Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.221
Hallo an alle!

Frisch im Forum angemeldet möchte auch ich mich dieser Rubrik anschließen.

Habe meinen Leon ST 1.8 FR in Nevada-Weiß am 21.07.2017 bestellt und warte derzeit noch auf eine Produktionswoche, die mir sicherlich erst frühestens nach den Werksferien mitgeteilt wird.

Hier mal meine Konfiguration:
Leon ST 1.8 TSI FR mit 6-Gang Schaltgetriebe
-Nevada-weiß Metallic
-Licht und Sicht Paket
-Einparkhilfe hinten
-Winter-Paket
-Voll-LED Scheinwerfer
-ACC bis 210
-Anhängerkupplung-Vorbereitung
-Performance II Felgen
-Business-Paket Infotain
-Dachreling in Schwarz
-LED-Innenlicht Paket
-Dachhimmel in Schwarz
-Sport Line Black Paket

Freue mich riesig darauf und berichte gerne wieder, wenn mir die Produktionswoche bekannt ist.

Viele Grüße an alle!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.222
So viel Geld in die Sportlichkeit (1.8 TSI, PII-Felgen, schwarzer Himmel, Sport Line Paket) aber kein DCC?
Habe es bei mir genau andersrum gemacht, das Sport Line Paket weggelassen, dafür das Dynamik-Paket aka DCC :D

Drücke allen die Daumen, dass die Lieferzeiten unterschritten werden ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.223
Habe lange hin und her überlegt, oft was an der Konfiguration geändert und mich dann für diese Ausstattung entschieden :D
Bin den Leon ST als FR schon sehr oft gefahren und die Fahreigenschaften ohne DCC stellten mich bereits sehr zufrieden - daher eher was fürs Auge ausgewählt :]

Allzeit gute Fahrt mit deinem neuen Leon und auch ich drücke die Daumen, dass die Wartezeit bei allen erträglich bleibt!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.224
Ok, verständlich :) ich würde es immer wieder kaufen :D
Und danke schön ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.225
Wenn er richtig tiefer kommt wird er eh hart ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.226
oreisig: Ich hoffe mal, dass du dich nicht mit einer (vermeintlichen?) Priorisierung abspeisen lässt. Spätestens 6 Wochen nach Verstreichen des ULT ist Schadensersatz drin. Also mindestens schonmal ein Leihwagen, falls du kein Auto mehr haben solltest.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.227
Bestenfalls kann man dann den Händler erstmal in Verzug setzen, und ihm eine Frist auflegen. Einen Schadensersatzanspruch hat man aber weder 6 Wochen nach unverbindlichem Liefertermin, noch nach dem Verstreichen der gesetzten Frist. Hier kommt häufig ein falsches Rechtverständnis zu Tage. Wir sind nunmal nicht in den USA. Nur weil hier ein Auto (vermeintlich) zu spät geliefert wird, ist dem Kunden längst kein Schaden entstanden.
Also kann man auch keinen Ersatz für diesen Schaden geltend machen. Etwas Frust oder ein gebrochenes Herz gelten nunmal nicht als Schaden ;) ..... allenfalls zeigt der Händler ein kulantes Entgegenkommen und bietet einen Leihwagen, Gutschein etc.......
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.228
Selbstverständlich kann dir ein Nutzungsausfallschaden entstehen.
Wenn dein altes Auto verkauft ist und du dann einen Mietwagen nehmen musst, ist das als Verzugsschaden ersetzbar.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.229
Wenn du mit deinem Händler ausgemacht hast, dass der Wagen exakt und verbindlich an einem bestimmten Datum kommt, und du von da an ausschließlich auf den Wagen angewiesen bist. Ja. Ansonsten, nein.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.230
ULT steht doch für unverbindlicher Liefertermin, oder?
Da steckt doch schon das unverbindlich drin ... wenn der Händler dir schriftlich garantiert, dass das Fahrzeug bis XXX da ist, sieht das anders aus, ansonsten muss man wohl den Weg gehen, den Chris beschrieben hat ;)

Und wenn du dein altes Fahrzeug verkaufst, bevor das neue beim Händler steht, dann gehst du ja irgendwo das Risiko selbst ein. Und sobald es beim Händler steht, kriegst du ja normalerweise dann auch deinen verbindlichen Auslieferungstermin.

Edit: Ich bin einfach jedes Mal zu langsam, wenn ich mich an ner Diskussion mit ChrisEngel beteiligen will :eek:
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.231
Nur weil es unverbindlich ist, heißt es nicht, dass er sich so viel Zeit lassen kann wie er will.
Deswegen steht i.d.R. in dem Vertrag, dass ein Überzug des UVLT um 6 Wochen schadlos ist. Wenn die verstrichen sind, mahnt man den Käufer und fordert ihn auf, innerhalb einer angemessenen Frist (10 Werktage) zu liefern. Liefert er dann noch nicht, kann man gem. §§ 437 Nr. 3, 280 I, II, 286 BGB Schadensersatz verlangen und/oder gem. §§ 437 Nr. 2, 323 I BGB vom Vertrag zurücktreten.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.232
Schon richtig....wenn du aber nunmal keinen verbindlichen Liefertermin hast, dann kannst du auch keinen Schadensersatz verlangen. Dir ist kein Schaden entstanden. Du kannst höchstens, nachdem du den Verkäufer in Verzug und imh eine Frist gesetzt hast, vom Kauf zurücktreten.

Ich denke, es wäre aber müßig und ziemlich am Thema vorbei, das nun haarklein auszudebatieren ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.233
Natürlich hast du einen Schaden, weil du dich darauf verlassen kannst, dass dein Auto spätestens nach den 6 Wochen nach Verstreichen des UVLT da ist.
Würde sich der Händler darauf berufen, dass man das Auto quasi nie erwarten kann, wäre das ein venire contra factum proprium, und damit ein Verstoß gegen § 242 BGB.

Schadensersatz gem. § 249 I BGB bedeutet, dass man so zu stellen ist, wie man stünde, hätte der Schädiger pflichtgemäß erfüllt. Wer sich in Verzug befindet und nicht liefert, verletzt seine Pflicht aus dem Kaufvertrag. Somit ist man als Käufer so zu stellen, wie wenn man ein mobiles Auto hätte.
Dabei kommt es btw nicht mal darauf an, ob du das Auto tatsächlich nutzt. Aber dafür schaut euch mal die Rechtsprechung vom BGH zu Wirtschaftsgütern von zentraler Bedeutung für die eigene Lebensführung an, worunter auch die bloße Nutzungsmöglichkeit fällt. Wurde übrigens sogar für einen Internetzugang so entschieden (!).

Das soll es von mir dazu dann aber auch gewesen sein. Weiteres gerne per PN.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.234
Nun ja, das liest sich alles so, als sei nach Ablauf der Nachfrist (persönlich halte ich die 10 Tage bei einem Autokauf für unangemessen) automatisch ein Schaden entstanden, den man dann beim Lieferanten nur noch einfordern muss.

Als Kunde muss man aber seinen Schaden zweifelsfrei belegen. Es kommt eben darauf an, ob tatsächlich ein Schaden ensteht, wenn das Fahrzeug wesentlich später als vereinbart ausgeliefert wird. Woraus könnte ein Schaden bestehen? Möglicherweise aus der fälligen TÜV-Abnahme des Altfahrzeugs, oder der nötigen Neubereifung etc., die bei pünktlicher Lieferung nicht fällig gewesen wäre, letztendlich aus einem eventuellen Nutzungsausfall, wenn man sein Fahrzeug zum Zeitpunkt der vereinbarten Lieferfrist veräußert hat.

Aber diese Dinge bekommt man nur, wenn man sie - erfolgreich - einklagt. Die Frage ist, ob die nötigen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen und man die Lust und die Nerven hat, diesen Weg zu gehen.

Ich hätte beides nicht.

---------- Beitrag am 17.08.2017 um 12:53 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 17.08.2017 um 12:48 Uhr ----------

Und aus diesem Grund vermeide ich grundsätzlich derartige Formulierungen, wie "das steht dir dann aber zu weil das in dem § so steht". Denn, alleine die Tatsache, dass etwas in einem Gesetzbuch steht, oder es schon mal ein entsprechendes Urteil dazu gab, reicht nicht aus, sondern man sollte immernoch den Einzelfall würdigen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.235
Bei einem privat genutzten KFZ (normales Auto, kein Rennwagen etc.) entsteht nach ständiger Rechtsprechung des BGH tatsächlich automatisch ein Schaden, weil dieses, wie auch Wohnzimmer, Schlafzimmer, Internet, Telefon, Fax etc. vom BGH als Wirtschaftsgut von zentraler Bedeutung für die eigene Lebensführung angesehen wird und es bei diesen auf die abstrakte Nutzbarkeit ankommt. Ob du das Auto tatsächlich brauchst, ist egal. Kriterien sind das Vorliegen eines potentiellen Nutzungswillens und einer abstrakten Nutzungsmöglichkeit.

Natürlich muss man im Zweifel Lust haben, dass klageweise durchzuziehen. I.d.R. überlässt dir der Händler aber eines seiner eigenen Fahrzeuge für die Übergangszeit, da er weiß, wie die Sache aussieht.
Natürlich kann man als Cupra-Besteller keinen Cupra verlangen, sondern muss sich im Zweifel auch mit einem Mii zufriedengeben. :D
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.236
sondern muss sich im Zweifel auch mit einem Mii zufriedengeben.

Siehste, schon alleine aus diesem Grund, weil es der Mii sein könnte, behalte ich meine Altfahrzeuge bis zur Auslieferung des Neuwagens. :p
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.237
Recht haben und bekommen sind ja auch zwei paar Schuhe. Nur weil ich ein Gesetz lesen kann bin zumindest ich auch kein Jurist. Zudem Frage ich mich, was man mit einem solchen Vorgehen erreichen möchte, wenn man beispielsweise noch ein Auto hat. Vielleicht habe ich auch nur Glück mit dem Autohaus. Der Inhaber hat stets ein offenes Ohr. Glücklicherweise...

Und leider habe ich meinen am 17.6. bestellten Löwen auch noch nicht. Bin aber recht entspannt. "1. Welt-Probleme" halt, oder? 😉
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.238
Finde den Mii klasse.Haben wir als schlecht Wetter-Auto.
 

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.239
CupraR2017 Danke für deine Einschätzung.
Aber letztendlich bin ich auch auf dem Standpunkt recht haben und recht bekommen sind leider noch zwei paar Schuhe.
Nicht desto trotz ist es gut zu wissen, welchen Spielraum ich für die Verhandlung jetzt habe.
Leider hat meine Händler beim ersten Gespräch erst einmal gesagt er hätte derzeit keinen Ersatzwagen.
Da aber seit Dienstag wieder Sendepause herrscht werde ich da heute mal wieder freundlich nachfragen, was jetzt der Stand ist. Kann ja eigentlich nicht sein, dass Seat Deutschland nicht innerhalb von 4 Tagen so eine "Priorisierung" kommentieren kann.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #13.240
oreisig: Mach dir mal keine Hoffnungen... Seat Deutschland macht Garnichts! Ich durfte 10 Monate auf meinen Wagen warten und weiß bis heute nicht wieso. Das einzige was Seat Deutschland gemacht hat war das Fahrzeug auf Prio zu stellen, dass war es aber schon seit Januar und mein Auto habe ich im August bekommen! Die rufen nicht in Spanien an oder klären irgendwas ab!
 
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