Dachkantenspoiler

Diskutiere Dachkantenspoiler im 5F - Exterieur Forum im Bereich 5F - Tuning; Die Nummer steht auf dem Spoiler ,welche in der ABE ganz rechts angegeben ist. In der Abe wird unter Punkt 9 ganz klar drauf verwiesen.
  • Dachkantenspoiler Beitrag #701
Die Nummer steht auf dem Spoiler ,welche in der ABE ganz rechts angegeben ist. In der Abe wird unter Punkt 9 ganz klar drauf verwiesen.
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #702
@Chrisili Bei mir ist auf dem Kennzeichnungsetikett nur die Typnummer gedruckt, aber keine KBA-Nummer! Zusätzlich, ist der Aufkleber in der Mitte angebracht worden und nicht wie beschrieben, in der Fahrtrichtung links.
Ich weiss nicht wie die Rechtslage ist, da die KBA-Nummer nicht vorhanden ist, dass meinte @ChrisEngel auch mit nicht vorhandener Genehmigungsnummer!
Diese konnte der Hersteller ja nicht schon vorher vergeben, ohne das etwas Schriftliches dazu vorliegt.
Richtig wäre es, dass CSR allen Kunden ein neues Etikett mit der korrekten Kennzeichnung zur ABE beigefügt hätte!
 
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  • Dachkantenspoiler Beitrag #704
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  • Dachkantenspoiler Beitrag #705
  • Dachkantenspoiler Beitrag #706
@CU111 So wäre es auch richtig!
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #707
Keiner dabei, zumindest nicht bei mir!
@Country wie war es bei dir?
Bei mir war kein Aufkleber in der Post beim Gutachten, laut Aussage CSR ist der am Spoiler angebrachte Aufkleber CSR-HF580 die Kennzeichnung für die ABE.

IMG_6857.jpg
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #708
Nein. Das ist doch einfach die CSR Artikelnummer, bzw. Typbezeichnung.
Auf dem Bauteil muss eine eindeutige Genehmigungsnummer/KBA-Nummer stehen.
Nochmal...das Blatt Papier ist nice to have, nichts anderes.
Das Problem ist doch ganz klar. Die Teile wurden ausgeliefert, bevor es eine ABE gab. Nun bedeutet dies konkret, dass es zwar eine ALLGEMEINE BE in Form dieses Papiers gibt, die vorher ausgelieferten Teile haben aber keine, da sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind.

Mit dem Aufkleber und der Typbezeichnung kann man sich das so höchstens beim TÜV eintragen lassen. Der Aufkleber wird dann "gestempelt". Heißt, der Prüfer bringt einen Stempel halb auf dem Aufkleber, halb auf dem Teil an. Sonst kann doch jeder einfach diesen Aufkleber an irgendein Teil anbringen ;)
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #709
Soweit ich mich eingelesen habe benötigt man für einen Spoiler keine Genehmigungsnummer auf dem Bauteil, sondern nur die ABE. Quelle

csr hat mit eben geschrieben:
Die Position des Kennzeichnungsetiketts ist nicht relevant.
.....
Der Flügel ist eintragungsfrei. Daher gibt es auch ohne eine Genehmigungsnummer keine Probleme.
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #710
Nein. Das ist doch einfach die CSR Artikelnummer, bzw. Typbezeichnung.
Auf dem Bauteil muss eine eindeutige Genehmigungsnummer/KBA-Nummer stehen.
Nochmal...das Blatt Papier ist nice to have, nichts anderes.
Das Problem ist doch ganz klar. Die Teile wurden ausgeliefert, bevor es eine ABE gab. Nun bedeutet dies konkret, dass es zwar eine ALLGEMEINE BE in Form dieses Papiers gibt, die vorher ausgelieferten Teile haben aber keine, da sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind.

Mit dem Aufkleber und der Typbezeichnung kann man sich das so höchstens beim TÜV eintragen lassen. Der Aufkleber wird dann "gestempelt". Heißt, der Prüfer bringt einen Stempel halb auf dem Aufkleber, halb auf dem Teil an. Sonst kann doch jeder einfach diesen Aufkleber an irgendein Teil anbringen ;)

Nachdem du nun mir gegenüber schon wieder dieselbe Aussage getätigt hast, wie in # 637 bereits, bezüglich des Aufklebers, muss ich dies doch wohl kommentieren.
Dass es sich hier um die CSR Artikelnummer handelt, ist mir durchaus bewusst, deshalb habe ich auch heute früh direkt bei CSR nachgefragt und obige Aussage erhalten, dass die Kennzeichnung HF580 ausreichend sei.
 
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  • Dachkantenspoiler Beitrag #711
ich auch
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #712
Okay. Wenn der Lieferant das sagt :)
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #713
Okay. Wenn der Lieferant das sagt :)

Das wird sich doch sicher noch klären, also kein Grund ironisch zu werden, ich bin selbst schon lange erwachsen..🙂 und über 30 Jahre in der Kfz Branche tätig gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Dachkantenspoiler Beitrag #714
Das war gar nicht ironisch ;)
Es geht nur darum, dass es so ist, dass ein Bauteil, welches durch eine ABE eintragungsfrei deklariert wurde, als solches OHNE Papiere erkennbar sein muss. Diese Sache mit dem Mitführen von ABEs zu Identifikation gibt es nicht mehr!
Wie will ein Beamter oder Prüfer denn mit dieser Kennzeichnung feststellen, dass eine ABE erteilt wurde? Das funktioniert mit der Typennumer von CSR schlicht nicht.
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #715
Diese Sache mit dem Mitführen von ABEs zu Identifikation gibt es nicht mehr!
Also wenn auf einem Teil eine ABE-Nummer vorhanden ist, wie wird dann bei einer Straßenkontrolle festgestellt ob das Teil an dem Fahrzeug zulässig ist oder nicht? Ok, ein passendes Stück Papier kann sich jeder auch zurecht basteln........
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #716
Naja, laut stvzo reicht das Typenschild
..der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen. Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Absatz 4 Satz 1) beizufügen.
und wie oben erwähnt benötigt ein Spoiler keine Genehmigungsnummer, sondern lediglich eine ABE.
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #717
Ähm, worin liegt denn der Unterschied zwischen "Genehmigungsnummer" und "ABE"?
"..der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen."
Vor allem der Teil "des ihm vorgeschriebenen Typzeichens" Wer schreibt das vor, und wie sieht ein vorgeschriebenes Typzeichen aus?
Die ABE-Nummer muß auf dem entsprechenden Bauteil sichtbar angebracht sein. Anhand dieser Nummer kann z.B. bei einer Kontrolle der Kontrollierende nachvollziehen um welches Teil es sich handelt, und vor allem ob dein Fzg Teil der ABE ist. Egal ob Moppedauspuff oder Nachrüstheckleuchten vom Leon.
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #718
Ähm, worin liegt denn der Unterschied zwischen "Genehmigungsnummer" und "ABE"?
"..der Inhaber einer Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile hat durch Anbringung des ihm vorgeschriebenen Typzeichens auf jedem dem Typ entsprechenden Teil dessen Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ zu bestätigen."
Vor allem der Teil "des ihm vorgeschriebenen Typzeichens" Wer schreibt das vor, und wie sieht ein vorgeschriebenes Typzeichen aus?
Die ABE-Nummer muß auf dem entsprechenden Bauteil sichtbar angebracht sein. Anhand dieser Nummer kann z.B. bei einer Kontrolle der Kontrollierende nachvollziehen um welches Teil es sich handelt, und vor allem ob dein Fzg Teil der ABE ist. Egal ob Moppedauspuff oder Nachrüstheckleuchten vom Leon.
Mal oben den link anklicken.dort sind ABE und Bauartgenehmigung gut erklärt. Kurz. ABE benötigt die Typ Nummer und bei ner Bauart Genehmigung benötigt es eine Genehmigungsnummer.
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #719
doppelt
 
  • Dachkantenspoiler Beitrag #720
Wie griwer indirekt sagte. Bei ABE muss die ABE-Nummer auf dem Bauteil stehen. Mit einer Typenbezeichnung kann ein Polizist oder Prüfer nichts anfangen und nichts im Register finden.
 
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