Genau das würde mich auch interessieren. Bei mir steht im Gutachten der Felge genau das drin...
Hier mal ein Beispiel anhand von Borbet und deren Gutachten.
Das von anderen Fehlgenherstellern ist ähnlich aufgebaut.
http://konfigurator.borbet.de/default.aspx
Leon ST Cupra 300 4Drive 2017/2 - 300 PS / 221 kW 1984 ccm Ottomotor Allradantrieb
Felgen:
Borbet Y Titan matt - 7,5J X 17H2
Gutachten:
http://gutachten.bmf-application.com/ga/B04/55104315-4N-21-3-001.pdf
Im Gutachten ist die Handelsbezeichnung,Fahrzeug-Typ,ABE/EWG-Nr. relevant.
Der Cupra 4 Drive hat im MJ 19 die Nr. e9*2007/46*0094*30. (wobei die letzte Zahl nicht so relevant ist)
In dem Gutachten für die Felge findet man dann auf Seite 5 den Seat Leon Cupra:
Seat Leon Cupra 5F e9*2007/46*0094*..
Da der ST 4 Drive 221 KW hat, so darf man auch nur die Reifen/Fehlgenkombination mit 221 KW, unter Beachtung der Auflagen und Hinweise, auf dieser Felge fahren.
z.B. die Reifengröße 225/45R17 mit den Auflagen, A12, A14, A21, A57, BW7, Car, F24, Flh, V17, S05
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werde n.
Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig.
Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei
Verwen dung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zu lässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben
der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN
oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, StationWagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführunge n mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Siehe Gutachten.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden.
Fazit, die Felgen aus diesem Beispiel, dürfen auch auf dem MJ 19 gefahren werden.