- Autohaus Josten Beitrag #241
der_Bär
Gast
Der Denkfehler ist, dass der Besteller erst das Angebot abgibt. Im Falle von rico135 hat der Händler ihm "angeboten", den Wagen mit der genannten Ausstattung zu bestellen. Mit seiner Unterschrift hat er das Angebot "angenommen". ergo Vertrag ist zustandekommen. Die Auftragsbestätigung ist dann nicht mehr konstitutiv, sondern eher deklaratorisch.
Im Fall der "vor-Ort-Bestellung" läuft es ähnlich. Man teilt dem Händler mit, was man will, verhandelt den Preis und der Händler legt einem sein Angebot vor, dass man mit seiner Unterschrift annimmt. Dass dieses als "Bestellung" gekennzeichnet ist, ändern nichts daran, dass ein Vertragsschluss erfolgt ist.
Im Fall der "vor-Ort-Bestellung" läuft es ähnlich. Man teilt dem Händler mit, was man will, verhandelt den Preis und der Händler legt einem sein Angebot vor, dass man mit seiner Unterschrift annimmt. Dass dieses als "Bestellung" gekennzeichnet ist, ändern nichts daran, dass ein Vertragsschluss erfolgt ist.