- MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #1.561
Odin1978
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Dann werde ich diese Woche mal nachhaken und über Preisanpassungsklauseln mit meinem Händler reden. Merci
Ich habe nun hier immer wieder von der Preisanpassungsklausel gelesen.
Daher habe ich mir meinen Kaufvertrag und die Bedingung auf welche der Kaufvertrag hinweist mir mal genau durchgeschaut.
Das einzige was es dort gibt, ist folgendes:
7. Konstruktions- oder Formänderungen, Ab-
weichungen im Farbton sowie Änderungen des
Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben
während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die
Änderungen oder Abweichungen unter Berück-
sichtigung der Interessen des Verkäufers für
den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäu-
fer oder der Hersteller zur Bezeichnung der
Bestellung oder des bestellten Kaufgegen-
standes Zeichen oder Nummern gebraucht,
können allein daraus keine Rechte hergeleitet
werden.
Solche Änderungen können erfolgen, aber eine Preisänderung kann damit nicht erfolgen. Es gilt der vereinbarte Kaufpreis weiterhin.
Bei meinem Kaufvertrag/Bestellung/Auftragsbestätigung wird immer auf die Neuwagen-Verkaufsbedingungen verwiesen und zwar die hier.
https://az-odenwald.seat.de/files/customers/40930/Fahrzeuge/AGBs/SEAT_D-Neuwagenverkaufsbedingungen-Stand_Januar-2017.pdf
Und da in diesen Bedingungen keine Preisanpassungsklausel vorhanden ist, kann der Händler eventuelle Preiserhöhungen nicht weiter geben.
Denn eine Preisanpassungsklausel besagt folgendes wenn vorhanden: Quelle ADAC.
5. Preisanpassungsklausel
Liegt zwischen dem Kauf und der Lieferung des Fahrzeugs
eine lange Zeitspanne, so kann es sein, dass der Preis für
Ihren Neuwagen zwischenzeitlich steigt. Der Händler wird
versuchen, diese Preiserhöhung auf Sie abzuwälzen.
Sie als Käufer müssen den Mehrpreis aber nur bezahlen,
wenn eine wirksame Preisanpassung vertraglich vereinbart
wurde. Bestehen Sie bei Vertragsschluss darauf,
dass ein Festpreis vereinbart wird, damit eventuelle Erhöhungen
nicht zu Ihren Lasten gehen.
Sollte sich dennoch eine Preisanpassungsklausel in den AGB befinden, so ist diese
nur wirksam, wenn zwischen Kaufvertrag und dem vereinbarten Liefertermin mindestens 4 Monate liegen.
Zusätzlich muss dem Käufer eine Rücktrittsmöglichkeit eingeräumt werden,
wenn die Preiserhöhung erheblich ist.
https://www.adac.de/-/media/pdf/rechtsberatung/neuwagenkauf.pdf
Somit sehe ich die Preiserhöhungen sehr entspannt.

