- Xenon defekt ;) Beitrag #21
chris-s7
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Das stimmt so nicht. Man hat in Deutschland 2 Jahre Gewährleistunf und nicht 6 Monate. In den ersten 6 Monaten gillt jedoch die Beweislastumkehr. Dies bedeutet das der Händler dir beweisen muss das die Sachen von anfang an Kapput waren. Danach musst du beweisen das es von anfang an war. Und es ist nur eine Gewährleistung und nicht zu verwechseln mit der Garantie. Man sollte sich mal die Garantiebestimmungen von Seat durchlesen ob die Xenonrenner wie normale Leuchtmittel als Verschleisteil gelten.
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