MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten?

Diskutiere MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Das wäre ja mal wieder das genaue gegenteil von dem was hier steht. Weiß niemand mehr? Was bekommt man denn nun wirklich, wenn man jetzt bestellt...
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #941
Das wäre ja mal wieder das genaue gegenteil von dem was hier steht.
Weiß niemand mehr? Was bekommt man denn nun wirklich, wenn man jetzt bestellt ( oder vor kurzem bestellt hat ) und erst Ende des Jahres bedient wird?
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten?

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  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #942
Was hast du denn bestellt?
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #943
Interessant ist die Tatsache das die ehemaligen 280er und 290er Cupras alle nach oben gestreut haben und sowieso schon 300 PS hatten. Die "neuen" 290er werden somit weniger Leistung als alle Cupras zuvor haben, den 265er mal ausgenommen. Bravo Seat :rolleyes:
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #944
Glaube nicht, dass der Hersteller auf irgendwelchen kosten sitzen bleiben wird. Wenn ich richtig mitgelesen habe, werden diese Fahrzeuge per Sondergenehmigung zugelassen.

Laut KFZ Zulassungsstelle werden ab 02.09. keine Fahrzeuge mehr zugelassen welche die neue Norm nicht erfüllen mit Ausnahmen (FETT).
Auf Nachfrage beim Kraftfahrzeugbundesamt wurde mir nur kurz per EMail mittgeteilt, das ab dem 02.09. bei einer Erstzulassung der Partikelfilter verbaut sein muss oder eben Nachgerüstet werden muss.

Abgas-/Kraftstoffverbrauchsmessung: WLTP ab 1. September 2018 für Erstzulassung neuer Pkw Pflicht
Um realitätsnähere Verbrauchsangaben zu erhalten, hat die UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) im Auftrag der EU-Kommission einen neuen Prüfzyklus WLTC (Worldwide harmonized Light-Duty Test Cycle) und ein neues Messverfahren WLTP (Worldwide harmonized Light-Duty Test Procedure) zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauches entwickelt.

Zur Übernahme des neuen Prüfverfahrens in das Typgenehmigungsverfahren wurde die „Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission“ erlassen. Die neue Verordnung wurde am 7. Juli 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat zwanzig Tage später in Kraft (27. Juli 2017).

Mit dieser Verordnung wurde der neue WLTC/WLTP für die Typgenehmigung neuer Pkw-Modelle zum 1. September 2017 verbindlich festgeschrieben, um somit den NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) als Grundlage zur Ermittlung der Schadstoff- und CO2-Emissionen sowie des Kraftstoff- bzw. Stromverbrauches abzulösen.

Für die Erstzulassung neuer Pkw gilt der neue WLTC/WLTP ab 1. September 2018. D.h. Pkw mit Abgasnorm Euro 6b (OBD-Norm 6-1), Euro 6c, Euro 6d-TEMP und Euro 6d mit Prüfung nach NEFZ können nur noch bis 31. August 2018 erstmalig zugelassen werden. Darunter fallen Pkw mit den Emissionsschlüssen-Nummern 36W0, 36ZA, 36ZD, 36ZG und 36ZJ.

Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series) besteht für den Fahrzeughersteller die Möglichkeit bei der zuständigen Typgenehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit dieser können die der Typgenehmigungsbehörde gemeldete Fahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmalig zugelassen werden.

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Nachfrage bei meinem freundlichen......:

Wir haben noch keine Ahnung wie das ab 01.09. läuft :rolleyes:
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #945
Die Frage ist: was sind Lagerfahrzeuge?
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #946
Interessant ist die Tatsache das die ehemaligen 280er und 290er Cupras alle nach oben gestreut haben und sowieso schon 300 PS hatten. Die "neuen" 290er werden somit weniger Leistung als alle Cupras zuvor haben, den 265er mal ausgenommen. Bravo Seat :rolleyes:
warum? wenn die nun auch streuen?
aber ob 290 oder 300 ist doch nur am Stammtisch wichtig... real auf der Straße sind die doch gleich.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #947
Auf Nachfrage beim Kraftfahrzeugbundesamt wurde mir nur kurz per EMail mittgeteilt, das ab dem 02.09. bei einer Erstzulassung der Partikelfilter verbaut sein muss oder eben Nachgerüstet werden muss.

Nope, ein Partikelfilter ist keine Pflicht. Die meißten Hersteller wählen nur genau diese recht einfache Lösung um Euro 6d-temp nach WLTP zu erreichen. Aber Pflicht ist er nicht.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #948
Okay, dann hab ich das wohl falsch interpretiert.
Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series) besteht für den Fahrzeughersteller die Möglichkeit bei der zuständigen Typgenehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit dieser können die der Typgenehmigungsbehörde gemeldete Fahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmalig zugelassen werden.
Wie definiert sich das denn? Denn genau darauf bezog ich meine Aussage. Welche Fahrzeuge würden darunter fallen?
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #949
Okay, dann hab ich das wohl falsch interpretiert.
Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series) besteht für den Fahrzeughersteller die Möglichkeit bei der zuständigen Typgenehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit dieser können die der Typgenehmigungsbehörde gemeldete Fahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmalig zugelassen werden.
Wie definiert sich das denn? Denn genau darauf bezog ich meine Aussage. Welche Fahrzeuge würden darunter fallen?

Keine Ahnung, ich denke alles was bis zum Stichtag gebaut wurde oder bis Modeljahr 2019 angefangen wird zu bauen
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #950
Ohne OPF wird das mit der 6d nix. Andere Möglichkeiten gibt es da kaum.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #951
Frag mal bei Mazda nach ...
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #952
Das sind Saugrohreinspritzer.

d.H. weniger Feinstaub wie die bei SEAT verwendeten Direkteinspritzer.

Daher will Mazda das ohne OPF hinbekommen.

Ich würde mir aber keine Sorgen machen das die Ihr eure Fahrzeuge nicht angemeldet bekommt.
Der Hersteller ist verpflichtet euch ein Rechtskonformes und Zulassungsfähiges Fahrzeug zu liefern.

Zu dem Punkt Lagerfahrzeuge (End-of-Series).

Was glaubt Ihr wieso der Cupra in Deutschland nur noch als ST mit DSG und 4 Drive aktuell im Konfigurator zu finden ist und alle anderen verschwunden sind.

Die Vermutung liegt nahe, dass SEAT den ST Cupra mit DSG und 4Drive als einzigen für den neuen WLTP Zyklus homologieren wird oder es eventuell bereits getan hat.

Alle anderen werden wahrscheinlich bis zu den Werksferien gebaut, also vor dem Stichtag, und gelten somit als Lagerfahrzeuge (End-Of-Series), da diese so dann auch nicht mehr gebaut werden. (Gerücht zu den 290 PS, Neue Serie oder spätere homologierung, ebenfalls neue Serie)

Da der ST Cupra aktuell weiterhin mit 300 PS angeboten wird. könnte es durchaus sein das dieser auch weiterhin 300 PS haben wird,auch mit OPF, sofern er auch noch tatsächlich beim Händler bestellt werden kann und nicht nur im Konfigurator vorhanden ist. Daher wäre es interessant zu erfahren, ob bereits jemand nach dem 30.04.2018, erfolgreich einen CUPRA ST 4Drive beim Händler bestellt hat.

Falls ja könnte es trotzdem so sein, das die noch unter NEFZ laufenden ST Cupras die bis zu den Werksferien gebaut werden auch als END-Of-Series Fahrzeuge laufen, da durch die neue Homologierung mit WLTP dann quasi eine neue Serie anfängt.

Somit hätte SEAT dann zum beginn der Werksferien eine genaue Stückzahl an Fahrzeugen für welche dann die Ausnahmegenehmigung beantragt werden müsste. Denn bei der Beantragung der Ausnahmegenehmigung muss die Stückzahl der Fahrzeuge genannt werden.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #953
Wozu sollten sie das machen? Wenn die Teile vor den Werksferien gebaut werden, können sie auch vor dem 01.09. angemeldet und ausgeliefert werden.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #954
Ist es nicht so, das manche Fahrzeuge mehr als 4 Wochen, von der Fertigstellung bei Seat in Spanien bis zum beim Händler oder Kunden benötigen?


Durch die Ausnahmegenehmigung kann sichergestellt werden, dass jeder Kunde sein Fahrzeug auch noch nach dem 01.09.2018 anmelden kann.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #955
Ist es nicht so, das manche Fahrzeuge mehr als 4 Wochen, von der Fertigstellung bei Seat in Spanien bis zum beim Händler oder Kunden benötigen?

Dann schickt Seat halt die Scheine schonmal vorab zu den Händlern, Auto zugelassen, Thema erledigt.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #956
Josten sagt auch nur , alles ab KW31 wird in Euro6d kommen, Details unbekannt
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #957
Ich habe am Montag meinen noch bestellt und habe einen "unverbindlichen" Liefertermin von 01/19 ... mein Händler hält den Termin auch für wahrscheinlich, da es lange Lieferzeiten Allgemein gibt.

Da ich ein 300er bestellt habe wird er auch als dieses kommen müssen.

- Also entweder stimmt der unverbindliche Termin gar nicht ... halte ich für realistisch (andere Händler sagte mir das die Lieferzeiten für Mai aktualisiert wurden, und auf 7-8 Monate erhöht wurde) Dann müsste Seat die Sonderzulassung sehr weit ausdehnen.

- Das Schein zum Händler schicken weit vor dem Fahrzeug wird auch nur begrenzt gehen... ich habe zb keine Tagezulassung gekauft... heist ob Zulassung laufen Steuern, Versicherung, Garantie und in meinem Fall auch noch Service Vertrag ... Heist! Schein drucken Fahrzeug bauen und erst 6 Monate später liefern wird auch nicht gehen.

Ich Tippe eher darauf das die neuen Liefertermin sich auf das neue MJ (290er xD )beziehen, das irgendwann bestellbar sein werden.

Für den Moment bin ich froh, dass ich das mit dem 300er Wegfall mit bekommen habe und schnell genug bestellt habe :) und lasse mich jetzt mal überraschen ... und wenn der wirklich so spät erst kommt.. hat mein Scirocco halt über 150k auf der Uhr... soll mir egal sein ist bereits an den Händler verkauft ;-)
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #958
Es liegt aber definitiv im Rahmen des Möglichen, dass du dann einen 290er bekommst.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #959
Moin zusammen. Habe etwas interessantes zum Thema Toter Winkel Assistent gefunden ;).



Safety Pack
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Keeping you safe as you do your thing.

Ich gehe mal stark davon aus, dass es auch der normale leon bekommen wird 😁
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #960
Wäre ja wirklich schön, aber von Seat eine neue Variante, da bisher ein Toter Winkel-Assistent je nach Modell entweder einzeln oder als Teil eines Fahrassistenz-Pakets gebucht werden konnte! Im Sicherheits-Paket war das bisher noch nie enthalten und es könnte sich auch entsprechend nur um eine fehlerhafte Information handeln..:( Aber wenn der jetzt wirklich noch im Leon 3 Einzug finden würde und nicht erst im Leon 4 - die Hoffnung stirbt zuletzt! ;)
 
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