Schadensersatz Nichtlieferung 2022

Diskutiere Schadensersatz Nichtlieferung 2022 im KL - Erfahrungsberichte Forum im Bereich Der Leon 4; Vorab: Das Thema ist hier im Unterforum vielleicht falsch, wusste aber nicht wo es besser aufgehoben wäre. Tja Freunde, aus Spaß wird wohl Ernst...
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #1
Danielson

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Vorab: Das Thema ist hier im Unterforum vielleicht falsch, wusste aber nicht wo es besser aufgehoben wäre.

Werde die Community hier schon vermissen, wenn wir entweder unseren Leon erhalten oder (das wahrscheinlichere) gegen Ende des Jahres stornieren müssen.
Sehen uns dann im „Schadensersatz Nichtlieferung 2022“ wieder 🥳
Tja Freunde, aus Spaß wird wohl Ernst werden.

So wie uns geht es ja leider auch vielen anderen. Deshalb nochmal zum Hintergrund.
Wir haben ja Mitte September 2021 unseren Cupra Leon Sportstourer eHybrid 150kW beim örtlichen Vertragshändler bestellt. Mündlich wurde uns 02/22 als Liefertermin genannt, auf Grund der zum derzeitigen Zeitpunkt bekannten Situation war dann im Einverständnis ULT 03/22 in den Leasingvertrag aufgenommen. Jetzt haben wir 06/22, eine Einplanung ist nicht vorhanden, somit wird es mit einer Auslieferung bereits jetzt frühestens 08/22, eher später mit unserem Wagen.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Kostenfrei stornieren oder weiter warten.

1) Kostenfrei stornieren kommt für uns nicht in Frage, denn wie wir alle wissen sind die Preise aktuell jenseits von Gut und Böse für verfügbare Fahrzeuge.
2) Weiter warten ist aktuell noch okay, spätestens in 2-3 Monaten muss man aber schon um die komplette BAFA fürchten. Ergo ab dem Punkt auch keine Option mehr. Daraus würde man zu 1) kommen mit entsprechenden Folgen: kein Auto oder viel zu teuer einen Bestandswagen kaufen/leasen.

Unser Weg wird jetzt bald zwangsläufig über einen Anwalt laufen. Uns interessiert aktuell die Meinung/Auffassung eines Juristen zu folgenden Fragen:

1) Sind Chipmangel und Pandemie (beides bei Abschluss ausreichend bekannt) und Krieg (wäre bei fristgerechter Lieferung kein Thema) für unsere Bestellung (rechtlich) relevant?
2) Was gilt als aus dem Lieferverzug entstandener Schaden?
2.1) Wir stornieren jetzt sofort unseren Wagen und kaufen/leasen ein ähnliches Modell zu deutlich höheren Kosten - wer trägt hier die Differenz?
2.2) Wir müssen auf Grund von BAFA Verlust unseren Wagen gegen Jahresende stornieren und einen reinen Benziner oder Hybrid ohne BAFA nehmen - wer trägt hier die Differenz?

Ich erwarte hier natürlich keine Rechtsberatung, das Thema geht an die Profis.
Aber mich interessiert:

Wie geht es euch damit?
Was habt ihr als Lösung geplant?

Gruß
Danielson

PS: Ja, uns ist natürlich bekannt, dass die BAFA Prämie kein Vertragsbestandteil ist. Wenn wir aber 2021 bestellen mit ULT Anfang 2022 und erst 2023 unser Auto erhalten, ist das abseits von Toleranz.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #2
Richter86

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Geht uns ja ähnlich. Bestellt im September. ULT war 04/2022 und bisher gibt es keine Neuigkeiten. Eingeplant war er mal für die KW10, seit dem steht er wieder auf bestellt.
Wir haben nochmals den Händler kontaktiert und um eine Rückmeldung gebeten, wenn er dann immer noch nicht eingeplant ist setzen wir den Händler erstmal in Verzug.
Denn ohne die Förderung ist der Wagen schlicht zu teuer.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #3

siseb

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Wir setzen den Händler jetzt in Verzug - auf seinen Wunsch, um gegenüber Seat mehr Druck machen zu können.
Dann gibt es noch ca. 4 Wochen Frist bis zur Auslieferung.
Schadenersatzansprüche und Verzugsschaden wurden im Schreiben mit erwähnt. Ggf. lässt sich da über den Mehrverbrauch etwas rechnen. Da es ein Firmenleasing ist, muss da aber ein Jurist nochmal drüber schauen. Bei 45.000km/Jahr laut Leasing kommt da schon einiges zusammen, wenn man mit den WLTP-Werten rechnet:
Der 1.4 TSI (125PS) war glaube ich mit 5,2L/100km angegeben, der eHybrid mit 1,1L/100km + 14,6kWh. Macht bei angenommenen 2€ pro Liter Sprit und 0,3€/kWh für den alten Leon 10,40€/100km zu 6,58€/100km beim eHybrid.
Bei 3750km pro Monat also eine Differenz von 143,25€, nur für Kraftstoff.
Gegenrechnen könnte Seat ggf. die niedrigere Leasingrate für den alten Leon, der im ein Jahr verlängert wurde.
Ob man dann Privat auch den geldwerten Vorteil als "Schaden" geltend machen kann, müsste man dann auch prüfen lassen.
Aber wir sind jetzt 7 Monate über den geplanten Liefertermin, so langsam machen wir da etwas mehr Druck.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #4
Basti1847

Basti1847

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Vorab: Das Thema ist hier im Unterforum vielleicht falsch, wusste aber nicht wo es besser aufgehoben wäre.


Tja Freunde, aus Spaß wird wohl Ernst werden.

So wie uns geht es ja leider auch vielen anderen. Deshalb nochmal zum Hintergrund.
Wir haben ja Mitte September 2021 unseren Cupra Leon Sportstourer eHybrid 150kW beim örtlichen Vertragshändler bestellt. Mündlich wurde uns 02/22 als Liefertermin genannt, auf Grund der zum derzeitigen Zeitpunkt bekannten Situation war dann im Einverständnis ULT 03/22 in den Leasingvertrag aufgenommen. Jetzt haben wir 06/22, eine Einplanung ist nicht vorhanden, somit wird es mit einer Auslieferung bereits jetzt frühestens 08/22, eher später mit unserem Wagen.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Kostenfrei stornieren oder weiter warten.

1) Kostenfrei stornieren kommt für uns nicht in Frage, denn wie wir alle wissen sind die Preise aktuell jenseits von Gut und Böse für verfügbare Fahrzeuge.
2) Weiter warten ist aktuell noch okay, spätestens in 2-3 Monaten muss man aber schon um die komplette BAFA fürchten. Ergo ab dem Punkt auch keine Option mehr. Daraus würde man zu 1) kommen mit entsprechenden Folgen: kein Auto oder viel zu teuer einen Bestandswagen kaufen/leasen.

Unser Weg wird jetzt bald zwangsläufig über einen Anwalt laufen. Uns interessiert aktuell die Meinung/Auffassung eines Juristen zu folgenden Fragen:

1) Sind Chipmangel und Pandemie (beides bei Abschluss ausreichend bekannt) und Krieg (wäre bei fristgerechter Lieferung kein Thema) für unsere Bestellung (rechtlich) relevant?
2) Was gilt als aus dem Lieferverzug entstandener Schaden?
2.1) Wir stornieren jetzt sofort unseren Wagen und kaufen/leasen ein ähnliches Modell zu deutlich höheren Kosten - wer trägt hier die Differenz?
2.2) Wir müssen auf Grund von BAFA Verlust unseren Wagen gegen Jahresende stornieren und einen reinen Benziner oder Hybrid ohne BAFA nehmen - wer trägt hier die Differenz?

Ich erwarte hier natürlich keine Rechtsberatung, das Thema geht an die Profis.
Aber mich interessiert:

Wie geht es euch damit?
Was habt ihr als Lösung geplant?

Gruß
Danielson

PS: Ja, uns ist natürlich bekannt, dass die BAFA Prämie kein Vertragsbestandteil ist. Wenn wir aber 2021 bestellen mit ULT Anfang 2022 und erst 2023 unser Auto erhalten, ist das abseits von Toleranz.
Was wurde denn Vertraglich als Lieferung fest gehalten? Bzw. was steht im Vertrag, verbindlich, unverbindlich, welcher Monat?
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #5
Yannick2712

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Befinde mich ja in selbiger Situation.
Wäre der Wagen mit nur 2 Monaten Verspätung geliefert worden, wäre auch der Ukraine-Krieg ebenfalls keine Ausrede gewesen.
Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es hier möglich ist, sich einen Schadenersatz herauszuklagen. Ich habe meinen vorhandenen Seat einfach weitergefahren zu selbigen Betriebskosten. Deswegen denke ich nicht, dass ich einen Schaden geltend machen kann...
ich werde Hybrid ohne die Förderung auch nicht bezahlen wollen. Die 4500 Euro für ein Auto welches nur 3 Jahre geleast ist, steht in keinem Verhältnis.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #6
Danielson

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@Basti1847 wie erwähnt steht 03/22 als ULT im Vertrag.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #7
phchecker17

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Grundsätzlich wäre der Schadensersatz der Ersatz für den dir finanziell entstandenen Schaden. Allerdings ist das sicher nicht so einfach.
Zum einen sind die aktuellen Probleme sicher so nicht planbar gewesen und die Hersteller sichern sich dahingehend normalerweise ab. Zum anderen - und das haben wir im BMW-Forum gerade häufig - hast du das Problem, dass du beim Händler bestellt hast, aber VW bzw. Cupra nicht liefern. Du kannst aber nur gegen den Händler vorgehen. Der Händler ist aber in dem Sinn nicht verantwortlich für die Verzögerung und wird von Unmöglichkeit der Lieferung etc. sprechen und sich bestimmt nicht auf Schadensersatz einlassen.
Bei mir wäre es besonders witzig, weil ich über Sixt bei einem Händler einen BMW bestellt habe, also über 2 Zwischenparteien.

Dann hast du das Problem, dass du die Bafa wahrscheinlich nicht als Schadensersatz einklagen kannst, weil der Hersteller damit nichts zu tun hat und er auch für die Änderung in der Politik nicht verantwortlich ist. Ursprünglich war ja auch davon auszugehen, dass die Bafa-Prämie auch nächstes Jahr noch für Hybride und Elektroautos gilt, aber leider stehen nun viele mit ihren Hybriden und auch Elektroautos ziemlich blöd da. Ich bin mir sicher, dass du - wenn es nur um dieses Thema ginge - keine Chance auf Schadensersatz wegen Lieferverzögerung hättest. Aber im Gesamtbild ist das dann wieder ein anderes Thema.

Wie stehst du denn zu deinem Händler? Vielleicht kann er dir hier anderweitig mit höherem Rabatt entgegenkommen oder eben durch die Stellung eines Leihwagens ab Ablauf ULT + 6 Wochen, wie es ja durchaus bei Lieferverzug üblich wäre. Möglicherweise gleicht die günstige Leihwagennutzung den finanziellen nachteil durch die fehlende Prämie aus.

Und zum Schluss: wenn du jetzt stattdessen einen Benziner kaufst, dann wird das mit dem Schadensersatz sehr schwierig, weil die Fahrzeuge schon vergleichbar sein müssen. Du kannst ja auch schlecht argumentieren, dass dein Polo nicht kam und du deswegen einen Porsche kaufen musstest :)
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #8
Basti1847

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@Basti1847 wie erwähnt steht 03/22 als ULT im Vertrag.
Dann wirst du rechtlich vermutlich nicht dagegen vorgehen könne. -> Persönliche Einschätzung.
Schließlich ist der Termin unverbindlich und du hast dies so unterschrieben. Aber ich habe kein Plan vom Rechtlichen.

Persönlich denke ich aber, dass bereits im letzten Jahr bestellte CUPRA Leon's noch dieses Jahr gebaut werden.
Eine kleine Info gab es hier, das sie das möglich machen wollen.

Habt Ihr das entsprechende Informationsschreiben bzgl. der möglichen nicht Lieferung (im Bezug auf die BAFA Prämie) den bei Bestellung ebenfalls Unterzeichnet, oder war eure Bestellung davor?
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #9
Richter86

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Im Leasing Vertrag steht:
„Der Leasing-Nehmer kann 6 Wochen nach überschreiten eines unverbindlichen Liefertermin den Leasing-Geber auffordern zu liefern.“
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #10
Danielson

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Danke erstmal für alle Beiträge, einiges will und muss ich aber klarstellen:

Zum einen sind die aktuellen Probleme sicher so nicht planbar gewesen und die Hersteller sichern sich dahingehend normalerweise ab.
Das ist laut erster juristischen Einschätzung nicht korrekt. Wie beschrieben: Chipmangel und Pandemie (beides bei Abschluss ausreichend bekannt) und Krieg (wäre bei fristgerechter Lieferung kein Thema) sind also für unseren Vertrag egal. Abgesichert hat sich Cupra nicht, es ist das Standardvertragswerk.

Zum anderen - und das haben wir im BMW-Forum gerade häufig - hast du das Problem, dass du beim Händler bestellt hast, aber VW bzw. Cupra nicht liefern. Du kannst aber nur gegen den Händler vorgehen. Der Händler ist aber in dem Sinn nicht verantwortlich für die Verzögerung und wird von
Falsch. Der Händler vermittelt bloß an die Leasingbank. Vertrags- und Ansprechpartner ist also die Leasing, nicht der Händler.

Dann hast du das Problem, dass du die Bafa wahrscheinlich nicht als Schadensersatz einklagen kannst, weil der Hersteller damit nichts zu tun hat und er auch für die Änderung in der Politik nicht verantwortlich ist. Ursprünglich war ja auch davon auszugehen, dass die Bafa-Prämie auch nächstes Jahr noch für Hybride und Elektroautos gilt, aber leider stehen nun viele mit ihren Hybriden und auch Elektroautos ziemlich blöd da.
Die Innovationsprämie wäre eigentlich 2021 ausgelaufen, wurde bis 31.12.2022 als Bestandsschutz verlängert und soll planmäßig auch ab 01.01.2023 auslaufen. Dazu ggf. die komplette Förderung für PHEV. Das bleibt abzuwarten. Aber wenn 1,5 Jahre nicht reichen...

Wie stehst du denn zu deinem Händler? Vielleicht kann er dir hier anderweitig mit höherem Rabatt entgegenkommen oder eben durch die Stellung eines Leihwagens ab Ablauf ULT + 6 Wochen, wie es ja durchaus bei Lieferverzug üblich wäre.
Ich bin in mehr oder weniger regelmäßigem Kontakt zum Händler, bin dort schon länger Kunde und unser Zweitwagen ist aktuell auch im Leasing von dort bei SEAT vermittelt worden. Als Leihwagen bietet der Händer aus Kulanz einen 0815 Ibiza für 400€ im Monat inkl. 1500€ SB in der Versicherung - nett gemeint, schließlich kann er nichts dafür (siehe Vertragspartner oben) aber das ist doppelt so teuer wie unser bestellter Wagen und dazu noch die schlecht Größe/Ausstattung samt hoher SB.

Und zum Schluss: wenn du jetzt stattdessen einen Benziner kaufst, dann wird das mit dem Schadensersatz sehr schwierig, weil die Fahrzeuge schon vergleichbar sein müssen. Du kannst ja auch schlecht argumentieren, dass dein Polo nicht kam und du deswegen einen Porsche kaufen musstest :)
Das kommt drauf an, ob ein 2.0 TSI 245 PS mit niedrigerem BLP nicht vergleichbar ist - das muss ein Gericht im Zweifel klären.
Ich verlange ja gar kein VZ5 als Ersatz, sondern nur ein ähnliches Auto.

Dann wirst du rechtlich vermutlich nicht dagegen vorgehen könne. -> Persönliche Einschätzung.
Schließlich ist der Termin unverbindlich und du hast dies so unterschrieben. Aber ich habe kein Plan vom Rechtlichen.
Mit Verlaub: Das ist leider alles nicht korrekt - weitere Infos dazu erspare ich hier, da es Copy & Paste aus dem Vertragswerk wäre. Kurz: Auch ein unverbindlicher Termin ist kein Freifahrtschein für den Hersteller.

Habt Ihr das entsprechende Informationsschreiben bzgl. der möglichen nicht Lieferung (im Bezug auf die BAFA Prämie) den bei Bestellung ebenfalls Unterzeichnet, oder war eure Bestellung davor?
Nein. So etwas gab es zum Zeitpunkt unserer Bestellung (noch?) gar nicht.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #11
phchecker17

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Du hast nach unserer Laien-Meinung gefragt, wir sind alle keine Anwälte ;) Außerdem wäre der Hinweis auf Leasing in deinem Ausgangspost auf jeden Fall sinnvoll gewesen, damit ist dann die Bank dein Ansprechpartner, da die Verträge von dieser kommen, und nicht der Händler, wie du ja schon geschrieben hast.
Ändert aber am Problem nichts, dass die Bank nicht der Hersteller ist. Allerdings macht es das sicher fürs Gewissen einfacher, weil der Händler nicht der leidtragende ist.

Dass ein ULT durchaus "bindend" sein kann ist hier in den entsprechenden Themen immer wieder aufgekommen und auch korrekt. Auch auf einen ULT kannst den Händler in Verzug setzen und Lieferung fordern. Der Händler kann also nicht irgendwas reinschreiben.

Und bzgl. Krieg: Nur weil der kurz nach dem eigentlichen Liefertermin begonnen hat, heißt das nicht, dass er irrelevant ist. Schließlich wäre eine Verzögerung von wenigen Wochen für dich hinzunehmen gewesen, diese hat sich nun wohl aufgrund des Krieges eben verlängert. Dass das nicht so ist, ist uns glaub ich allen klar, aber es bringt dir halt nichts, weil dus nicht beweisen kannst.

Ansonsten darfst du uns gerne nach deinem Besuch beim Anwalt berichten, sicher sind wir hier alle sehr gespannt, gerade weil viele ja im selben Boot sitzen, wenn auch mit anderen Fahrzeugen und anderen Fristen.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #12
Danielson

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Leasing steht oben Ausganspost bereits ebenfalls ;)

Ich werde hier berichten, sofern es Neuigkeiten gibt. Fürs erste wird jetzt der Verzug gemeldet und dann parallel mal mit einem Anwalt gesprochen.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #13
phchecker17

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Ah im Wort Leasingvertrag. Ist aber die einzige Erwähnung, oder? :D Habe ich dann übersehen.

Wichtig ist wie immer: Schritte einhalten. Schriftlich in Lieferverzug setzen, Fristen setzen, alles festhalten. Eingang bestätigen lassen oder per Einwurfeinschreiben. Am besten schon davor informieren, wenn möglich.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #14
DSG-Pilot

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Das ist laut erster juristischen Einschätzung nicht korrekt. Wie beschrieben: Chipmangel und Pandemie (beides bei Abschluss ausreichend bekannt) und Krieg (wäre bei fristgerechter Lieferung kein Thema) sind also für unseren Vertrag egal. Abgesichert hat sich Cupra nicht, es ist das Standardvertragswerk.
Bei den ersten beiden Punkten teile ich deine Auffassung, und zwar aufgrund der fett markierten Passage. Beim dritten allerdings nicht. Wenn das für den Hersteller Auswirkungen auf die Einhaltung des Liefertermins hat und er das nachweisen kann, könnte das doch von Gerichten als höhere Gewalt angesehen werden.

Die Politik sollte das Problem mit der BAFA-Förderung einfach pragmatisch lösen, um der aktuellen Situation Rechnung zu tragen. Sehr ärgerlich, was da zur Zeit passiert.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #15
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Das ist laut erster juristischen Einschätzung nicht korrekt. Wie beschrieben: Chipmangel und Pandemie (beides bei Abschluss ausreichend bekannt) und Krieg (wäre bei fristgerechter Lieferung kein Thema) sind also für unseren Vertrag egal. Abgesichert hat sich Cupra nicht, es ist das Standardvertragswerk.
Bei den ersten beiden Punkten teile ich deine Auffassung, und zwar aufgrund der fett markierten Passage. Beim dritten allerdings nicht. Wenn das für den Hersteller Auswirkungen auf die Einhaltung des Liefertermins hat und er das nachweisen kann, könnte das doch von Gerichten als höhere Gewalt angesehen werden.
Die ersten beiden Punkte sehe ich auch so, allerdings muss der Vertragspartner darlegen und auch beweisen, dass die Verzögerung der Lieferung des Fahrzeugs in seinem konkreten Einzelfall auf Grund der Folgen des Krieges unmöglich war. Dies macht den entscheidenden Unterschied aus. Einerseits hat Seat/Cupra durchproduziert und war von der Kabelbaumthematik nicht betroffen und andererseits sind Fahrzeuge mit ähnlicher/gleicher Ausstattung auch wahrscheinlich innerhalb des ULT geliefert worden, obwohl der TE wohl schon länger wartete. Wichtig ist, dass es immer auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt und dass die Beweislast beim Händler/bei der Leasingbank liegt. Ein guter Anwalt wird sicherlich einen Schadenersatz herausholen können.

Dies gilt natürlich nur bei Privatleasing/-kauf. Bei Gewerbe/Firmenwagen findet dies keine Anwendung.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #16
Danielson

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Danke auch für deine Antwort. Dem muss ich uneingeschränkt zustimmen, den springenden Punkt hast du ja bereits genannt:

Cupra kann sich nicht mit Teilemangel rauswinden, wenn parallel weiter gebaut wird mit allen Einzelteilen, die auch unseren Wagen betroffen hätten. Je länger ich mich damit intensiv beschäftige, desto weniger gönne ich Cupra das Storno und desto mehr möchte ich für den tatsächlichen Schaden (wie hoch der dann ist, wird sich zeigen) dann auch entschädigt werden.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #17
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Ich habe noch keine Vermutung, wie die Gerichte entscheiden werden, wenn durch den (vermeidbaren) Lieferungsverzug die BAFA-Prämie nicht mehr rechtzeitig beantragt werden kann. Ich glaube, dass zumindest in der ersten Instanz der Verlust der Prämie mit in die Schadenshöhe einfließen könnte. War sie doch wahrscheinlich auch ein Kaufanreiz, der eben auch durch massive Werbemaßnahmen der OEM tatsächlich zur Bestellung eines PHEV führte.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #18
Richter86

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Gibt es denn irgendwo ein Musterschreiben? Oder möchte jemand seinen Brief zur Verfügung stellen?
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #19
Danielson

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Gibt es denn irgendwo ein Musterschreiben? Oder möchte jemand seinen Brief zur Verfügung stellen?
Für was genau? Die Verzugsmeldung? Da hätte ich ein Muster.
Für die Schadensersatzansprüche sollte sowas immer ein Anwalt genau auf deinen Fall zugeschnitten aufsetzen. Hier sind Muster mehr Gefahr als Hilfe.
 
  • Schadensersatz Nichtlieferung 2022 Beitrag #20
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Erstmal nur für den Verzug.
 
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