Daher verlasse ich mich auf die technische zulässige Anhängelast für gebremste Hänger 1500kg , ansonsten ist der Fahrzeugschein fehlerhaft
Deine Argumentation hinkt ein wenig.
Warum sollte der Fahrzeugschein fehlerhaft sein, wenn du keine 1500kg ziehen darfst, kannst du denn aktuell überhaupt etwas ziehen?
Ich schätze nein, sonst würdest du ja nicht eine Kupplung nachrüsten - ergo ist dann der Schein ja auch jetzt schon falsch?! Da steht ja etwas, was nicht geht

Und es geht eben erst wenn du alles nach Herstellervorgaben nötige nachrüstest und nicht nur die Kupplung.
Unabhängig von deiner Argumentation: Ich habe beim Exeo einige tausend Kilometer ohne Zusatzlüfter gefahren, allerdings nur voll beladene 750kg ungebremst, dafür aber im Nahbereich hoffnungslos überladen 2 Tonnen. Hatte nie Probleme, musste im 40° Sommer aber auch mal eine längere Pause machen.
Für die Argumentation gibt es zwei ausschlagende Betrachtungen:
- Verkehrssicherheit / TÜV
- Technische Vorgabe des Herstellers / Garantie
1. Passt bei den meisten Nachrüstlösungen, da Gewicht, Leistung und Bauweise des Fahrzeugs stimmen. Es kann aber auch hier auf den Zusatzlüfter verwiesen werden, dann wäre theoretisch die Zulassung nicht gegeben, wenn der Lüfter fehlt.
2. Musst du mit dir selbst vereinbaren, beim Fahrradträger für die Anhängerkupplung würde ich mir keine Gedanken machen, bei geplanter Ausnutzung der zulässigen Höchstgrenze vielleicht schon.