@Lollos
Es handelt sich um eine Gewährleistungsangelegenheit. Der Verkäufer (= Händler), nicht der Hersteller, muss dir einen Leihwagen zur Verfügung stellen oder die Kosten für eine anderweitige Mobilmachung, sofern diese überhaupt zumutbar ist, übernehmen. Dies könnte beispielsweise auch ein Zug- oder Busticket für den Weg zur Arbeit sein. Der Verkäufer kann dir eine Kostenübernahme nicht mit der Begründung verweigern, dass er den Schaden nicht direkt an den Hersteller weiterreichen kann. Wie der Verkäufer das regelt, ist aber nicht dein Bier. Das kann er gerne für sich behalten.
Die Aussage, dass es "nicht notwendig" sei dies zu ändern, ist darüber hinaus natürlich (mal wieder) völliger Blödsinn. Die Fahrprofilauswahl entspricht bei dir nicht dem Serienstand, du hast eine Option, die nicht zu deinem Fahrzeug passt, dafür fehlt dir die korrekte. Über die Ursache wurde bereits gesprochen. Daher liegt hier eindeutig ein Mangel vor. Was sich Autohäuser alles einfallen lassen, um sich ihren Pflichten zu entziehen, ist schon kurios.