Krafti
Da offenbar Bedarf besteht, kannst du
hier die gesetzlichen Grundlagen nochmal nachlesen. Es war sicher niemals im Sinne des Gesetzgebers mit Hilfe von Klappenanlagen die gesetzlichen Bestimmungen zu umschiffen, d. h. die Klappe bei der für die Geräuschmessung relevanten Geschwindigkeit zu schließen und ansonsten zu öffnen und dadurch die vom Gesetzgeber angedachten Schallemissionsgrenzen deutlich zu überschreiten. Man muss sich angesichts der Profitgier der Hersteller solcher Abgasanlagen und der Uneinsichtigkeit der Nutzer, die glauben sinnvolle Gesetze zum Schutz der Bürger mit billigen Tricks ad absurdum führen zu können, nicht wundern, wenn zunehmends von Anfang bis Ende alles genaustens durchreguliert wird. Ferner darf bezweifelt werden, dass auch wirklich alle angeblich EWG-konformen Anlagen die zulässigen Grenzwerte einhalten. Dies zeigen regelmäßig Polizeikontrollen, bei denen die zulässigen Schallemissionspegel weit überschritten werden. Grundsätzlich stehen diese Anlagen trotz EWG-Konformität im Widerspruch zum § 30 Abs. 1 StVZO.
Ich frage mich manchmal, wie weit wir gekommen sind, dass manche Menschen glauben alles was nicht explizit verboten ist wäre auch aus ethischer und moralischer Sicht unbedenklich oder zumindest vertretbar. Der Gesetzgeber baut in vielen Bereichen ganz bewusst auf die Vernunft seiner Bürger, weil er nicht dein Eindruck eines Verbotsregimes erwecken möchte. Wenn immer größere Teile der Gesellschaft solche Freiheiten schamlos auf Kosten anderer ausnutzen, wird der Gesetzgeber irgendwann handeln, und dann seid ihr doch die ersten, die herumlamentieren.
Boffboff
Ich habe es bereits gesagt, und ich werde es nochmals sagen: Egal wo und wann du deine Anlage aufmachst, du belästigst immer irgendjemanden mit überflüssigem Lärm, der nach Auffassung der WHO und des Umweltbundesamtes zu Veränderungen bei Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren führen kann, sowie biologische Risikofaktoren erhöhen und Gehörschäden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie arteriosklerotische Veränderungen (Arterienverkalkung), Bluthochdruck und bestimmte Herzkrankheiten, einschließlich Herzinfarkt, auslösen kann.
Es spielt gar keine Rolle ob du deine Anlage auf der Landstraße, im Wald, im Gewerbegebiet oder im Wohngebiet aufmachst. Es trifft immer irgendjemanden, der sich deinen Lärm nicht ausgesucht hat, oder eben die Natur. Dir wird sicher aufgefallen sein, dass immer mehr Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Nähe von Industrie- bzw. Gewerbegebieten explizit tagsüber gelten, also der Gesetzgeber es für notwendig hält auch Menschen an ihren Arbeitsplätzen vor unnötigem Lärm zu schützen. Du bist kaum derjenige, der entscheiden kann wann und wo dein Lärm für andere hinnehmbar sein soll. Die Ausübung deines Hobbys bzw. deines Vergnügens geschieht, obwohl absolut vermeidbar, in erheblichem Maße zum Schaden anderer. Niemand will irgendjemandem das Autofahren verbieten. Dein Cupra hat bereits im Serienzustand einen wesentlich sportlicheren Klang als die allermeisten anderen Fahrzeuge auf deutschen Straßen. Muss man es denn wirklich derartig auf die Spitze treiben?