Versicherngs-technisch müsste bei einem Schaden oder Unfall auch ein kausaler Zusammenhang zwischen der Unfallursache und dem nicht zugelassenen LED Rückfahrscheinwerfer hergestellt werden, was schwierig bis unmöglich ist.
Ausser, man wäre gerade rückwärts gefahren und einer fährt einem drauf, wobei man dann in den meisten Fällen sowieso die Schuld zugewiesen bekommt.
Und der Zweck eines Rückfahrscheinwerfers sollte ja eigentlich sein, dass er möglichst hell ist, damit man auch sieht, wo man hin fährt (siehe sehr helle LED RFSW bei Audi, VW, BMW und Co.).
Zu argumentieren, man sei dem Vorderman drauf gefahren, weil der RFSW geblendet hat, halte ich sowieso für mehr als fragwürdig
Anders sieht es dann bei z.B. Blinkern oder Nebellichtern aus, wo man vorsichtiger sein sollte.
Wobei z.B. hellere (LED) Blinker die Sichtbarkeit deutlich verbessern, siehe wieder Audi, etc. und auch die FL LED Blinker.
Eine Rechtsschutzversicherung ist aber grundsätzlich nie verkehrt