MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten?

Diskutiere MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Neue Bilder unter Seat.com für den Cupra: https://www.seat.com/carworlds/leon-cupra/design.html
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  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.002
Wenn ich den angegebenen Emmissionswerten glauben darf ist die Steuer für den Cupra 4WD dann 178€ und für den Fronttrieb 154€.
Hatte hier im Forum schon Sachen von 230€ um den Dreh gelesen. Wie kommt ihr darauf?
Ich war beim Steuerrechner vom Finanzministerium, der sollte ja stimmen.

Oder sind das noch die alten Werte nach NEFC?? In der Hilfe steht was in der Hinsischt. Finde ich aber seltsam. Die dürfen doch nicht mehr hergenommenw erden ab 1.9. oder??
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.003
Irgendjemand hat die WLTP Werte gepostet und die berechnet.

Ich hätte gerne diese Zierleisten, damit das Lenkrad nicht so verloren wirkt...

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  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.004
und wie waren die WLTP Werte? Finde die nämlich nicht.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.006
Weiß man schon was ob der 2019 Cupra ohne 4wd 400nm hat oder 380nm?

Würde die 10 ps Verlust etwas verschmerzen :)
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.007
Sinf bei beim MJ2019/Kupfer so wie es aussieht die äußern schwarzen Plastik-Karosserieteile schwarz matt statt glänzend? Sieht zumindest bei dem Cupra auf Seite 195 so aus.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.008
Wenn ich den angegebenen Emmissionswerten glauben darf ist die Steuer für den Cupra 4WD dann 178€ und für den Fronttrieb 154€.
Hatte hier im Forum schon Sachen von 230€ um den Dreh gelesen. Wie kommt ihr darauf?
Ich war beim Steuerrechner vom Finanzministerium, der sollte ja stimmen.

Oder sind das noch die alten Werte nach NEFC?? In der Hilfe steht was in der Hinsischt. Finde ich aber seltsam. Die dürfen doch nicht mehr hergenommenw erden ab 1.9. oder??

Cupra 4-Drive hat 190g/km nach WLTP und das sind die Werte welche zur Berechnung der KFZ Steuer herangezogen werden.

Also 230,00 €.

---------- Beitrag am 26.10.2018 um 23:20 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 26.10.2018 um 23:19 Uhr ----------

Irgendjemand hat die WLTP Werte gepostet und die berechnet.

Ich hätte gerne diese Zierleisten, damit das Lenkrad nicht so verloren wirkt...

Anhang anzeigen 44208

Die wären auch interessant. Aber ob man die so ohne weiteres bekommt?
Eventuell bestellbar, sofern einer die Artikelnummern hat.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.010
...von dieser Seite hatte ich auch das Bild mit dem zentralen Drehzahlmesser her...mit dem alten Logo im Display versteht sich :laughing:
cp.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.011
Weiß man schon was ob der 2019 Cupra ohne 4wd 400nm hat oder 380nm?

Würde die 10 ps Verlust etwas verschmerzen :)

Laut meinem Verkäufer hat der Cupra290 380Nm und der Cupra300 bekommt die 400Nm
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.012
So gestern nun erstmals Magnetic Grau an meinem Seat Leon FR gesehen, im Keller mit wenig Kunstlicht fand ich es sch...., sorry, gar nicht meine Farbe.

Oben standen mit viel Kunst- und Naturlicht 2 alte graue, viel besser.

Hoffe dass es mit mehr Licht besser wird. Farbe musste ich akzeptieren oder aussteigen. Haben uns für nehmen entschieden.

Ansonsten ist mir die Schick beleuchtete Einsiegsleiste, hat nicht mal mein GTI, gibt es glaub ich jetzt beim FL auch, aufgefallen. Innenraum wirkt sehr hochwertig und das Lenkrad ist fast wieder so schön wie beim VIer GTI.

Gott sei Dank kein VC verbaut, die analogen Instrumente find ich super chic, auch besser als im GTI, Audi like. VC ist mir in der im Seat angebotenen Variante zu billig, wenn dann so wie in der neuen A Klasse. Zukünftig wird das eh Standard, jetzt gerne noch mal ohne Aufpreis nostalgisch.

Schickes Wägelchen und im Vergleich zum Astra irgendwie knuffig.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.013
Gibt es hier 1 oder 2 die sich den neuen Cupra bestellt haben beim Händler und vielleicht schreiben können, was jetzt hier in Deutschland alles Serie ist?
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.014
So gestern nu erstmals Magnetic Grau gesehen, im Keller mit wenig Kunstlicht fand ich es sch...., sorry, gar nicht meine Farbe.

Oben standen mit viel Kunst- und Naturlicht 2 alte graue, viel besser.

Hoffe dass es mit mehr Licht besser wird. Farbe musste ich akzeptieren oder aussteigen.
Das ist so nicht ganz richtig mit, nimm das Fahrzeug oder stornier. Wenn dann soll der Händler die Bestellung stornieren oder das liefern was ich bestellt habe. Von mir aus würde ich das nicht machen.

Und bei so einer Ansprache meines Händlers und absolut keinen entgegen kommen, würde ich mich dann zumindest kurz von nem Anwalt für Vertragsrecht beraten lassen, auch wenn’s ein paar € kostet. Wenn du ne Rechtsschutz hast, so haben die meisten Versicherungen so ne Art Juratelefon.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.015
robby_wood
Mal abgesehen von der unschönen Tatsache, dass dir die Kosten der Wunschfarbe nicht erstattet werden obwohl du deine Wunschfarbe gar nicht bekommst:
Wenn du die Farbe tatsächlich nicht leiden kannst, würde ich an deiner Stelle aus dem Vertrag aussteigen wenn du die Möglichkeit hast. Man kauft jetzt nicht sooo viele Neuwagen im Leben, manche nie. Es ist etwas besonderes und nicht unbedingt günstig. Ich fände es schade, sich bei so einer großen Anschaffung mit einem Kompromiss zufrieden zu geben, den man sich jedes Mal schön reden muss wenn man den Wagen ansieht. Falls ich es an deiner Stelle irgendwie einrichten könnte, würde ich vom Vertrag zurücktreten und mich auf der Suche nach einem ähnlich bepreisten Lagerfahrzeug machen, der dir dafür besser gefällt (bzw. bei dem der Kompromiss dann kleiner ausfällt als die Farbe, also dem ersten was einem ins Auge springt).
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.016
TProblem ist, dass mir keine der angebotenen Seat Farben gefällt. Grau war das kleinste Übel. Und es wird ja das Auto für meine Frau und Winterfahrten in die Berge. Momentan würden wir Magnetic auch wieder als das kleinste Übel nehmen. Das alte Grau ist unwiederbringlich weg, da helfen auch keine 600 Euro Nachlass, das ist auch mal klar.

Auf Anwalt und Co hatte ich keine Lust.

Weiß will meine Frau nicht, hatten wir schon, Flugrost
Rot ist kein richtiges Rot, htte auch der Vorgänger
Blau ist nicht so schön wie bei M BMW oder Golf R, dann auch nicht
Silber ist eine O... Farbe, auch nicht
Schwarz wäre ok, hatte ich schon 4-5 Mal, schick, aber sehr pflegeintensiv
Lila und Orange fielen auch durch
Odin
Kein Entgegenkommen stimmt ja in meinem Fall nicht. Seit Ende ULT fahre ich einen kostenlosen Leihwagen, mit 300 Euro SB im Unfallfall, statt der üblichen 1000. Das entspricht sicher einem Gegenwert von 600€. Außerdem bekomme ich schöne FR Matten plus Wintermatten, sind sicher auch 100€. Dann einen Kurs, wie es zu der Zeit auch der Vermittler nicht besser konnte, beim Händler, der 10 KM entfernt ist. Also das Gesamtpaket ist schon tragfähig, sicher wäre noch mehr drin gewesen. Da ich zum Motor noch nichts gesagt habe, wäre noch ein Hebel da.
 
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  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.017
robby_wood
Falls ich es an deiner Stelle irgendwie einrichten könnte, würde ich vom Vertrag zurücktreten und mich auf der Suche nach einem ähnlich bepreisten Lagerfahrzeug machen, der dir dafür besser gefällt.


Ich verstehe nicht was das immer soll, das der Käufer vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen stornieren sollte. Das ist bei so einem Mangel das beste was dman em den Verkäufer tun könnte.

Zu einem Vertrag gehören immer zwei Parteien, der Käufer der eine bestimmte Sache, in dem Fall ein KFZ, in einer bestimmten Form, Farbe und Ausstattung beim Verkäufer bestellt hat.
Der Verkäufer hat dann die Annahme dieser Bestellung bestätigt und sich bereit erklärt diese entsprechend des Kaufvertrages/Bestellung zu liefern.

Gibt es im Laufe der Wartezeit ein Veränderung der Bestellung der Sache, egal in welcher Form auch immer, welche vom Kaufvertrag abweicht und nicht von den AGB´s abgedeckt ist, so ist der Verkäufer verpflichtet
dieses dem Käufer unverzüglich zu melden.

Bei der Farbe des KFZ ist es so, das es sich nach geltender Rechtsprechung, auch bei einem andern Farbton, um einen Sachmangel handelt, da die Wahl der Farbe bei Bestellung eine erhebliche Bedeutung für den Kunden
hat. Im Neuwagenkauf trifft ja der Käufer üblicherweise eine bestimmte, individualisierte Farbwahl und ist nur deswegen bereit, den vereinbarten Aufpreis dafür zu bezahlen und zwar für die Farbe welche der Käufer
bei Bestellung wollte und nicht irgend einen anderen Farbe/Farbton.

Die in den AGB´s verwendete Formulierung ist in der Form vor Gericht unwirksam.
IV-7.7.
Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,
sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.


Bei der Verwendung von AGB mit wertenden Formulierungen wie „zumutbar“ ist darauf zu achten,
dass diese Klauseln für den Kunden ausgefüllt werden, so dass auf den ersten Blick feststellbar ist,
welche Abweichungen zumutbar und welche nicht mehr zumutbar sind.
Anderenfalls sind solche wertenden Klauseln nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

Inwiefern wurden also die Interessen des Käufers berücksichtigt, wenn er nicht informiert wurde zu den Änderungen und dann heißt es, nimm den Wagen oder storniere.

Kurz und knapp, entweder ist der Verkäufer bereit den Aufpreis der nicht gewünschten Farbe nicht zu berechnen oder
er bekommt es dann von einem Anwalt Schriftlich, das er den von Ihm bestätigten Kaufvertrag zu erfüllen hat.
Wenn, dann kann der Verkäufer meinetwegen den Vertrag stornieren und erklären das es Ihm nicht möglich ist diesen zu erfüllen, mit den entsprechenden Konsequenzen.

Denn kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und er verliert, so wird dieses bedeutend teurer für Ihn als die 600,00€.
 
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  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.018
Freundlich gemeinter Hinweis: Es heißt nicht

Allgemeine Geschäftsbedingungen`s,
nicht Allgemeine Geschäftsbedingungen's und
nicht Allgemeine Geschäftsbedingungens.

Es heißt schlicht und ergreifend Allgemeine Geschäftsbedingungen, also AGB.
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.019
Odin1978
robby_wood wurde aber über die Farbänderung informiert iirc, und hat dem Verkäufer per Mail sinngemäß geantwortet, dass er die Bestellung auf magnetic-grau weiterlaufen lassen soll. Dann gab's noch nen Leihwagen etc. Wie wirksam so eine Aussage per Mail vor einem Gericht wäre, steht auf einem anderen Blatt, aber in seinem Fall geht es eben nicht um die typische "Verkäufer meldet sich für neun Monate nicht und übergibt dann den Wagen mit überraschend anderer Farbe"-Situation, die viele andere gerade haben. Das Abnicken der Farbänderung per Mail könnte robby_woods Stand bei einer weiteren Auseinandersetzung erschweren. Anruf bei einem Experten von seiner Rechtsschutzversicherung zur Klärung eventueller Chancen vor Gericht kann sicherlich nicht schaden, aber generell bleibe ich dabei: An seiner Stelle würde ich keinen Neuwagen abnehmen, bei dem die Wunschfarbe durch eine andere ersetzt wurde. Dann wiederum hätte ich die Farbänderung dann auch nicht ohne weitere Vorbehalte per Mail bestätigt...
 
  • MJ19 (ab KW22/2018) - Was können wir erwarten? Beitrag #4.020
Da ich ja ohne große Probleme die 600€ für meine nicht erhaltene Wunschfarbe erstattet bekomme, muss ich einfach mal fragen, was und wie die, bei denen es keinerlei Entschädigung gibt ( und zwar trotz doch recht deutlicher Rechtsprechung ) genau vorgegangen sind... Kann mir das alles nicht erklären.
Das der Händler es erstmal versucht ist verständlich ( wenn auch fragwürdig ) , aber irgendwas machen die, die keinerlei entgegenkommen erwirken offensichtlich falsch...

Schreibt doch mal kurz wie ihr vorgegangen seit, und was die Antwort war ( und vor allem von wem... wer sich von der Telefonistin eine Absage geben lässt, ist eh selber Schuld... die kann die Rechtslage ja 0 einschätzen )

#edit: Wer das abgenickt hat , darf natürlich keine Entschädigung erwarten!
 
Thema:

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