- LED Rückfahrlicht Beitrag #781
Merliin-9999
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Wenn alle Funktionen gegeben sind, steht der Abnahme nichts im Wege.
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Das mag sein, aber in dem Fall würde ich bezweifeln das es überhaupt jemand bemerkt, dass an dem Rücklicht etwas verändert wurde.Wenn ihr an einem originalen Scheinwerfer rumbastelt ,ist das nicht ein Eingriff in die Lichttechnische Anlage und somit nicht Tüv fähig ?

Wenn der Hersteller das so gewollt hätte ,hätte er es so verbaut . Das gibt aber keinem das Recht darin ,daran rumzubasteln, weil es ihm so besser gefällt oder heller ist wie auch immer . .Wenn sich beim Tüv einer auskennt war es das . So einfach ist dasDas mag sein, aber in dem Fall würde ich bezweifeln das es überhaupt jemand bemerkt, dass an dem Rücklicht etwas verändert wurde.
In diesem Fall, ist es sogar für die Sicherheit beim Rückwärts
Der Hersteller wollte einfach nur Kosten einsparen, anders kann man sich das kaum erklären.Wenn der Hersteller das so gewollt hätte ,hätte er es so verbaut .
Ich denke das ist jedem bewusst der an seinem Fahrzeug etwas verändert, aber bei manchen Dingen kann es wie in diesem Fall zur Sicherheit beitragen und da könnte man auch ein Auge zudrückenDas gibt aber keinem das Recht darin ,daran rumzubasteln, weil es ihm so besser gefällt oder heller ist wie auch immer . .Wenn sich beim Tüv einer auskennt war es das . So einfach ist das

Oder genau das Gegenteil. Durch die selbst gebastelte Lösung, warum genau auch immer, blendet man jemand der dann einen Unfall verursacht.bei manchen Dingen kann es wie in diesem Fall zur Sicherheit beitragen