@Cschnuffi5: DAS versucht Dir vielleicht der Händler weiss zu machen, weil er selbst in der Haftung ist.
Auch "Verscheissteile" unterliegen der Händergewährleistung ! Also 24 Monate "Gewährleistung" bei Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten, d.h. geht der Dämpfer in den ersten 6 Monaten kaputt, wird unterstellt, dass ein Fehler vorliegt, der bereits bei Fahrzeugübergabe vorgelegen hat.
Bei der Seat-"Garantie" mag das anders aussehen....allerdings hat Steve_FRTDI so oder so schlechte Karten, denn eine Fahrwerksveränderung durch Federn bringt die Garantie zum erlöschen. Auf Gewährleistung durch den Händler braucht er auch nicht hoffen, denn es ist allegemein bekannt, dass Tieferlegungsfedern die Seriendämpfer mehr fordern, dafür sind sie halt nicht ausgelegt.