@karlsruher
Man kann es auch ohne Erfüllung dieser Auflage eintragen, aber dafür muss sicher gestellt sein, dass die Kombination nirgends schleift. Wenn ich das Bild sehe, ist zumindest der Reifen abgedeckt und wenn es beim Verschränken. irgends schleift, sollte das kein Problem sein. Ich würde es nochmal drauf anlegen und explizit verlangen, dass der Prüfer den Wagen verschränkt. Gibt es da keine Probleme hast du selbst die Sicherheit, dass du dir nichts kaputt machst und hast gleichzeitig ein Argument für den Prüfer, dass er es dir abnimmt.
Sollte es dabei schleifen oder die Freigängigkeit nicht ausreichend sein, dann wirst du um Arbeiten am Kotflügel oder ähnliches nicht drum rum kommen. Aber das solltest du dann auch als Investition in deine eigene Sicherheit betrachten, denn ich denke nicht, dass du dir irgendwo mal den Reifen an der Karrosserie aufschlitzen willst.