*Der Leon Cupra R310 WCE Thread*

Diskutiere *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* im 1P - Erfahrungsberichte Forum im Bereich Der Leon 2; Na klar, nur den Schritt werden die meisten einfach fürchten, denn es lohnt sich ja nicht. Selbst wenn Abt nachbessern würde, wäre man dann...
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #161
Na klar, nur den Schritt werden die meisten einfach fürchten, denn es lohnt sich ja nicht.

Selbst wenn Abt nachbessern würde, wäre man dann andauernd zum Kupplung und Turbo tauschen in der Werkstatt.

Ich für meinen Teil z.b. bin eigentlich zufrieden mit dem Wagen, aber ich werde ihn wahrscheinlich eh nächstes Jahr verkaufen. Dieser rechtsstreit würde wahrshceinlich sich wesentlich länger ziehen.
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #162
Hallo zusammen

Ich Bin neu hier im Seat Forum und Habe das gleiche broblem mit meinem R310
Das Auto Stand eine 1 Woche lang bei Amag,bis ich die Nasse voll hatte und sagte denen Bitte Stellt das Auto wieder auf 265 Ps Standart nach langem reden tatten sie es und sie da das Problem ist Weg, dass heisst es Liegt an der software.
Da wir auch selber Fahrzeuge Optimieren mache ich es selber :very_hap:, bis die neu ergänzung kommt von Amag oder Abt.

@khalis
Ich bin eigentlich nicht so der Forum-Poster, wollte aber trotzdem noch etwas zum R310 melden.

Der Wagen scheint von Haus aus einen Fehler aufzuweisen. Ich habe dies letzte Woche der Garage gemeldet und anscheinend bin ich der erste Kunde, der sich über den Fehler beschwert hat. Der Mechaniker hat dann auch einen anderen R310 getestet und festgestellt, dass er den gleichen Defekt aufweist. Also entweder gibt es gleich zwei faule Eier beim gleichen Mechaniker oder der Wagen hat den Fehler wirklich.

Es handelt sich dabei um das Verhalten des Wagens unter Vollast. Wenn man den Wagen unter Vollast und in einem hohen Gang, sprich 5. oder 6. Gang, z.B. eine leicht steilere Strasse hochjagt (der Motor somit mehr Kraft braucht!), fängt der Wagen an zu zittern und der Motor verliert spürbar an Leistung.
Es ist dabei nicht einfach ein normales vibirieren vom Wagen her, sondern regelrecht ein zittern, das eben wie erwähnt mit einem Leistungsverlust einhergeht.


Die beiden Seat Mechaniker, die den Wagen ebenfalls getestet haben, waren sofort der Meinung, dass dieses Verhalten auf keinen Fall normal sei und nicht auftreten sollte.

Seat kannte den Fehler noch nicht und von der ABT Schweiz kam ebenfalls keine brauchbare Antwort. Die Abklärungen laufen nun über Deutschland. Sobald ich mehr weiss, melde ich mich.[/QUOTE]
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #163
Du kannst Dich auch privat, also nicht über Deinen Händler, mal an ABT in Kempten wenden. Kontaktiere dort Herrn Shamgoli oder Herrn Kleinau, oder direkt den Technikchef Herrn Deuring. Jener ist aber zur Zeit noch in Oschersleben am Audi-Kommandostand der DTM zusammen mit Dr. Wolfgang Ullrich (Motorsportchef Audi) und Hans-Jürgen Abt. Also besser bis Mitte nächster Woche warten. Jedenfalls sind alle der genannten Herren von ABT sehr zugängig und haben keine Star-Allüren, noch nicht mal der "Hansch-Jürgen" und der "Chrischtian". EDIT: Wie hat es eigentlich Dein Händler geschafft, den Wagen auf 265 PS zu trimmen? Theoretisch müsste er das ABT-Steuergerät gegen ein Standard-Steuergerät getauscht haben, was aufwendig und teuer ist, oder er müsste die ABT-Software geflasht bzw. überkopiert haben, was wiederum für den Garantieanspruch keine guten Voraussetzungen sind.
 
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  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #164
wieso steuergerärt ersetzen ?das chip tuning geht über OBD.
 
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  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #165
Nicht bei Abt...

Die tauschen das ganze STG
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #166
Genauso isses. Bei ABT wird nix über OBD gemacht, sondern da wird das komplette Steuergerät getauscht! Daher wundert es mich ja, dass der Händler von Dir, R310, so einfach auf 265 PS umstellen konnte. Mich würde mal wirklich interessieren, wie er das gemacht hat... So ganz glauben kann ich es noch nicht... Vor allem würde es mich interessieren, ob der gleiche Händler genauso einfach wieder auf 310 PS hochrüsten kann. Sorry, aber das glaube ich erst recht nicht! Wenn er es wirklich fertig gebracht hat, das ABT-Steuergerät zu flashen, dann sind Deine 310 PS für immer im Nirwana verschwunden! Und tschüss... Ich bin nach wie vor der Meinung, Du hättest Dich direkt an ABT in Kempten wenden sollen. Die Jungs wissen was sie tun... Bevor alles im Eimer ist, ruf da mal nächste Woche an. Und wenn Du gar nicht weiter kommst, schreibe mir eine PN.
 
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  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #167
Und ausserdem ist das nicht zulässig, das muss dann auch wieder im Fahrzeugschein vermerkt werden.
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #168
Und ausserdem ist das nicht zulässig, das muss dann auch wieder im Fahrzeugschein vermerkt werden.


Für was im Fahrzeugschein vermerken? es ist ja nur bis abt das problem Gelöst hat :)

@ Leon-Klaus
Allso hier in der Schweiz ist es möglich

Hatte ja Selber Kontackt mit Abt Schweiz Herr Roth

Sehr geehrter Herr .........

Vielen Dank für Ihre Email. Wie bereits telefonisch besprochen, sind bei uns bis jetzt keine Beanstandungen bekannt. Wir wissen, dass die Fahrzeug sehr heickel auf die Benzinqualität ansprechen und sehr früh die Zündung um bis zu 10°Kw zurück genommen wird. Dieser Eingriff in die Zündung ist dann oft als Aussetzer spürbar.

Eine Ferndiagnose hier per Mail oder per Telefon zu stellen ist unmöglich.

Betreffend dem lauten Ansauggeräusch wurde bereits zwischen der Technikabteilung und dem AMAG Import diskutiert. Folgende Information wurde dabei weitergeleitet:

wenn dieses Geräusch bei allen Fahrzeugen auftritt, handelt es sich um ein betriebsgewöhnliches Geräusch. Bei verdächtigen Geräuschen – evtl. gepaart mit Leistungsmangel – kann dann auch einmal das Schubumluftventil oder das Ladeluftsystem geprüft werden. Meist findet sich dann auch schon ein Eintrag im Fehlerspeicher.

Bitte bedenken, dass wir hier Fahrzeuge mit recht hoher Literleistung haben. Da sind lauteres und helleres Pfeifen vom Turbo, heftigeres Strömungsrauschen und/oder lautere Regelgeräusche als normal anzusehen. Bei 310PS aus 2.0l Hubraum sind Kompromisse notwendig.

Für eine schnelle Lösung des Problemes benötigen wir das Fahrzeug bei uns in Lyssach.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin.

Mit freundlichen Grüssen

Abt Sportsline Schweiz AG
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #169
Und ausserdem ist das nicht zulässig, das muss dann auch wieder im Fahrzeugschein vermerkt werden.

Für was im Fahrzeugschein vermerken? es ist ja nur bis abt das problem Gelöst hat :)

In deinem Fahrzeugschein stehen 228kw, welche nun ja nicht mehr stimmen. Hier versteht jeder das du damit wartest bis sich das Problem geklärt hat, aber Polizisten und evtl die Versicherung im Schadensfall wohl weniger.

– kann dann auch einmal das Schubumluftventil oder das Ladeluftsystem geprüft werden. Meist findet sich dann auch schon ein Eintrag im Fehlerspeicher.

Tzzz die wissen wohl schon das das Schubumluftventil gerne flöten geht, war auch bei mir der Fall, allerdings hast du schon das verstärkte eingebaut.

Und das ist nicht in der Diagnose.

Kompromisse notwendig...blablabla - man hat ein Auto mit einer bestimmten Leistung gekauft PUNKT. Das dann auf den Sprit schieben zu wollen....
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #170
Tzzz die wissen wohl schon das das Schubumluftventil gerne flöten geht, war auch bei mir der Fall, allerdings hast du schon das verstärkte eingebaut.

Und das ist nicht in der Diagnose.

Kompromisse notwendig...blablabla - man hat ein Auto mit einer bestimmten Leistung gekauft PUNKT. Das dann auf den Sprit schieben zu wollen....[/QUOTE]

@ psyke

Ganz Genau

Wegen das Meine ich das ich selber mein Fahrzeug Optimiere
Wir haben ja auch mit Optimierten Fahrzeugen zu tun inkl. MAHA Leistungsprüfstand
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #171
In deinem Fahrzeugschein stehen 228kw, welche nun ja nicht mehr stimmen...

Das sehe ich ganz genauso. So etwas wäre im Fall des Falles ein gefundenes Fressen und ein guter Grund für die Versicherung, nicht zu zahlen bzw. Dich in Regress zu nehmen.
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #172
naja isn cupra r mit chip von abt und mehr nich, da wäre mir das geld zu schade ...

normaler cupra r + neuen llk + software + downpipe + AGA etc... und abstimmung

davon hab ich mehr ;)
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #173
In deinem Fahrzeugschein stehen 228kw, welche nun ja nicht mehr stimmen...

Das sehe ich ganz genauso. So etwas wäre im Fall des Falles ein gefundenes Fressen und ein guter Grund für die Versicherung, nicht zu zahlen bzw. Dich in Regress zu nehmen.

Hört doch auf mir diesen Märchen!

Was für eine Art Unfall soll passieren wo die Versicherung dem Versicherungsnehmer beweisen kann, dass es an zu GERINGER Leistung lag?
Wenn die Versicherung nicht zahlen will bzw in Regress gehen dann müssen die dir beweisen, dass deine Veränderung den Unfall begünstigt hat. Wie soll das bitte gehen?

Wenn ein Fahrzeug eine Geschwindigkeit vor dem Unfall erreicht hat, die mit Serienleistung nicht möglich ist, dann werden die sich die Arbeit machen und das STG einschicken zum analysieren, anders nicht.

Die Versicherungen sind auch nciht dumm und betreiben keinen Aufwand der nicht sein muss. Wenn ich mit nicht eingetragenen Reifen nen Auffahrunfall baue, interessiert das immernoch kein Schwein. Wenn ich den Unfall baue weil die Reifen sich am Kotflügel aufegschlitzt haben weils vorne und hinten net passt, dann weren die Hellhörig...


Also bei Leistungssteigerungen kanns ins Auge gehen, aber auch net bei nem normalen Unfall, bei Leistungsminderung juckts kein Schwein.
Als ich zum TÜV bin um meine Leistungssteigerung austragen zu lassen, wollte er mich wegschicken, er meinte das das ja net nötig ist. Wollte es aber wegen dem Verkauf draußen haben damit im Schein die Serienleistung steht.


Immer schreien alle auf, Tuning nicht eingetragen ABE erloschen, Unfall, regress, Zahlen bis ans Lebensende......Kappes is dat. Zwar schön das viele Menschen vernünftig sind und alles eintragen lassen (gehöre auch dazu) aber die Märchen die rundgehen über die Konsequenzen sind bald nicht mehr feierlich
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #174
naja isn cupra r mit chip von abt

Es gibt kein Fahrzeug auf der ganzen Welt "mit Chip von ABT." ABT verkauft keine Chips und baut auch keine Chips in Autos nachträglich ein. Hättest Du "mit codiertem ABT-Steuergerät geschrieben", wäre das der Wahrheit etwas näher gekommen. Immer wieder dieses gefährliche Halbwissen... :nene:

Was für eine Art Unfall soll passieren wo die Versicherung dem Versicherungsnehmer beweisen kann, dass es an zu GERINGER Leistung lag?

Ebenfalls die Unwahrheit. Die GERINGERE Leistung als im Fahrzeugschein genannt führt alleinig zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, vollkommen unabhängig davon, ob das zu einem Unfall beigetragen hat oder nicht. Und was das Herumfahren ohne allgemeine Betriebserlaubnis bedeutet, braucht ja wohl nicht näher erläutert zu werden. Aber bitte: Fahre weiter... Mann oh Mann...
 
Zuletzt bearbeitet:
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #175
Ebenfalls die Unwahrheit. Die GERINGERE Leistung als im Fahrzegschein genannt führt alleinig zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, vollkommen unabhängig davon, ob das zu einem Unfall beigetragen hat oder nicht. Und was das Herumfahren ohne allgemeine Betriebserlaubnis bedeutet, braucht ja wohl nicht näher erläutert zu werden. Aber bitte: Fahre weiter... Mann oh Mann...

Bla bla bla..

Hast du mal mit deinem Versicherungsmenschen drüber gesprochen?
Ich ja und der hats mir so erklärt wie ich es jetzt auch im Internet gefunden habe:

Die BE gehört in meinen Augen zu den vertraglichen Obliegenheiten. Dies sind keine einklagbare Richtlinien, es sind vielmehr Gründe, die evtl. eine Leistung verhindern können.

Hier kommt dann der Grund der Gefahrerhöhung und der Kausalität wieder zum Zuge.

Daher meine Meinung: Führt das Erlöschen zu einer höheren Gefahr bzw. wird dadurch eine höhere Gefahr möglich, kann die Leistung verweigert werden. Da beides leistungssteigernd in meinen Augen wirken soll, ist eine gewisse Gefahrerhöhung nicht abstreitbar.

Wenn sich also durch die Erhöhung der Gefahr ein Schaden kausal ereignen sollte, würde es in meinen Augen eine Leistungsbefreiung erwirken.

Und somit haben wir den Fall in meinen Augen geklärt.

BE-Verlust und kausal mit dem Schaden = keine Leistung bzw. Leistung und Regress
BE-Verlust und keine Kausalität = Leistungspflicht bleibt bestehen.

Nun handelt es sich aber um eine KFZ-Versicherung und da gibt es nicht so einfach befreiende Wirkung für den Versicherer (siehe nicht einklagbar).

Daher müsste er in jedem Fall leisten, würde sich aber fallbezogen gut beim Verursacher, im Rahmen seiner Möglichkeiten: z.B. bis 5.000 Euro, bedienen können.

Die Versicherung ist in der Beweispflicht, dass das Teil was zum erlöschen der BE führt für den Unfall verantwortlich war oder in direktem Zusammenhang steht!

Jetzt frage ich dich nochmal: Welcher Unfallhergang resultiert daraus, dass ein Fahrzeug statt 300 PS "nur" 265 hat?

Fährst du mit einer nicht eingetragenen Rad/Reifenkombination wofür du ein Gutachten hast und die du bei einem Besuch des TÜVs eingetragen bekommst, hast du keine BE für das Fahrzeug, das ist korrekt. Die Polizei sieht das nicht gerne und drückt dir ne Mängelkarte aufs Auge, das ist auch OK. Aber bei einem Unfall wirst du immer die volle Leistung bekommen weil die Rad/Reifenkombination hätte eingetragen werden können. Ich gehe jetzt von dem Fall aus, das nichts schleift usw.

EDIT: Mein Dekra Mensch hats mir übrigens auch so erklärt als ich die Leistungssteigerung austragen lassen wollte. Ein anderer TÜV´ler wollte mri die Leistungssteigerung garnicht austragen weil er meinte er könne es ja nicht kontrollieren. Hab ihm dann gesagt, dass er auch nicht kontrollieren kann ob ich die Leistungssteigerung hab in em Moment wo er es einträgt...darauf gabs Schweigen!
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #176
Der direkte Zusammenhang mit der Unfallursache braucht die Versicherung nicht zu interessieren, wenn das Fahrzeug aufgrund einer Abweichung zu den in den Fahrzeugpapieren genannten Daten keine allgemeine Betriebserlaubnis mehr besitzt. Das ist ziemlich eindeutig.
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #177
Du bist sehr stur, oder?

Ich habs vom TÜV (der an meiner FH studiert hat und ehrlich zu mir ist) und von dem Versicherungskerl (der ein Freund meines Vaters ist und daher offen spricht) und bei nem Kumpel (war auch hier im Forum) selber gesehen.

Stell dir mal vor du baust dein AGR Ventil aus -> schlechteres Abgasverhalten -> erlöschen der BE.....nun baust du einen Unfall! Was kann das GR dafür? Denkst du wirklich dann zahlt die Versicherung nicht?

Aber ich finds gut wenn das andere Gerücht weiter verbreitet bleibt, dann trägt wenigstens jeder seinen Kram ein. Meine Autos sind auch immer konform weil ich da Wert drauf lege keine anderen Menschen durch meine Umbauten zu gefährden.
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #178
Ich habe mal vor einigen Jahren bei meinem 1,8T die Tuning-Software entfernen lassen und mir wurde folgendes gesagt:

Es hies damals, dass bei der Rückrüstung und Austragung ohne weitere Tüv-Abnahme, die Serienwerte (Abgasverhalten und Betriebsgeräusch) bei Erstzulassung der Knackpunkt sind.
D.h wenn die Rückrüstung von der Tuningsoftware auf die Seriensoftware (also Softwarestand bei Erstzulassung) durchgeführt wird, bleibt die BE erhalten.
Liegen die Werte nach Rückrüstung nicht auf Serienstand bei Erstzulassung ist die BE nicht mehr gültig, da ein anderes Betriebsgeräusch und / oder Abgasverhalten vorliegt.
Im Detail gesagt, wenn der Tuner das originale File zurückflasht bleibt die BE erhalten.
Fummelt er aber die Tuningsoftware irgendwie auf einen serienähnlichen Stand (kommt immer noch oft vor) ist die BE weg.

Zur Versicherung: Bei Unfall mit Fahrzeug ohne BE reguliert die Versicherung normalerweise den Haftpflichtschaden.
Jedoch liegt es an der Versicherung, ob sie sich das Geld zum Teil oder Gesamt beim Unfallverursacher zurückholt.

@Maggus
der Gesetzgeber meint bei der Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auch den Fahrer selbst, der das Fahrzeug ohne BE fährt. ;)

Gruss
Chris
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #179
Es wird auch noch unterschieden ob der Fahrer vorsätzlich die Modifikation vorgenommen hat oder unwissentlich.

wieder das Beispiel AGR:

Wenns kaputt ist erreicht der Motor die Abgaswerte nicht mehr -> BE erloschen, Versicherungs zahlt dennoch da der Versicherungsnehmer da snicht wissen konnte und kein kausaler Zusammenhang mit dem UNfall besteht.
Wenn der Fahrer das AGR stilllegt dann erlischt auch die BE, die Versicherung kann in Regress gehen, muss dafür aber dem Fahrer nachweisen, dass seine Maßnahme kausal mit dem Unfall in Verbindung steht.

Und das ist eben nicht möglich. Es wird auch niemals eine Versicherung die Regulierung ablehnen weil ein zu lauter Sportauspuff montiert ist.
Das ist das wa sich meine. Die Versicherung kann sich Ihr Geld wieder holen, ist aber in der Beweispflicht.

Daher gilt der Grundsatz den man überall liest "keine BE -> kein Versicherungsschutz" nicht.


Ich lass es jetzt auch gut sein, will keinen ermuntern Sachen nicht eintragen zu lassen aber so eng wie es in manchen Foren gesehen wird sehen es die Versicherer selber nicht. Die wissen wann es sicht lohnt Regresszahlungen zu fordern bzw wann Sie eine Chance haben. Und das ist eben bei einer nicht ausgetragenen Leistungssteigerung nicht der Fall.
 
  • *Der Leon Cupra R310 WCE Thread* Beitrag #180
Dann wären ja fast alle Fahrzeuge die eine eingetragene Leistungssteigerung haben nicht im Besitz einer gültigen BE, da ja die angegebene Leistung meist eh nicht erreicht wird.

Dann wäre ein Fahrzeug das die vom Hersteller angegebene Leistung nicht erreicht genauso ohne BE.


Gruß Sascha
 
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