Sehr geehrter Herr Konzelmann,
Der Anbau von Luftleiteinrichtungen, zu denen auch eine Spoilerlippe
zählt, muss geprüft werden. Da für das Teil keine Teilegutachten o.ä.
vorliegt und die Verwendung im Rahmen der Fahrzeug-Typgenehmigung
nur für den Cupra R geprüft ist, ist bei Verwendung am 1.6l eine
Einzelbegutachtung gem. §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den
Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erforderlich.
Mit den Aufgaben der "Technischen Prüfstelle" ist in den alten
Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern
und Berlin DEKRA beauftragt.
Wir empfehlen, vor der Änderung Rücksprache mit dem amtlich
anerkannten Sachverständigen zu halten, der letztendlich die
Abnahme durchführen wird.
Die Kosten für eine Einzelbegutachtung sind abhängig vom
Aufwand, die Grundgebühr beträgt 46,10 EUR.
Mit freundlichen Grüßen,
DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i. A. Peter Jünger