
Danielson
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Vorab: Das Thema ist hier im Unterforum vielleicht falsch, wusste aber nicht wo es besser aufgehoben wäre.
So wie uns geht es ja leider auch vielen anderen. Deshalb nochmal zum Hintergrund.
Wir haben ja Mitte September 2021 unseren Cupra Leon Sportstourer eHybrid 150kW beim örtlichen Vertragshändler bestellt. Mündlich wurde uns 02/22 als Liefertermin genannt, auf Grund der zum derzeitigen Zeitpunkt bekannten Situation war dann im Einverständnis ULT 03/22 in den Leasingvertrag aufgenommen. Jetzt haben wir 06/22, eine Einplanung ist nicht vorhanden, somit wird es mit einer Auslieferung bereits jetzt frühestens 08/22, eher später mit unserem Wagen.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Kostenfrei stornieren oder weiter warten.
1) Kostenfrei stornieren kommt für uns nicht in Frage, denn wie wir alle wissen sind die Preise aktuell jenseits von Gut und Böse für verfügbare Fahrzeuge.
2) Weiter warten ist aktuell noch okay, spätestens in 2-3 Monaten muss man aber schon um die komplette BAFA fürchten. Ergo ab dem Punkt auch keine Option mehr. Daraus würde man zu 1) kommen mit entsprechenden Folgen: kein Auto oder viel zu teuer einen Bestandswagen kaufen/leasen.
Unser Weg wird jetzt bald zwangsläufig über einen Anwalt laufen. Uns interessiert aktuell die Meinung/Auffassung eines Juristen zu folgenden Fragen:
1) Sind Chipmangel und Pandemie (beides bei Abschluss ausreichend bekannt) und Krieg (wäre bei fristgerechter Lieferung kein Thema) für unsere Bestellung (rechtlich) relevant?
2) Was gilt als aus dem Lieferverzug entstandener Schaden?
2.1) Wir stornieren jetzt sofort unseren Wagen und kaufen/leasen ein ähnliches Modell zu deutlich höheren Kosten - wer trägt hier die Differenz?
2.2) Wir müssen auf Grund von BAFA Verlust unseren Wagen gegen Jahresende stornieren und einen reinen Benziner oder Hybrid ohne BAFA nehmen - wer trägt hier die Differenz?
Ich erwarte hier natürlich keine Rechtsberatung, das Thema geht an die Profis.
Aber mich interessiert:
Wie geht es euch damit?
Was habt ihr als Lösung geplant?
Gruß
Danielson
PS: Ja, uns ist natürlich bekannt, dass die BAFA Prämie kein Vertragsbestandteil ist. Wenn wir aber 2021 bestellen mit ULT Anfang 2022 und erst 2023 unser Auto erhalten, ist das abseits von Toleranz.
Tja Freunde, aus Spaß wird wohl Ernst werden.Werde die Community hier schon vermissen, wenn wir entweder unseren Leon erhalten oder (das wahrscheinlichere) gegen Ende des Jahres stornieren müssen.
Sehen uns dann im „Schadensersatz Nichtlieferung 2022“ wieder![]()
So wie uns geht es ja leider auch vielen anderen. Deshalb nochmal zum Hintergrund.
Wir haben ja Mitte September 2021 unseren Cupra Leon Sportstourer eHybrid 150kW beim örtlichen Vertragshändler bestellt. Mündlich wurde uns 02/22 als Liefertermin genannt, auf Grund der zum derzeitigen Zeitpunkt bekannten Situation war dann im Einverständnis ULT 03/22 in den Leasingvertrag aufgenommen. Jetzt haben wir 06/22, eine Einplanung ist nicht vorhanden, somit wird es mit einer Auslieferung bereits jetzt frühestens 08/22, eher später mit unserem Wagen.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Kostenfrei stornieren oder weiter warten.
1) Kostenfrei stornieren kommt für uns nicht in Frage, denn wie wir alle wissen sind die Preise aktuell jenseits von Gut und Böse für verfügbare Fahrzeuge.
2) Weiter warten ist aktuell noch okay, spätestens in 2-3 Monaten muss man aber schon um die komplette BAFA fürchten. Ergo ab dem Punkt auch keine Option mehr. Daraus würde man zu 1) kommen mit entsprechenden Folgen: kein Auto oder viel zu teuer einen Bestandswagen kaufen/leasen.
Unser Weg wird jetzt bald zwangsläufig über einen Anwalt laufen. Uns interessiert aktuell die Meinung/Auffassung eines Juristen zu folgenden Fragen:
1) Sind Chipmangel und Pandemie (beides bei Abschluss ausreichend bekannt) und Krieg (wäre bei fristgerechter Lieferung kein Thema) für unsere Bestellung (rechtlich) relevant?
2) Was gilt als aus dem Lieferverzug entstandener Schaden?
2.1) Wir stornieren jetzt sofort unseren Wagen und kaufen/leasen ein ähnliches Modell zu deutlich höheren Kosten - wer trägt hier die Differenz?
2.2) Wir müssen auf Grund von BAFA Verlust unseren Wagen gegen Jahresende stornieren und einen reinen Benziner oder Hybrid ohne BAFA nehmen - wer trägt hier die Differenz?
Ich erwarte hier natürlich keine Rechtsberatung, das Thema geht an die Profis.
Aber mich interessiert:
Wie geht es euch damit?
Was habt ihr als Lösung geplant?
Gruß
Danielson
PS: Ja, uns ist natürlich bekannt, dass die BAFA Prämie kein Vertragsbestandteil ist. Wenn wir aber 2021 bestellen mit ULT Anfang 2022 und erst 2023 unser Auto erhalten, ist das abseits von Toleranz.