Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km!

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  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #261
Das Fahrzeug ist ja abgemeldet und somit nicht mehr Vollkasko versichert.
Halt! Bei Diebstahl greift die TK.
Stichwort Ruheversicherung:

Die Ruheversicherung besteht aufgrund der Betriebsgefahr und gilt für stillgelegte Fahrzeuge für den Zeitraum von maximal 18 Monaten ab Stilllegung. Falls das Kfz unbefugt, d.h. durch Diebstahl, benutzt wird und dadurch ein Schaden entsteht, leistet der Versicherer, bei dem man die letzte Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, in diesem Fall vollen Versicherungsschutz. Nahezu gleiches gilt für die Kasko-Versicherung: lief bis zur Stilllegung des Fahrzeugs eine gültige Kasko-Versicherung (egal, ob Voll- oder Teil-Kasko), so gilt für den Zeitraum von maximal 18 Monaten ab Stilllegung ein Teilkasko-Versicherungs-Schutz beim zuletzt gewählten Versicherer (Ausnahme: Wohnwagenanhänger). Die Ruheversicherung ist beitragsfrei. Sie tritt allerdings nicht ein, wenn zwischen dem Zeitpunkt der An- und Abmeldung des Kfz weniger als 14 Tage liegen. Zu beachten ist auch, dass im Zeitraum der Ruheversicherung das jeweilige Kfz nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden darf (wie bei Saisonkennzeichen außerhalb der Saison z.B. bei Motorrädern).

Solltest es aber deiner Versicherung schriftlich mitteilen! "Melden macht frei." ;)
 
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  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #262
Das Fzg befindet sich doch in der Obhut des Autohauses, das heißt auch dass sie dann dafür aufkommen müssen wenn es gestohlen wird. Das hat mit deiner Versicherung rein garnichts zu tun.

mfG
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #263
berechtigte Frage. Du müßtest doch, wie du den Wagen abgegeben hast einen Werstattauftrag bekommen haben?!? Steht da evtl. irgendwas drauf, von wegen AGB´s oder ähnlichem ...

edit : ich glabe in meinen Versicherungsbedingungen steht zum Thema Ruheverisicherung etwas nach dem Moto, muß in einer geschlossen Garage oder änlichem abgestellt werden ...
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #264
Auch sein AH sollte ISO zertifiziert sein. Und das beinhaltet die Obhutspflicht für Kundeneigentum.

Es darf ihm, solange er einen aktuellen Werkstattauftrag hat (sollte er ja) "kein" Schaden dabei entstehen.

Weder Beschädigungen noch Verlust. Dazu gehört z.B. auch das der Wagen gewaschen werden muss, wenn ein Vogel versucht hat sich auf seinem Lack zu verewigen, wenn du es so willst.

mfG
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #265
Obhutspflicht hin oder her. Die Frage ist berechtigt und ich würde diese dem sowieso tätigen Anwalt einmal stellen.
Die Werkstatt/Autohaus hat normal eine Betriebsversicherung (alles andere wäre schon grob fahrlässig). Die Betriebsversicherung umfasst in dem Bereich meist nur "fremde angemeldete Fahrzeuge und eigene nicht angemeldeten Fahrzeuge"
Wenn das Fahrzeug von Jürgen nun gestohlen würde ... was wäre dann? Das Fahrzeug ist zwar ein "fremdes" Fahrzeug, ist aber nicht angemeldet! Ob ein direkter Haftungsfall für das Autohaus entstehen kann, wird sich erst dann nach der Obhutspflicht richten. Sind vom Autohaus genügend Vorkehrungen getroffen, die es normal nicht möglich machen, dass das Fahrzeug entwendet werden kann/sollte, dann liegt kein direkter Haftungsfall vor ...
In wieweit eine "Ruheversicherung" da einspringen würde - keine Ahnung. Versicherung anrufen und am besten schriftlich bestätigen lassen.
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #266
Versicherung anrufen und am besten schriftlich bestätigen lassen.

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  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #267
Würde mir nicht nur von der Vers. was schriftliche geben lassen sondern ggf. auch nochmal vom Ah, wenn nicht auf deinem Werkstattauftrag schon irgendwas sinnvolles steht. AGB´s müssen ja auch im AH aushängen, sonst da vll. nochmal rein und durchlesen. Nicht das Du nachher zweimal der dumme bist.
 
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  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #268
Aber nur mal so nebenbei.

Ist das der einzige Wagen, der da gerade die Werkstatt besucht?

Ich denke nämlich das es da im Moment, "bessere" (Fzg mit Motor) zu entwenden gibt. Was im übrigen auch viel einfacher wäre.

Aber wie auch immer, er bekommt sein Geld schon, ob so oder so. Denn selbst wenn seine Versicherung dafür erstmal aufkommen sollte, holt sie es sich vom AH wieder.

mfG
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #269
Ich habe von dem Autohaus keinen Werkstattauftrag oder sonnst irgendwas. Ich werde jetzt mal mit meinem Rechtsanwalt telefonierren, weil mir das Thema obwohl es unwarscheinlich ist dass sich jemand die Arbeit macht ein "Schrottauto" zu stehlen, keine Ruhe lässt.


MfG
Ripper
 
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  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #270
Würde ich auch tun. Und so unwahscheinlich wie andere finde ich das gar nicht. Okay das gesammte Auto an sich mag vll unwahrscheinlich sein. Aber es geht ja auch darum, wie es ist, wenn jemand der Meinung ist, daß er das Auto als Ersatzteilspender benutzen kann.
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #271
Hat sich irgendwas bei dir getan ?
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #272
Leider hat sich immernoch nichts getan. Aber ich werde heute mal beim Rechtsanwalt nach einem Update fragen.


MfG
Ripper
 
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  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #273
Hast den wieder ein paar infos?
steht dein :baby: immernoch ohne front rum?
hoffe du hast denen mal ordenlich in den ar... getreten
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #274
Das Auto steht immernoch so, wie auf den Bildern ein paar Seiten vorher zu sehen am Hof des Händlers.


MfG
Ripper
 
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  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #275
Was dauert denn jetzt so lange?
Finde das schon ziemlich dreist ....wenn ich das richtig sehe bist du nun 10 Monate damit zu Gange.
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #276
Die ganze Warterei hat jetzt nur noch mit dem Gericht zu tun.


MfG
Ripper
 
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  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #277
Da haben einige Leute einfach keine Erfahrung mit Gerichten. Gerichte geben dir nicht Termine im 14 Tage Rythmus. Da musst du erstmal warten bis du dran bist. 10 Monate ist da eigentlich noch gar nichts.
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #278
Leider gibt es immernoch keine Neuigkeiten. Also langsam wärs mir schon recht, wenn endlich mal was weiter ginge.


MfG
Ripper
 
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  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #279
Ist ja erst 10 Monate her, da kann man ruhig mal ohne Auto sein und drauf warten, dass Seat sich müht..


Ehrlich, ich würde schäumen vor Wut!

So ein Sauhaufen!
 
  • Motorschaden 2.0 TFSI nach 2.400km! Beitrag #280
Seat wird sich nicht mehr mühen

jetzt ist das ne Sache der Gerichte

und da dauerts ebend rel. Lange bis was entschieden wurde

ich denke mal das vor April nächsten Jahres nichts neues raus kommen wird
 
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