Jo, der Ton macht die Musik.
Aktueller Fall:
Kunde reklamiert einen undichten Scheinwerfer und gibt an, dass ein Marder im Wagen war und die Gummis auf der Rückseite angefressen hat. Habe ihn gebeten dies seiner Versicherung zu melden.
Antwort: Ich habe zwar Vollkasko, aber die Versicherung kommt nicht für Gummiteile auf ?(
Angebot Patrick: Kaufe neue bei mir, sende mir die alten zu, ich verkaufe sie für Dich als Ware an bastler bei Ebay. Bringt mindestens 150 EUR, daher kaum Verluste, neue SW derzeit für 199 im Angebot.
Antwort: ok, ich bestelle
2 Tage später
neue Antwort: ich war nochmal bei der Werkstatt...die haben festgestellt, dass 2cm Dichtmasse fehlen an einem Scheinwerfer ich möchte die jetzt reklamieren
Antwort Patrick: das ist jetzt nicht mehr möglich, da der Scheinwerfer durch den Marder beschädigt wurde und daher vom Hersteller nicht mehr angenommen wird
Antwort Kunde: das ist egal, es handelt sich um einen Mangel, ich bestehe auf eine Reklamation
Wie ist Eure Meinung dazu ? ?(
Meine Meinung ist, dass eine Reklamation nicht berechtigt ist, egal wann der Mangel vorgelegen hat, sofern er überhaupt ursächlich ist. Wenn ich mein Fahrzeug wegen einem Motorschaden wandel und an den Hersteller zurückgebe und mir einen Tag vorher jemand die Scheibe einschlägt muss ich diese auch bezahlen. Weit hergeholt, aber so ähnlich verhält es sich meiner Meinung nach.
Ich werde dem Kunden wohl dennoch eine Rücknahme aus Kulanz anbieten und auf den Kosten dann vermutlich sitzen bleiben. Es wird dann nach inzwischen etwa 4000 zufriedenen Kunden der dritte sein, der dann künftig anderweitig kaufen darf.