben und dann sehen wir weiter.
So ist es bei mir auch. Steuergerät wurde letzten Montag bestellt, bis jetzt habe ich noch keine Rückmeldung wann es denn kommt. Werde morgen mal nachfragen…Ich drücke dir die Daumen.
Bei mir lief es nicht so gut. Das Infotainment Steuergerät muss getauscht werden. Wann das Ersatzteil kommt, erfahre ich morgen. Kann man nur hoffen...
Danke für die Antwort.Wieso muss man es nachlesen können?
Er ist zur Werkstatt gefahren, und danach fuhr das Fahrzeug nicht mehr. So habe ich es gelesen. Also, nicht hinnehmen.
Was anderes wurde ja nicht gefragt, geschweige wollte er einen juristischen Tipp.
Mein Leon war fahrbereit. Ob er es noch ist, werde ich morgen explizit nachfragen.@Gleiter01
Dann hast Du es bestimmt nicht richtig gelesen. Sein Wagen ist fahrbereit und somit könnte er damit fahren, bis das Steuergerät kommt.
Sein Händler gibt ihm keinen kostenlosen Leihwagen, da grundsätzlich kein Anspruch darauf besteht.
Und hast du eine Antwort?Ihr stellt hier Fragen. Kopfschüttel.
Morgen abwarten werde ich sowieso, Garantie ist auch noch lange vorhanden.Habe ich:
Warte den morgigen Tag ab, und solltes du Garantie haben, soll dein Händler das weitere Vorgehen mit Seat absprechen.
Ich habe und werde keine Ersatzwagen zahlen.
Ist/war zwar leider keine Hilfe, trotzdem danke.Habe einfach hinter der Anmeldung in den Schlüsselkasten gelangt und dann auf'n Hof das passende Fahrzeug gesucht.
Habe egal wo, wenn ich ein Fahrzeug wegen Rückruf oder Garantie Leistungen zum Service bringen musste, anstandslos einen Werkstattersatzwagen bekommen.
So, nun ist für mich Feierabend.

Ist/war zwar leider keine Hilfe, trotzdem danke.
Du hast grundsätzlich verstanden was Gewährleistung und Garantie bedeutet, gut.Wenn eine Sache, die Du gekauft hast, haftet der Verkäufer dafür, dass die Sache in Ordnung ist. Diese Haftung des Verkäufers besteht in Deinem Fall für die Dauer von zwei Jahren. Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, muss der Verkäufer den Kaufgegenstand, sofern eine Reparatur nicht gelingt, zurücknehmen.
Das ist gesetzlich geregelt.
In Deinem Fall heißt das, dass Du verlangen kannst, dass Dein Fahrzeug repariert wird, ohne dass Dir Kosten entstehen. Ebenso hat der Verkäufer die Kosten für einen Mietwagen zu tragen oder Dir ein Leihfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
Lese bitte Deine Garantie Bedingungen.
Und tschüss.