Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen

Diskutiere Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Hallo aus Kölle ;-) Moin zusammen, bin grad' ganz frisch hier und möchte mich zukünftig in die Reihe der Leon-Besitzer einreihen... :D Wo kann...
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.001
Hallo aus Kölle ;-)

Moin zusammen,

bin grad' ganz frisch hier und möchte mich zukünftig in die Reihe der Leon-Besitzer einreihen... :D

Wo kann ich im Forum am besten 'ne Info über (angemessene) Preise für Vorführfahrzeuge bzw. Tageszulassungen kriegen?

Hab' ein Angebot vorliegen und bin etwas unsicher...

Danke schon mal für die Info und Grüße

Bruno aus Kölle...
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen

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  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.002
AW: Hallo aus Kölle ;-)

Hallo Bruno, ich komme aus Euskirchen und evtl kann ich Dir ein bisschen helfen was den Preis angeht. Habe auch im Januar viele Autohäuser abgeklappert. Fleischauer und Co.
Gruß Daniel
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.003
AW: Hallo aus Kölle ;-)

Hi Daniel und danke für's Antworten...

Dann versuch ich's grad mal in Kurzform...8)

Ich hab' ein Angebot für ein Vorführfahrzeug vorliegen, das sieht ungefähr so aus:

1.4 TSI/ST FR mit DSG und ACT;
Emotion Paket; Alcantara; Buisnesspaket Infotain; Dynamic-Paket; Pano 8) ; AHK; Winterpaket und Assistenz-Paket 4

..also fast "volle Hütte"... :D

Für den Hobel (würde bei Übergabe ca. 1000 km auffe Uhr haben) wollen die 27 Scheinchen sehen...

Liste dürfte dat Ding so bei 35 liegen...oder so...

Ist das halbwegs ok oder voll daneben...?...

Hab' leider im Moment kaum nen Vergleich weil die Ausstattung so in der Kombi kaum angeboten wird... als Tageszulassung oder so...

Danke nochmal für die Rückinfo und Gruß

Bruno
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.004
AW: Hallo aus Kölle ;-)

Ich würde meine Konfiguration mal bei autohaus24.de durchspielen. Dann hat man wirklich einen guten Anhaltspunkt mit genau seiner Ausstattung. Mir erscheint der Rabatt Recht wenig ohne jetzt den Taschenrechner zu bedienen. Finde des Angebot persönlich etwas zu hoch. Hoffe ich konnte Dir helfen, viel Spaß beim konfigurieren und vergleichen auf der genannten Seite oben.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.005
Interessant was so alles dazu kommt und nichtmal beworben wird. Idee Klingt jedenfalls nicht schlecht, bei dem niedrigen Tempo kann durch eine Fehl Bremsung eigentlich nicht viel passieren.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.006
Vielleicht interessiert es jemand, der xcellence scheint hinten die Sonnenrollos in der Tür im Standard zu haben beim ST, war positiv überrascht gestern und die Kinder finden es toll.

In der Preisliste und im Vorführer war das nicht drin
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.007
Ich bin super zufrieden mit meinem Leon Xcellence 1.4 tsi.
Würde aber jedem empfehlen, der zwischen dem 125er und 150er schwankt zum 150er zu greifen.
Verglichen mit meinen vorherigen 69ps sind die 125 zwar erst abgegangen wie Schmidts Katze, aber jetzt könnte ich doch noch paar mehr haben ;)
Dann wäre er evtl. auch im unteren Drehzahlbereich nicht ganz so schwachbrüstig..

Beim nächsten dann! :)
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.008
AW: Hallo aus Kölle ;-)

Hi Daniel und danke für's Antworten...

Dann versuch ich's grad mal in Kurzform...8)

Ich hab' ein Angebot für ein Vorführfahrzeug vorliegen, das sieht ungefähr so aus:

1.4 TSI/ST FR mit DSG und ACT;
Emotion Paket; Alcantara; Buisnesspaket Infotain; Dynamic-Paket; Pano 8) ; AHK; Winterpaket und Assistenz-Paket 4

..also fast "volle Hütte"... :D

Für den Hobel (würde bei Übergabe ca. 1000 km auffe Uhr haben) wollen die 27 Scheinchen sehen...

Liste dürfte dat Ding so bei 35 liegen...oder so...

Ist das halbwegs ok oder voll daneben...?...

Hab' leider im Moment kaum nen Vergleich weil die Ausstattung so in der Kombi kaum angeboten wird... als Tageszulassung oder so...

Danke nochmal für die Rückinfo und Gruß

Bruno

Vielleicht einfach als Vergleich:
Ich habe bestellt einen 1.4 TSI/ST FR DSG mit folgender Ausstattung:
Alcantara, Panorama Dach, Rückfahrkamera, Einparkhilfe vorne + hinten, Infotainment Paket sprich Navi, Sound-System u.s.w., DAB Empfang, Voll-Led Scheinwerfer, Garantieverlängerung auf 5 Jahre/100.000km, 18 Zoll Performance II Räder, Dachhimmel Schwarz, Winter-Paket, Assistenz-Paket 2. Listenpreis ca. 36.600 Euro inkl Überführungskosten/Anmeldung.
Kaufpreis 26.550 Euro. Als Tageszulassung sprich er stand 1 Monat auf dem Hof, dafür jedoch nur 5 km bei der Auslieferung.
Einfach als Vergleich für dich, finde da geht noch etwas mehr an Rabatt bei deinem Angebot, je nachdem was du an Ausstattung möchtest, kann dir die LED-Scheinwerfer aber noch ans Herz legen, sind den Aufpreis wert. :)
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.009
AW: Hallo aus Kölle ;-)

Hi Daniel und danke für's Antworten...

Dann versuch ich's grad mal in Kurzform...8)

Ich hab' ein Angebot für ein Vorführfahrzeug vorliegen, das sieht ungefähr so aus:

1.4 TSI/ST FR mit DSG und ACT;
Emotion Paket; Alcantara; Buisnesspaket Infotain; Dynamic-Paket; Pano 8) ; AHK; Winterpaket und Assistenz-Paket 4

..also fast "volle Hütte"... :D

Für den Hobel (würde bei Übergabe ca. 1000 km auffe Uhr haben) wollen die 27 Scheinchen sehen...

Liste dürfte dat Ding so bei 35 liegen...oder so...

Ist das halbwegs ok oder voll daneben...?...

Hab' leider im Moment kaum nen Vergleich weil die Ausstattung so in der Kombi kaum angeboten wird... als Tageszulassung oder so...

Danke nochmal für die Rückinfo und Gruß

Bruno

wie schon gesagt wurde.. schau mal bei seiten wie MeinAuto.de oder Autohaus24.de .

Ich habe für meinen Cupra 26% bekommen. Er ist 6 monate aufs Autohaus zugelassen, aber bekomme Ihn mit 0km.

Mit 26% kämst du bei deiner Ausstattung auf ca 25,9k .. und da ist er neu und nicht als Vorführwagen getreten bis zum umfallen ;)
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.010
Phillatoros Der Cupra steht 6 Monate beim Händler? Hm, das würde mir aber nicht schmecken. Gerade in Sachen Beweislastumkehr.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.011
Phillatoros Der Cupra steht 6 Monate beim Händler? Hm, das würde mir aber nicht schmecken. Gerade in Sachen Beweislastumkehr.

Nein! :D

Der wagen ist 6 Monate auf den Händler zugelassen, ich fahre ihn aber.
Ich fahre also nur mit einem fremden Kennzeichen rum.

was meinst du mit "Beweislastumkehr"?
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.012
Beweislastumkehr

So besagt § 476 BGB, dass bei Schäden, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang an einer Sache zeigen, vermutet wird, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war, sofern es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Dies bedeutet, dass bei einer Reklamation innerhalb von sechs Monaten ab Kauf der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache beim Kauf frei von Mängeln war. Gäbe es diese Norm nicht, müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, da er sich auf diese Tatsache als Anspruchsvoraussetzung beruft. Zu beachten ist jedoch, dass die Beweislast bezüglich des Mangels weiterhin der Käufer trägt. Er muss beweisen, dass die Sache mangelhaft ist. Die Vermutung in § 476 BGB ist nur eine Vermutung in zeitlicher Hinsicht.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.013
Das stimmt zwar für die Gewährleistung, aber ist relativ egal wegen der mindestens 2-jährigen Garantie.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.014
Ich glaube mit den 6 Monaten gibt es eigentlich nur eine Gefahr, den Brief hat in diesen 6 Monaten der Händler und das Auto gehört faktisch ihm, geht dieser insolvent, wird es schwierig. Für den Händler ist es gut, wenn du Bar zahlst, dann hat er faktisch 6 Monate einen kostenfreien Kredit (früher hat es sich noch viel mehr gelohnt, als die Zinsen höher waren). Zudem beim Wiederverkauf, werden einige Stutzen, wenn da 6 Monate ein Autohaus als Halter im Brief steht (Vermutung Vorführfahrzeug), evtl lässt du dir da einfach einen Beleg darüber geben, dass macht es für dich einfacher
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.015
Ich glaube mit den 6 Monaten gibt es eigentlich nur eine Gefahr, den Brief hat in diesen 6 Monaten der Händler und das Auto gehört faktisch ihm, geht dieser insolvent, wird es schwierig. Für den Händler ist es gut, wenn du Bar zahlst, dann hat er faktisch 6 Monate einen kostenfreien Kredit (früher hat es sich noch viel mehr gelohnt, als die Zinsen höher waren). Zudem beim Wiederverkauf, werden einige Stutzen, wenn da 6 Monate ein Autohaus als Halter im Brief steht (Vermutung Vorführfahrzeug), evtl lässt du dir da einfach einen Beleg darüber geben, dass macht es für dich einfacher


Wieso kostenloser Kredit? Er hat das Auto ja bereits verkauft wenn ich Bar gezahlt habe.
Das Auto geht am ersten Tag in meinen Besitz über. Eine Zulassung sagt nichts über den Besitzer des Fahrzeug aus, nur über den Halter.

Aber die sache mit dem Beleg (wegen Wiederverkauf) habe ich mir auch schon überlegt. Das werde ich mal erfragen.
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.016
Aber wer den Brief hat dem gehört das Auto.

Unabhängig davon es gibt ja das Infotain und das Emotion Paket. Gab es das so schon immer bzw. kann es sein das das mal komplett so rausgenommen wird? Oder sind das feste Pakete die auch so bleiben. Ist ja nicht wie ein komplettes Sondermodell was nur eine Zeit lang vertrieben wird.
Mein Verkäufer meinte nämlich er wüste nicht wie lange es noch die zwei Pakete gibt?

Danke
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.017
Die Pakete kamen zum MJ. 17 Wechsel, wechseln können sie jederzeit kommt darauf an wie "lustig" Seat ist ich denke aber nicht das sie schnell wechseln werden
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.018
waldfrucht: Nein, frei nach wiki:
Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.

Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier.[3] Vielmehr steht das Eigentum am Brief in entsprechender Anwendung von § 952 BGB dem Eigentümer des Fahrzeugs zu. § 952 BGB ist analog anzuwenden, da es sich beim Fahrzeugbrief um eine öffentlich-rechtliche und keine zivilrechtliche Urkunde handelt.

und
Er hat jedoch nicht diese zivilrechtliche Funktion – daher steht auf diesem auch ausdrücklich, dass der Inhaber der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen werde.

Der Brief hat allenfalls eine Indizfunktion, z.B. - steht auch bei wiki - ist der gutgläubige Erwerb vom Nichtberechtigten ohne Brief nicht möglich.

---------- Beitrag am 31.08.2017 um 11:14 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 31.08.2017 um 11:02 Uhr ----------

@ChrisEngel: Die Aushändigung des Briefs an sich hilft nicht weiter, weil der - noch - Eigentümer - das Autohaus, im Fall der Insolvenz dessen Insolvenzverwalter -, einen Anspruch gegen den Käufer - jetzigen Besitzer - auf Aushändigung des Fahrzeugs mit Brief geltend machen kann. Gegen diesen kann er sich zwar mit Hinweis auf den Kaufvertrag wehren, aber müsste im Fall des Falls sein Recht gerichtlich durchsetzen.

Die Abrede sieht ja lediglich vor, dass er - vorzeitig - in den "Besitz" des Fahrzeugs kommt. Diesem Entgegenwirken kann man nur, in dem der Kaufvertag vorsieht, dass mit Zahlung des Kaufpreises auch das Eigentum nach § 952 BGB mit übergeht, dem Händler aber lediglich "mittelbarer" Besitz verbleibt (damit er seinen Bonus beim Hersteller nicht verliert - ob das "rechtens ist, ist sein Problem).
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.019
Wieso kostenloser Kredit? Er hat das Auto ja bereits verkauft wenn ich Bar gezahlt habe.
Das Auto geht am ersten Tag in meinen Besitz über. Eine Zulassung sagt nichts über den Besitzer des Fahrzeug aus, nur über den Halter.

Aber die sache mit dem Beleg (wegen Wiederverkauf) habe ich mir auch schon überlegt. Das werde ich mal erfragen.

Ohne jetzt die genauen Vertragsbedingungen zu kennen (die ich mir bei einem solchen Geschäft immer schriftlich geben lassen würde), wird es schwer es genau zu sagen. Ich kannte es jetzt von meinem Onkel mit seinem Nissan so:
Das Autohaus kauft das Auto und lässt es X Monate auf sich zu und ist Besitzer laut Brief und bleibt dies auch für X Monate, für diese Zeit bekommst du vertraglich einen "Nutzungsrecht" und der Wagen geht nach X Monaten in dein Eigentum über (versichern musste er selbst) . Nach den X Monaten wird das Auto dann abgemeldet und du bekommst erst dann den Brief und bist "Zweitbesitzer" eines Gebrauchtwagens (auch wenn Neuwagengarantie besteht).

Ich sehe es aus folgenden Punkten kritisch:
Die 20K+ Euro sind 6 Monate im Autohaus und die haben zusätzlich den Brief und sind der Besitzer (im Falle einer Insolvenz unschön). Das du gleich den Brief bekommst bezweifle ich, da du dann auch nach 1 Tag das Auto ummelden könntest. Zudem müssten die auch die 6 Monate "abschreiben", dass es sich rechnet.
Du hast ggf. nicht die gleichen Rechte wie ein Neuwagenkäufer im Falle eines Rechtsstreits (wenn es z.B. um eine Wandlung geht)

Als Zweitbesitzer laut Fahrzeugbrief kaufst du mit einer Kurzzeitzulassung streng genommen einen Gebrauchtwagen, bei der Versicherung kann es sein, dass du dann im Falle eines Totalschadens nicht die Neuwagenentschädigung bekommst
Ebenso bekommst du ggf. bei der Versicherung keinen Neuwagenbonus mehr

Ich will dir das nicht ausreden, nur sehe ich solche Geschäfte immer recht kritisch, wenn er 30 Tage zugelassen wird und dann direkt umgeschrieben wird und auch erst nach den 30 tagen bezahlt wird OK, das Gebrauchtwagenproblem bleibt dir aber. Ich würde mir die Bedingungen mal schriftlich geben lassen und dann nochmals überlegen, ob das in Frage kommt
 
  • Kaufentscheidungen / Kaufempfehlungen Beitrag #7.020
...und der Wagen geht nach X Monaten in dein Eigentum über (versichern musste er selbst)...

Das genau der "Knackpunkt". Mit der Bezahlung "muss" das Eigentum - duch Übergabe des Wagens - auf den Käufer übergehen, der Händler mag "mittelbarer" Besitzer bleiben, deshalb auch der Brief auf ihn, aber "unmittelbarer" Besitz und das Eigentum beim Käufer. Nur so sind seine Rechte auch gesichert. Bei der Versicherung kann man auch noch zwischen Besitzer und Versicherungsnehmer unterscheiden. Versicherungsnehmer kann der Käufer werden, auch wenn der Händler im Brief steht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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