- Angel Eyes ohne LWR!! Beitrag #41
Knetepappi
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Auch nachgefragt für NRW
Ich habe unseren firmeninternen TÜV-Kontrolletti wegen der LWR angehauen. Ergebnis:
Ist in NRW nicht zugelassen. Bei Fahrzeugen ab einem gewissen Baujahr muss eine LWR vorhanden sein. Ist sie werksmäßig nicht vorhanden (z.B. durch Re-Import), werden Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Ist bei Fahrzeugen ab Werk eine LWR verbaut, darf diese weder außer Betrieb gesetzt noch demontiert werden. Dies wäre aber bei den AE's der Fall.
Auch unser TÜV-Mensch meinte, gerade bei der Beleuchtung wären die da ganz schön pingelich (was man verstehen kann, wenn man sieht, wieviele da nachts so herrlich blendend herumeiern...).
Also leider auch hier: No Chance !!
Seine Aussage: Bereits beim Einbau erlischt die ABE des Fahrzeugs, nicht erst bei Inbetriebnahme....
Was ihn wundert: Laut seinen Infos ist in fast jedem Land der EU eine LWR vorgeschrieben. Warum dann allerdings die AE's ein E1-Zeichen haben ist ihm schleierhaft, denn für die EU-Zulassung wird meistens nach dem höchsten Kriterium entschieden.
@schmpa:
Er gab mir noch einen Tipp: Er hätte mal nen Ami-Golf auf der Grube gehabt, bei dem wurde die LWR nachgerüstet. Er meinte, es gäbe seiner Erinnerung nach einen "universalen" Nachrüstsatz. So einen könne man angeblich an fast jedem Fahrzeug verbauen und dieser wäre TÜV-Konform. Ich habe davon noch nie was gehört, und habe auch leider keine Zeit zum Suchen.
Gruß
Thorsten
Ich habe unseren firmeninternen TÜV-Kontrolletti wegen der LWR angehauen. Ergebnis:
Ist in NRW nicht zugelassen. Bei Fahrzeugen ab einem gewissen Baujahr muss eine LWR vorhanden sein. Ist sie werksmäßig nicht vorhanden (z.B. durch Re-Import), werden Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Ist bei Fahrzeugen ab Werk eine LWR verbaut, darf diese weder außer Betrieb gesetzt noch demontiert werden. Dies wäre aber bei den AE's der Fall.
Auch unser TÜV-Mensch meinte, gerade bei der Beleuchtung wären die da ganz schön pingelich (was man verstehen kann, wenn man sieht, wieviele da nachts so herrlich blendend herumeiern...).
Also leider auch hier: No Chance !!
Seine Aussage: Bereits beim Einbau erlischt die ABE des Fahrzeugs, nicht erst bei Inbetriebnahme....
Was ihn wundert: Laut seinen Infos ist in fast jedem Land der EU eine LWR vorgeschrieben. Warum dann allerdings die AE's ein E1-Zeichen haben ist ihm schleierhaft, denn für die EU-Zulassung wird meistens nach dem höchsten Kriterium entschieden.
@schmpa:
Er gab mir noch einen Tipp: Er hätte mal nen Ami-Golf auf der Grube gehabt, bei dem wurde die LWR nachgerüstet. Er meinte, es gäbe seiner Erinnerung nach einen "universalen" Nachrüstsatz. So einen könne man angeblich an fast jedem Fahrzeug verbauen und dieser wäre TÜV-Konform. Ich habe davon noch nie was gehört, und habe auch leider keine Zeit zum Suchen.
Gruß
Thorsten