LED- Scheinwerfer

Diskutiere LED- Scheinwerfer im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Hallo Zusammen ich bin neu hier, ich hätte eine Frage bzgl. des Selbsttests beim Start der LED-Scheinwerfer. Mir ist aufgefallen, das mein Leon...
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.861
Hallo Zusammen ich bin neu hier,

ich hätte eine Frage bzgl. des Selbsttests beim Start der LED-Scheinwerfer.
Mir ist aufgefallen, das mein Leon (2014) diesen Test gar nicht macht. Den Wagen besitze ich aber auch erst seid 1 Woche.
Muss der Leon diesen Test machen bei jedem Start bzw. diese rauf und runter der lED-Scheinwerfer?
Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr sehr freuen.
Grüße der Max
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.862
Hai,

er macht den Selbsttest immer, wenn man nach dem einschalten der Zündung den Motor startet. Dabei ist es egal, ob die Scheinwerfer an sind oder nicht. Wenn die Scheinwerfer nicht an sind, dann bemerkst du den Selbsttest nicht.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.863
Nachdem ich den Leon (Modelljahr 19) nun seit fast 3 Monaten habe hier mein Fazit zu den LED-Scheinwerfern im Vergleich zum adaptiven Bi-Xenon aus dem Octavia (Bj. 2013):

Positiv beim Leon:
- modernere Optik und Lichtfarbe
- gute Ausleuchtung im mittleren und fernen Bereich



Negativ beim Leon:
- ungleichmäßige Lichtverteilung, vor allem im Nahbereich
- schlechtere Adaptivfunktionen (kein Mitlenken der Scheinwerfer)


Besonders die ungleichmäßige Lichtverteilung finde ich immer noch sehr störend. Wenn nur das Abblendlicht aktiviert ist, dann sieht man vor dem Fahrzeug mehrere dunkle Bereich. Das lässt sich ziemlich gut umgehen wenn man zusätzlich die Nebelscheinwerfer anschaltet. Hierdurch ist der Nahbereich vor und neben der Fahrzeugfront dann flächendeckend hell ausgeleuchtet und im mittleren Bereich hat man einen nahtlosen Übergang zum Licht des Abblenddlichts. Am liebsten würde ich die eigentlich immer anlassen. Das Abbiegelicht aktiviert sie ja auch ständig, so dass es rechtlich eigentlich kein Problem sein dürfte, oder?
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.864
132KW
Klär mich doch mal auf was daran so schlimm ist wenn das Licht im Nahbereich nicht so hell ist oder dunkle Bereiche bildet. Hat mich bisher nie gestört.
Ich möchte gerne 30, 40, oder 50 Meter vor dem Auto was sehen.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.865
Das Abbiegelicht aktiviert sie ja auch ständig, so dass es rechtlich eigentlich kein Problem sein dürfte, oder?

Die Nebelscheinwerfer dürfen von der Gesetzgebung her nur bei Nebel oder starkem Regen verwendet werden, bei Sichtunterschreitung von 50 m. Steht sogar im Bußgeldkatalog, wenn nicht beachtet wird.

Das Abbiegelicht funktioniert nur, wenn die Geschwindigkeit unter glaube 10 km/h liegt. Will mich grade nicht festlegen, aber so um den dreh herum.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.866
132KW
Klär mich doch mal auf was daran so schlimm ist wenn das Licht im Nahbereich nicht so hell ist oder dunkle Bereiche bildet. Hat mich bisher nie gestört.
Ich möchte gerne 30, 40, oder 50 Meter vor dem Auto was sehen.

Sieht halt schei?e aus wenn alles fleckig ist. Da habe ich eigentlich lieber einen gleichmäßigen hellen Teppich vor dem Auto, ist auch deutlich angenehmer für die Augen. Bei den hochpreisigeren Modellen ist es ja technisch so umgesetzt, dass man eine gleichmäßige Ausleuchtung hat - beim Leon sind die Flecken den "billig-Einzel-LEDs" geschuldet.

Das die Nebelscheinwerfer lt. STVO nicht durchgehen betrieben werden soll ist mir auch klar. Wobei das bei den vorderen eigentlich keinen Sinn ergibt da es ja etliche Fahrzeuge gibt die von Werk aus deutlich hellere Frontscheinwerfer haben. Bei der Nebelschlussleuchte sieht die Sache natürlich anders aus, aber da gibt es leider viele "Experten" die selbst bei Nieselregen schon das Ding anschalten und dann trotzdem noch mit 140 über die Autobahn fahren.

Das Abbiegelicht (bzw. adaptives Kurvenlicht) funktioniert automatisch bis 50 km/h.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.867
Es gibt im 5F kein adaptives Kurvenlicht!
VG sonne01
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.868
JYQ Vielen Lieben Dank. Mein Leon macht den Test.Ich bin happy wie ne Eins :)
Danke für die schnelle Antwort!
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.869
Das die Nebelscheinwerfer lt. STVO nicht durchgehen betrieben werden soll ist mir auch klar.
Aber wieso fragst du dann ob das permanente Nutzen der NSW aus rechtlicher Sicht problematisch ist, wenn du die Antwort auf deine eigene Frage bereits kennst?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.870
Ich war ja am Wochenende zur Inspektion und Ölwechsel bei Seat Händler. Habe das Problem mit den wohl zu hoch eingestellten Scheinwerfern angesprochen. Das Thema wurde recht schnell abgehandelt und gesagt, das die Scheinwerfer bei der Inspektion sowieso überprüft werden. Damit war mir eigentlich schon klar das nichts weiter passiert. Auf der Inspektionsliste war es dann als nicht i.O. und behoben angekreuzt. Gestern Abend im Dunkeln nach Haus gefahren und 2 von vielleicht 15 haben mir wieder Lichthupe gegeben...

Ich würde ja auch Geld für eine ordentliche Einstellung bezahlen, so ist es ja nicht. Aber keine Ahnung wie und wo ich das machen soll.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.871
Ich würde ja auch Geld für eine ordentliche Einstellung bezahlen, so ist es ja nicht.
Nun, du hast bereits für die Scheinwerfereinstellung bezahlt, nämlich im Rahmen der Inspektion.

Dass deine Scheinwerfer zu hoch eingestellt sind solltest du allerdings nicht alleine an der Tatsache festmachen, dass sich im Gegenverkehr einzelne Autofahrer geblendet fühlen. Es gibt Fahrsituationen, in denen auch korrekt eingestellte Scheinwerfer den Gegenverkehr kurz blenden, nämlich Rechtskurven und Kuppen bzw. Straßenunebenheiten, was aber einige Menschen trotzdem nicht davon abhält immer gleich Lichthupe zu geben. Vermutlich ist ihnen das nicht bewusst.

Wie weit leuchten deine Scheinwerfer auf ebener Landstraße auf der linken Seite? Zur Orientierung: Die Begrenzungspfosten sind in einem Abstand von 50 m aufgestellt.
Sind deine Scheinwefergläser stark verschmutzt? Dies wäre beim aktuellen Wetter nicht ungewöhnlich.

Diese Fragen würde ich klären bevor ich die Scheinwerfer tiefer stellen lasse.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.872
Stark verschmutzt sind die Scheinwerfer nicht.

wie weit sie scheinen ist immer recht schwer zu sagen. Wenn ein Begrenzungspfosten noch leicht leuchtet, zählt das dann auch noch dazu? Ich würde sagen das die deutlich sichtbare Grenze zwischen dem 1. und 2. Pfosten ist, also ca. die gewünschten 70m. Allerdings werde ich das am Wochenende noch mal genau überprüfen, bisher habe ich darauf nur ungefähr während der Fahrt geachtet.

2/15 halte ich halt schon für relativ hoch, muss aber auch sagen das ich bei beiden auf einer leichten Steigung unterwegs war...

Aber z.B. ist es mir auch schon passiert, das ein voraus fahrendes PKW an den Straßenrand gefahren ist, mich vorbei gelassen hat und mir dann mit Lichthupe hinterher ist :rolleyes:
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.873
Das Abbiegelicht aktiviert sie ja auch ständig, so dass es rechtlich eigentlich kein Problem sein dürfte, oder?

Die Nebelscheinwerfer dürfen von der Gesetzgebung her nur bei Nebel oder starkem Regen verwendet werden, bei Sichtunterschreitung von 50 m. Steht sogar im Bußgeldkatalog, wenn nicht beachtet wird.

Das ist definitiv falsch! Die NebelSCHLUSSLEUCHTE (hinten!!!) darf nur bei Nebel, Regen oder Schneefall mit einer Sichtweite von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden, dabei gilt dann gleichzeitig auch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die NebelSCHEINWERFER (vorne!!!) dürfen dagegen eingeschaltet werden, wenn der Fahrer es für sinnvoll hält.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.874
mbu

Nein, auch die NSW dürfen nur bei starker Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden, § 17 Abs. 3 Satz 1 und 2 StVO.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.875
Das Abbiegelicht aktiviert sie ja auch ständig, so dass es rechtlich eigentlich kein Problem sein dürfte, oder?

Die Nebelscheinwerfer dürfen von der Gesetzgebung her nur bei Nebel oder starkem Regen verwendet werden, bei Sichtunterschreitung von 50 m. Steht sogar im Bußgeldkatalog, wenn nicht beachtet wird.

Das ist definitiv falsch! Die NebelSCHLUSSLEUCHTE (hinten!!!) darf nur bei Nebel, Regen oder Schneefall mit einer Sichtweite von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden, dabei gilt dann gleichzeitig auch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Die NebelSCHEINWERFER (vorne!!!) dürfen dagegen eingeschaltet werden, wenn der Fahrer es für sinnvoll hält.

Nein, dass ist falsch. Nebelscheinwerfer dürfen ganz klar nicht benutzt werden, nur weil man mit dem Licht des Autos unzufrieden ist :D

---------- Beitrag am 03.02.2019 um 18:09 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 03.02.2019 um 18:06 Uhr ----------

So, jetzt mal nach 2-3 Monaten mein Feedback zu den Scheinwerfern: Bin sehr zufrieden soweit!
Sind nicht schlechter als die Xenos in meinem A3, allerdings waren die auch schon eine Weile drin und haben evtl etwas an kraft verloren, kann ich nicht beurteilen.
Das einzige was mir auffällt, und das kannte ich von Xenon nicht: Die Beeinträchtigung durch Schnee und Eis auf den Scheinwerfern ist EXTREM.
Einmal mit dem Handfeger drüber, nachdem man das Auto vom Koks befreit hat, reicht nicht aus. Schon minimale Eisreste auf dem Scheinwerfer lassen das licht nicht mehr heraus, so dass man denkt man fährt mit TFL.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.876
Stark verschmutzt sind die Scheinwerfer nicht.

wie weit sie scheinen ist immer recht schwer zu sagen. Wenn ein Begrenzungspfosten noch leicht leuchtet, zählt das dann auch noch dazu? Ich würde sagen das die deutlich sichtbare Grenze zwischen dem 1. und 2. Pfosten ist, also ca. die gewünschten 70m. Allerdings werde ich das am Wochenende noch mal genau überprüfen, bisher habe ich darauf nur ungefähr während der Fahrt geachtet.

2/15 halte ich halt schon für relativ hoch, muss aber auch sagen das ich bei beiden auf einer leichten Steigung unterwegs war...

Aber z.B. ist es mir auch schon passiert, das ein voraus fahrendes PKW an den Straßenrand gefahren ist, mich vorbei gelassen hat und mir dann mit Lichthupe hinterher ist :rolleyes:

Gestern mal wieder kurz im Dunkeln unterwegs gewesen, und innerhalb von 10 Minuten 3 Mal Lichthupe bekommen, das waren vielleicht 10 Autos. Also normal finde ich das nicht..
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.877
paep
Dann lies dich doch mal ein.
Vielleicht kommst du ja in diesem Thread weiter.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.878
paep
Dann lies dich doch mal ein.
Vielleicht kommst du ja in diesem Thread weiter.

Danke. Ich war mir nicht mehr sicher ob es den Thread wirklich gibt, weil ich ihn nicht mehr wiedergefunden habe. Hab ihn jetzt durch, leider kein Treffer in meiner Nähe Sachsen (wäre schon bereit etwas weiter zu fahren), alle in BW/H/NRW.
 
  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.879
hd2008, lies dich dort mal ein ;) ....dort geht es um Wasser in Rückleuchten, hier um LED-Scheinwerfer.
Habt Ihr so etwas schon gesehen? Wasser wie Im Aquarium im Scheinwerfer? Auch nach 2 Wochen in der Garage nicht getrocknet und bei weitem mehr als nur Kondenswasser:
 

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  • LED- Scheinwerfer Beitrag #3.880
Kann man Scheinwerfer unterschiedlicher Revisionsnummern verbauen? Sprich bei mir A auf der anderen Seite dann einen mit B oder fortlaufend?

vFL
 
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