So, bin jetzt schlauer:
Es gibt 2 Aspekte, der Erste davon ist auch für Cupra interessant:
1. Wenn etwas im Brief eingetragen ist, dann erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und wird durch einen Einzel Erlaubnis ersetzt.
In diesem Fall ist man (strafrechtlich) so lange aus dem Schneider bis die Erlaubnis entzogen wird, dass kann aber NICHT rückwirkend geschehen.
Wenn die Polizei dich anhält und dir eine Mängelkarte gibt, dann darfst du zum TÜV und der wird die EIntragung widerrufen und du musst das wieder ausbauen. KNOLLE kann es dafür keine geben.
Bei einem Unfall könnte deine Versicherung versuchen das geld von dir zurück zu bekommen, allerdings bis maximal 5000.- EUR, egal was du angestellt hast.
Wenn der Tüv bei der normalen Prüfung das nicht entdeckt hat, dann ist es logischerweise keine Eintragung und das oben geschriebene kannst du vergessen (unten mehr dazu).
2. Befreundeter Dekra Prüfer sagt:
Die Lampen bekommt man NIE eingetragen, jeder Prüfer kontrolliert UND merkt das, einziger Rat von ihm: FINGER WEG - die BE erlischt in jedem Fall mit Nutzung ohne Eintragung.
So, zu Cupra's Problem:
Das Fahrzeug MUSS eine Leuchtweitenregulierung haben, deine Lampen haben keine, du hast keine BE mehr für dein Fahrzeug.
Wichtig wäre jetzt, was auf dem Auftragszettel für den Austausch der Lampen gestanden hat.
Danach entscheidet sich dann, ob du die reklamieren kannst oder nicht.
Wenns länger als 2 Jahre ist schaust du allerdings dumm aus der Wäsche.
Bei Interesse kannst du mir den Auftragszettel und/oder die Rechnung faxen, dann kläre ich das weiter (dann bitte per PN melden).
Nochwas zu dem (E) Zeichen, hier muss bezweifelt werden, dass dieses echt ist, denn es scheint gar nicht möglich zu sein dieses zu erhalten wenn keine LWR eingebaut ist. Kann mit jemand die (E) Nummer durchgeben, dann kann ich das kontrollieren, dann kann man auch sehen WARUM das ggf doch erteilt wurde.