Just my2cents:
Momentan hab ich einen Kleinwagen (68PS) der mit GJR "rumeiert" - Leider teilweise auch im wahrsten Sinne. Ich werde nicht noch mal den Fehler machen, und mich auf diesem Gummi verlassen.
Natürlich spielten auch wirtschaftliche Gründe eine Rolle, weswegen ich damals vor 2 Jahren zu diesen (eher günstigen) Marken-Reifen gewechselt, und ihn bisher noch nicht ausgewechselt habe.
Aber mal eine andere Überlegung. Wer morgens um 6 "erst" raus muss, wo eh alles schon gesalzt (und furz trocken) ist, darf gerne zu den GJR greifen.
Aber es müssen ja auch diejenigen auf der Straße unterwegs sein, die schon um z.B. 5°° (oder noch früher) die Straßen benutzen, wenn die Straßen noch nicht gesalzen sind. Sei es auf dem Heimweg oder Dienstbeginn. Und Nein, Öffentliche Verkehrsmittel wären bei mir nur dann eine Alternative, wenn ich in Kauf nehmen wollte, das sich mein Arbeitsweg um (bestenfalls) mehr als 2h verlängern würde ..
Sollen diejenigen dann sagen: "Och nö, ich kann nicht kommen, da meine Reifen nicht ganz so gut sind?" Natürlich ist jeder für die eigene und (in diesem Fall "leider") auch für die Sicherheit der anderen verantwortlich.
Ich für mich will nicht (mehr) für irgendwas zahlen müssen, was durch einen geeignetere Reifen vermieden hätte werden können. Deswegen werde ich bei dem Neuwagen auch die Brille aufsetzen .. und O-O mitspielen. Angepasste Fahrweise hin oder her.
Auszug aus der StvO/EU-Regelung
Seit 3. Dezember 2010 gilt in Deutschland eine Änderung von §2, Absatz 3, Satz 1 und 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. "situative Winterreifenpflicht" - „Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit M+S-Reifen gefahren werden“.
Die Eigenschaften von M+S-Reifen definiert die EU-Regelung 92/23/EWG: „M+S- Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.“
..riskiert ein Bußgeld von 40 bzw. 80 Euro (bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer).
Die Versicherung (Haftpflicht) würde zwar im Unfallfall zahlen, aber die Kasko würde wegen grober Fahrlässigkeit hochgestuft, und aussteigen.
Man hat mehr Ärger, als wenn man lieber auf Nummer sicher geht.