LED Rückfahrlicht

Diskutiere LED Rückfahrlicht im 5F - Exterieur Forum im Bereich 5F - Tuning; Bei Beleuchtung ohne ABE, Prüfzeichen oder auch ohne reguläres Gutachten kann ich nur raten die Finger davon zu lassen. Polizei, TÜV und...
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #681
Bei Beleuchtung ohne ABE, Prüfzeichen oder auch ohne reguläres Gutachten kann ich nur raten die Finger davon zu lassen. Polizei, TÜV und Versicherungen gehen das ganze sehr scharf an und kann richtig teuer werden. Würde nur noch legale Sachen von Hella oder Osram kaufen.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #682
Hab die mir jetzt auch bestellt.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #683
Seb1
Wer soll das kontrollieren. Bei so viel verschiedenen Lichtsysthemen die es inzwischen auf dem Markt gibt. Hier in Bayern auf der A3 fahren so viele Osteuropäer mit Lampen in den Scheinerfern, da sieht man schon von weitem, daß die Leuchtmittel nicht zugelassen sind. Interessieren tut es niemanden. Da möchte ich den sehen der sich wegen so einer kleinen Rückfahrleuchte aufregt.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #684
Versicherngs-technisch müsste bei einem Schaden oder Unfall auch ein kausaler Zusammenhang zwischen der Unfallursache und dem nicht zugelassenen LED Rückfahrscheinwerfer hergestellt werden, was schwierig bis unmöglich ist.

Ausser, man wäre gerade rückwärts gefahren und einer fährt einem drauf, wobei man dann in den meisten Fällen sowieso die Schuld zugewiesen bekommt.
Und der Zweck eines Rückfahrscheinwerfers sollte ja eigentlich sein, dass er möglichst hell ist, damit man auch sieht, wo man hin fährt (siehe sehr helle LED RFSW bei Audi, VW, BMW und Co.).
Zu argumentieren, man sei dem Vorderman drauf gefahren, weil der RFSW geblendet hat, halte ich sowieso für mehr als fragwürdig ;)

Anders sieht es dann bei z.B. Blinkern oder Nebellichtern aus, wo man vorsichtiger sein sollte.

Wobei z.B. hellere (LED) Blinker die Sichtbarkeit deutlich verbessern, siehe wieder Audi, etc. und auch die FL LED Blinker.

Eine Rechtsschutzversicherung ist aber grundsätzlich nie verkehrt ;)
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #685
Habe bei mir seit vorgestern diese hier verbaut:

AGLINT T15 CANBUS

https://www.amazon.de/AGLINT-fehler...=8-3&keywords=AGLINT+T15+Rückfahrlicht+Canbus

Ende November bestellt bei Amazon: Päckchen kam aus China (Laufzeit 4 Wochen). Sogar mit richtigem Lieferschein und Rechnung und ausgewiesenem Warenwert.

Deutlicher Unterschied zur Standard-Glühwendel-Funzel. Keine CAN-Bus-Fehlermeldung und DAB-Empfang wird bislang auch nicht gestört.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #686
Die sieht aber mal anständig hell aus.
Wenn die jetzt noch silber statt schwarz wäre..
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #687
Versicherngs-technisch müsste bei einem Schaden oder Unfall auch ein kausaler Zusammenhang zwischen der Unfallursache und dem nicht zugelassenen LED Rückfahrscheinwerfer hergestellt werden, was schwierig bis unmöglich ist.

Ausser, man wäre gerade rückwärts gefahren und einer fährt einem drauf, wobei man dann in den meisten Fällen sowieso die Schuld zugewiesen bekommt.
Und der Zweck eines Rückfahrscheinwerfers sollte ja eigentlich sein, dass er möglichst hell ist, damit man auch sieht, wo man hin fährt (siehe sehr helle LED RFSW bei Audi, VW, BMW und Co.).
Zu argumentieren, man sei dem Vorderman drauf gefahren, weil der RFSW geblendet hat, halte ich sowieso für mehr als fragwürdig ;)

Anders sieht es dann bei z.B. Blinkern oder Nebellichtern aus, wo man vorsichtiger sein sollte.

Wobei z.B. hellere (LED) Blinker die Sichtbarkeit deutlich verbessern, siehe wieder Audi, etc. und auch die FL LED Blinker.

Eine Rechtsschutzversicherung ist aber grundsätzlich nie verkehrt ;)

Die RS wird sich bei solchen Rechtsstreitigkeiten mit nicht zugelassenem Zubehör gepflegt heraushalten,wenn es zu Problemen ,bzw Schadensfällen kommt, da wissentlich gegen die Stvzo gehandelt wurde.
Ob es nun jemandem auffällt, oder nicht. Man ist in dem Falle ohne gültige ABE des Fahrzeuges und somit ohne Versicherungsschutz unterwegs.

---------- Beitrag am 26.12.2018 um 18:49 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 26.12.2018 um 18:28 Uhr ----------

@Seb1
Ich war früher auch mal so ignorant und habe einfach auf die E-Kennzeichnung bei Scheinwerferlampen gesch****. Das tat dem Scheinwerferreflektor gar nicht gut. Die 100 Watt-Glühlampe hat mit der höheren Hitzeentwicklung den Reflektor geschmolzen. Ein paar Jahre später hat eine Glühlampe im Rücklicht ein dickes , braunes Loch hinterlassen.
Heute ist bei LED die Hitze ja kein Problem mehr. Nur ich möchte die Blauweissen sehen,wenn sie mit der 1500Lux LED beim Rückwärtsfahren unseres Forsiten, geblendet werden.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #688
Ich hatte 2011 mal einen freundlichen Kontakt zur Polizei, als ich mit meinem damaligen Octavia wegen "blauer"Kennzeichenbeleuchtung gestoppt wurde und dafür 10€ zahlen sollte.
Im Auto waren Standlicht, Kennzeichenleuchten und Innenraum auf weiße LED ersetzt. Das habe ich dem Beamten auch erklärt, dass es sich hier um weißes und nicht blaues Licht handelt. Hälfte nix.
Also auf den Bescheid gewartet, Widerspruch eingelegt. Es kam dann zu einer Verhandlung am Amtsgericht München. Ich erklärte der Richterin den Unterschied zwischen blauen und weißem Licht anhand der Farbtemperatur und das die Leuchtmittel aufgrund der technischen Daten nicht mehr oder weniger gefährden, als das originale Glühobst. Außerdem seinen Neuwagen ebenfalls damit ausgerüstet.
Ergebnis: Verfahren eingestellt, Polizist hat sich entschuldigt.

Im Falle eines Schadens wäre es hier ggf. auch zu Diskussionen gekommen, eine Schuldzuweisung durch LED im Rückfahrlicht statt Glühobst ist aber sehr unwahrscheinlich.

Wie schon geschrieben, müsste das eine extrem helle LED sein, die beim Rückwärtsfahren jemanden so stark blendend, dass es eine Gefährdung darstellt.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #689
@, wenn dem tatsächlich so gewesen sein soll (für 10€ bekommt man kein Bußgeldbescheid?), dann kann ich dem Ganzen nicht ganz folgen. Farbtemperatur hin oder her.....blau oder weiß, ganz egal. Die Teile hatten keine Zulassung und somit warst du zu 100% "schuldig". Das muss nicht erst ein Richter klären. Hier geht es nicht um einen unklaren Sachverhalten, der von dir durch fundierte Recherche zu Farbtemperaturen und der Erklärung des Unterschieds zwischen blau und weiß aufgeklärt werden muss. Selbst wenn die LEDs weiß leuchten, sind sie nicht zulässig.
Und, dass es für ein Verwarngeld zu einer Verhandlung vorm Amtsgericht kommt finde ich auch sehr misteriös.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #690
ChrisEngel Ich schätze deine gesunde Skepsis und was du für das Forum tust sehr. Aber in diesem Fall demonstrierst du Selbstberschätzung und Unwissenheit.
Hast du schon mal einen Strafzettel wegen Falschparken bekommen? Was passiert, wenn du das Verwarngeld nicht begleichst? Richtig, du bekommst einen Bescheid, kein Bußgeldbescheid mit Zahlungsaufforderung und Widerrufsbelehrung.
Was passiert nun, wenn man wie ich damals, einen Widerruf zur Sache schreibt? Auch richtig, der wird geprüft und entweder wird ihm stattgegeben oder beide Parteien beharren auf ihre Sicht des Vorfalls.
Dann muss das Verwaltungsgericht den Fall annehmen und feststellen was Sache ist.
So war das bei mir.
Und ja, die LED hatten keine Zulassung, waren aber technisch ähnlich zu ab Werk verbauten LED.
Übrigens, hättest du richtig gelesen, lag der Fokus auf "blaues" Licht oder nicht.
Es wurde festgestellt, dass weiße LEDs nicht blau leuchten und das Verfahren eingestellt.
Folgen gab es für mich keine weiteren.

Es ist wirklich so passiert. Oder hast du mich in Foren als Geschichtenerzähler erlebt? Das denke ich nicht.

Was ich damit darlegen möchte ist nicht, dass man mit gutem Gewissen Dinge ohne Zulassung in sein Auto verbauen sollte, sondern, dass bei der Umrüstung des Rückfahlichts auf LED wahrscheinlich trotzdem keine Probleme mit den Gesetzeshütern aufkommen.
1. weil sie es personellund zeitlich gar nicht können. bei der allgemeinen Verkehrskontrolle reicht die Zeit für das allernötigste
2. weil der Leon ein aktuelles Auto ist und viele davon LED-Rückfahrlichter ab Werk haben.

Auch im Schadenfall muss ein direkter Zusammenhang zur LED hergestellt werden, damit sich das negativ auswirken könnte.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #691
Kann man nicht einfach mit den LEDs zum TÜV und sich diese eintragen lassen? Dann liegt die Entscheidung beim TÜV ob du damit fahren darfst oder nicht?
Wenn man neue Scheinwerfer einbaut kann man diese doch vermutlich auch durch den TÜV abnehmen lassen.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #692
Na das werden aber teure Birnen :D:D
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #693
Bin mit dem soweit zufrieden. Konnte es im Dunkeln aber noch nicht testen.

 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #694
Und ja, die LED hatten keine Zulassung, waren aber technisch ähnlich zu ab Werk verbauten LED.
Ab Werk ist an dieser Stelle überhaupt keine LED verbaut. Es spielt keine Rolle welche Lichtfarbe die LED hat oder oder wie deren technische Ähnlichkeit zu eine Glühlampe einzuschätzen ist (meines Erachtens nach äußerst gering). Die Leuchte am Fahrzeug erhält eine Bauartgenehmingung zusammen mit dem entsprechenden Leuchtmitteltyp, einer Glühlampe mit T15-Sockel. Da LEDs eigentlich grundsätzlich eine andere Abstrahlcharakteristik haben als Glühlampen, ist der Reflektor für LEDs völlig ungeeignet. Die (China-)Verkäufer der LEDs können daher gerne mit Begriffen wie "E-Prüfzeichen" oder "mit Zulassung" werben, das macht keinen Unterschied. In eine für Glühlampen bauartgenehmige Leuchte darf keine LED eingebaut werden. Punkt.

Die Polizeibeamten waren also im Recht, dein Widerspruch völlig unberechtigt und die 10 € wären einfach zu zahlen gewesen. Mit deiner Rechthaberei hast du den Rechtsstaat (also die Allgemeinheit) mit einem Vielfachen dieser Kosten belastet, und das alles wegen einer Lappalie. Sicherlich haben unsere Gerichte auch nichts besseres zu tun als sich mit rechthaberischen, uneinsichtigen Autofahrern zu beschäftigen, die unzulässige Lampen installieren und sich dann zu fein sind den Zehner einfach zu zahlen. Du magst damit durchgekommen sein, aber das gibt dir in meinen Augen noch lange nicht Recht. Ich halte den Widerspruch sogar für äußerst dümmlich, denn die Sache hätte für dich auch ganz anders ausgehen können. Dein einziges Glück war, dass in dem Fall offenbar alle Beteiligten nicht unbedingt mit Fachwissen gesegnet waren, allen voran du. Und dk_XCELLENCE sollte sich vielleicht mal überlegen, ob hier wirklich ein Dankeschön angebracht ist.

Der Darstellung vonChrisEngel gibt es eigentlich nichts hinzuzufügen. Das ausgerechnet du ihm noch Selbstüberschätzung unterstellen musst, schlägt dem Fass den Boden aus!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #695
Lieber Gast58809 bitte bei dir nicht jetzt auch noch voller Überheblichkeit an wahren Begebenheiten zweifeln.
Es ist so passiert. Ihr lest beide meine Texte nicht richtig und meint dann über mir zu stehen und herablassenden Käse abzusondern.
Ich lade euch hiermit beide nach München ein, wir holen uns dann die Akte und versuchen mit den beteiligten Personen in Kontakt zu treten. So ein Verhalten von euch geht echt nicht!

Der Widerruf war berechtigt, weil ich für blaues Licht belangt werden sollte, welches nicht blau war.
Also habe nicht ich die Staatskasse fahrlässig belastet, sondern der Polizist.
Oder akzeptierst du jedes Verwarnungsgeld, auch wenn es unberechtigt ausgesprochen würde?
Echt eine Frechheit.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #696
Gast58809
Es gibt immer wieder Menschen, die müssen eine blutige Nase bekommen,damit sie verstehen,das die Wand härter als die Nase ist. Ansonsten glauben Sie es nicht. Nicht wenn der Bauingenieur dies sagt, beim Maurer erst Recht nicht. Und das wir nicht in Tansania leben, wo es keinen Tüv und keine Gesetzgebung darüber gibt, sollte auch jedem klar sein.

---------- Beitrag am 03.01.2019 um 16:41 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 03.01.2019 um 16:38 Uhr ----------

@Entrail
Ja, mit einem gültigen Teilegutachten, indem Lichtstärke und alle technisch relevanten Werte zur Eintragung vom Hersteller bestätigt und nachgewiesen werden.

---------- Beitrag am 03.01.2019 um 16:50 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 03.01.2019 um 16:41 Uhr ----------

@matze0411
"Es kam dann zu einer Verhandlung am Amtsgericht München. Ich erklärte der Richterin den Unterschied zwischen blauen und weißem Licht anhand der Farbtemperatur und das die Leuchtmittel aufgrund der technischen Daten nicht mehr oder weniger gefährden, als das originale Glühobst. Außerdem seinen Neuwagen ebenfalls damit ausgerüstet.
Ergebnis: Verfahren eingestellt, Polizist hat sich entschuldigt."

Sag mal ehrlich: Glaubst Du das selbst? Eine Richterin die sich von DIR aufklären lässt ( mit völlig falschen Aussagen und keinerlei rechtlich relevanten Begründungen)und das Verfahren einstellt? Keinen Gutachter einsetzt,bzw. bestimmt, der ein Gutachten fertigt, um genau festzustellen, ob es ich um einen Verstoß handelt, oder nicht? Und das bei bereits einem gerichtlichen Verfahren mit Anwälten,Richtern usw. vor einem deutschen Gericht , bei nicht unerhebliche Kosten entstehen, die beglcihen werden müssen?Völlig uninformierte Richter, keine Gutachter, Anwälte für Verkehrsrecht ,und alle blind und taub?
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #697
Gast58809 was habe ich bitte mit der ganzen Sache überhaupt zu tun??? Ein Dankeschön für was???
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #698
Lieber Gast58809 bitte bei dir nicht jetzt auch noch voller Überheblichkeit an wahren Begebenheiten zweifeln.
Es ist so passiert. Ihr lest beide meine Texte nicht richtig und meint dann über mir zu stehen und herablassenden Käse abzusondern.
Nein, du bist derjenige mit der Leseschwäche. Es interessiert doch überhaupt nicht ob sich deine Geschichte so zugetragen hat oder ob es sich um reine Fiktion handelt. So oder so ist das was du verbreitest blanker Unsinn.

Der Widerruf war berechtigt, weil ich für blaues Licht belangt werden sollte, welches nicht blau war.
Was soll diese Haarspalterei? Du hattest unzulässige Leuchtmittel eingebaut, der Widerspruch war überhaupt nicht berechtigt. Warum willst du das nicht einsehen? Wenn jemand unzulässige Leuchtmittel verbaut, dann aber wegen 10 € Widerspruch einlegt, die Zeit der Justiz wegen solch einem Käse in Anspruch nimmt und dabei immense Kosten verursacht, ja sich sogar extra die Zeit nimmt der Richterin irgend ein unsinniges Geschwafel von wegen Farbtemperatur usw. einzutrichtern, sich als Sachverständiger aufspielt, aber vom Tuten und Blasen keine Ahnung hat, wüste Anschuldigungen gegen andere Forenmitglieder vorbringt, die es ganz offensichtlich besser wissen, dann stellt sich für mich die Frage nach der Eignung zum Führen eines Kfz.

Gast58809 was habe ich bitte mit der ganzen Sache überhaupt zu tun??? Ein Dankeschön für was???
Du fandest seine Story offenbar so toll, dass du gleich mal auf den Daumen nach oben gedrückt hast.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #699
Sollte nicht langsam mal ein MOD eingreifen? DANKE!!!
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #700
Verlass dich drauf, dass bald derjenige Mod, dem weiter oben "Selbstüberschätzung und Unwissenheit" vorgeworfen wurde weil er nüchtern Tatsachen geschildet hat, eingreifen wird. ;)
 
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