- Dachkantenspoiler Beitrag #701
Chrisili
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Die Nummer steht auf dem Spoiler ,welche in der ABE ganz rechts angegeben ist. In der Abe wird unter Punkt 9 ganz klar drauf verwiesen.
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Per Post soll auch ein Aufkleber mitkommen.Ja, aber die E-Nummer ist doch dennoch nicht auf dem Spoiler oder?
Keiner dabei, zumindest nicht bei mir!Per Post soll auch ein Aufkleber mitkommen.
Bei mir war kein Aufkleber in der Post beim Gutachten, laut Aussage CSR ist der am Spoiler angebrachte Aufkleber CSR-HF580 die Kennzeichnung für die ABE.Keiner dabei, zumindest nicht bei mir!
@Country wie war es bei dir?

Nein. Das ist doch einfach die CSR Artikelnummer, bzw. Typbezeichnung.
Auf dem Bauteil muss eine eindeutige Genehmigungsnummer/KBA-Nummer stehen.
Nochmal...das Blatt Papier ist nice to have, nichts anderes.
Das Problem ist doch ganz klar. Die Teile wurden ausgeliefert, bevor es eine ABE gab. Nun bedeutet dies konkret, dass es zwar eine ALLGEMEINE BE in Form dieses Papiers gibt, die vorher ausgelieferten Teile haben aber keine, da sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind.
Mit dem Aufkleber und der Typbezeichnung kann man sich das so höchstens beim TÜV eintragen lassen. Der Aufkleber wird dann "gestempelt". Heißt, der Prüfer bringt einen Stempel halb auf dem Aufkleber, halb auf dem Teil an. Sonst kann doch jeder einfach diesen Aufkleber an irgendein Teil anbringen![]()
Okay. Wenn der Lieferant das sagt![]()
und über 30 Jahre in der Kfz Branche tätig gewesen.Also wenn auf einem Teil eine ABE-Nummer vorhanden ist, wie wird dann bei einer Straßenkontrolle festgestellt ob das Teil an dem Fahrzeug zulässig ist oder nicht? Ok, ein passendes Stück Papier kann sich jeder auch zurecht basteln........Diese Sache mit dem Mitführen von ABEs zu Identifikation gibt es nicht mehr!
Mal oben den link anklicken.dort sind ABE und Bauartgenehmigung gut erklärt. Kurz. ABE benötigt die Typ Nummer und bei ner Bauart Genehmigung benötigt es eine Genehmigungsnummer.Ähm, worin liegt denn der Unterschied zwischen "Genehmigungsnummer" und "ABE"?
"..der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen."
Vor allem der Teil "des ihm vorgeschriebenen Typzeichens" Wer schreibt das vor, und wie sieht ein vorgeschriebenes Typzeichen aus?
Die ABE-Nummer muß auf dem entsprechenden Bauteil sichtbar angebracht sein. Anhand dieser Nummer kann z.B. bei einer Kontrolle der Kontrollierende nachvollziehen um welches Teil es sich handelt, und vor allem ob dein Fzg Teil der ABE ist. Egal ob Moppedauspuff oder Nachrüstheckleuchten vom Leon.