Änderungen Modelljahreswechsel

Diskutiere Änderungen Modelljahreswechsel im KL - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 4; Warum man sowas nicht für alle freigibt, ist mir ein Rätsel
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #401
Warum man sowas nicht für alle freigibt, ist mir ein Rätsel
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #402
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #403
Hallo,
ich stell es mal hier rein. Wen es interessiert,... wie ich gerade festgestellt habe, hat man es beim deutschen CUPRA Internetauftritt endlich mal geschafft die Bedienungsanleitungen zu aktualisieren, die vom Leon hat jetzt einen Stand vom 15.11.2022, also wirklich sehr aktuell (bisheriger Stand war 2020).
Aber ist ja gut, dass man so etwas überhaupt zur Verfügung stellt.
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #404
Wenn man einen 2020er Leon/Cupra hast, musst man aber auch weiterhin die alte Version nehmen, da die neue Anleitung Ausstattungen beinhaltet die es in den älteren Modelljahren noch nicht gibt (Smart Heated seats, Automatischer Spurwechselassistent, ...)

Das sind also keine Updates der alten Anleitungen, sondern komplett neue für das jeweilige Modell(jahr)
Am besten schauen welche Anleitungsversion im Auto als Druck liegt und diese dann auch als digitale verwenden.
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #405
Hat jemand ne Ahnung, warum es keine Garantieverlängerung mehr zu bestellen gibt? Im Cupra Konfigurator und Preisliste ist das verschwunden, bei Seat ist die Preisliste vom Leon noch Stand 10/22, da ist sie drin, beim Ibiza 12/22 gibts keine Garantieverlängerung mehr. Was ist da los - Bug oder "Feature"?

Edit: Auch im Seat Konfigurator ist die Garantieverlängerung verschwunden, ebenso wie aus den Preislisten von Tarraco und Arona. Wer hat connections und weiß, was die da vorhaben? (Ohne Garantieverlängerung würde ich keinen mehr nehmen).
 
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  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #406
Wohl zu viele Fehler, Bugs und Mängel - who knows
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #407
Hat jemand ne Ahnung, warum es keine Garantieverlängerung mehr zu bestellen gibt? Im Cupra Konfigurator und Preisliste ist das verschwunden, bei Seat ist die Preisliste vom Leon noch Stand 10/22, da ist sie drin, beim Ibiza 12/22 gibts keine Garantieverlängerung mehr. Was ist da los - Bug oder "Feature"?

Edit: Auch im Seat Konfigurator ist die Garantieverlängerung verschwunden, ebenso wie aus den Preislisten von Tarraco und Arona. Wer hat connections und weiß, was die da vorhaben? (Ohne Garantieverlängerung würde ich keinen mehr nehmen).


Die Garantieverlängerung kann ab sofort nur noch direkt beim Händler bestellt werden, wenn das neue Auto auf dem Hof steht........
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #408
Also nur noch nachträglich und damit teurer? Rückschritt!
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #409
@Danielson nein.
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #410
Ja was nun? Ab werk rabattiert bestellbar oder nicht mehr und nur noch nachträglich und damit teurer?
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #411
Da oben steht doch "[...]nur noch direkt beim Händler bestellt werden, wenn das neue Auto auf dem Hof steht........[...]"
Also ganz normal bei Kauf/Bestellung und eben NICHT nachträglich. Zumindest steht es so da oben. Wie es wirklich ist, weiß ich nicht. Du hattest nur offenbar die Aussage ST2018 falsch verstanden.
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #412
Also was ich so von anderen Usern mitbekommen habe, kosten die drei Jahre Garantie Verlängerung jetzt 1000-1500 Euro abhängig von den Km pro Jahr.
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #413
Da oben steht doch "[...]nur noch direkt beim Händler bestellt werden, wenn das neue Auto auf dem Hof steht........[...]"
Also ganz normal bei Kauf/Bestellung und eben NICHT nachträglich. Zumindest steht es so da oben. Wie es wirklich ist, weiß ich nicht. Du hattest nur offenbar die Aussage ST2018 falsch verstanden.
Naja bei Bestellung wäre das schon mal nicht, sondern nach Auslieferung wenn das Auto dafür auf dem Hof stehen muss; für mich klingt das wie die nachträgliche Garantie der VWFS und die ist eben teurer als die ab Werk. Und wird auch nicht rabattiert. Ganz klar ist die Aussage nicht.
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #414
Naja bei Bestellung wäre das schon mal nicht, sondern nach Auslieferung wenn das Auto dafür auf dem Hof stehen muss; für mich klingt das wie die nachträgliche Garantie der VWFS und die ist eben teurer als die ab Werk. Und wird auch nicht rabattiert. Ganz klar ist die Aussage nicht.

Genau so ist es, zumindest bisher war die ab Werk abgeschlossene Garantie anders als die nachträglich Abgeschlossene.
Neben dem Preisunterschied ist es auch so, dass die Nachträgliche eben eine externe Versicherung ist und bei defekten auch etwas anders in der Abwicklung ist. (Versicherungsbedingungen entscheiden was übernommen wird, oder was nicht)
Bei der ab Werk abgeschlossenen werden Mängel genau so gehandhabt wie Mängel während der Gewährleistungzeit und diese ist auch fest mit dem Fahrzeug über PR-Nummer verbunden.
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #415
Das ist nur fast richtig.

Es gibt 3 Arten von Garantien im Volkswagen Konzern und somit auch bei SEAT/Cupra:

1) Werksgarantie
Läuft 2 Jahre ab Beginn

2) Anschlussgarantie
Kann bei Bestellung mit gebucht werden oder innerhalb der ersten 2 Jahre und hat den identischen Umfang wie die Werksgarantie. Maximal 120.000 km oder 5 Jahre, je nach dem was zuerst eintritt. Keine Selbstbeteiligung oder ähnliches. Deutlich günstiger bei Abschluss beim Kauf, nachträglich (also innerhalb der ersten 2 Jahre ab Zulassung) ne ganze Ecke teurer. Und darum geht es mir hier.

3) Gebrauchtwagengarantie
Für den ganzen Rest und da gilt das, was du schreibst bzgl. Umfang und Selbstbehalt etc.
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #416
Das was du unter zwei schreibst sind zwei verschiedene Garantien und werden auch seitens der Abwicklung Seat/Cupra Intern verschieden behandelt.

Das bei Bestellung gebuchte läuft über Seat/Cupra direkt, defekte Teile muss die Werkstatt genauso melden und die Reparatur/Austausch handhaben wie bei Fällen innerhalb der 2 Jahresgarantie. Das ganze ist via PR-Nummer den Fahrzeug zugeordnet, kann also nicht gekündigt werden und überträgt sich bei Fahrzeugkauf automatisch, da es eine Fahrzeugausstattung ist.

Das was du nachträglich abschließt, also nicht zum Bestellzeitpunkt im Vertrag als Ausstattungsbestandteil geführt wird, ist eine Anschlussgarantien des Versicherungsservice mit 2 Vertragsphasen und eigenen Garantiebedingungen
Bei Defekten in dieser Zeit mit dieser Neuwagenanschlussgarantie, geht das Seat/Cupra dann nicht mehr viel an, außer wenn die Werkstatt nicht weiter weiß. Die Werkstatt wickelt das, ohne das der Kunde davon was mitbekommt, mit dem Versicherungsdienst ab und nicht mit Seat/Cupra.

Aber zum Glück sind diese aktuellen Neuwagengarantien deutlich besser als vor paar Jahren, da gab es früher nämlich schon so manch Ausschlüsse. Aber in der jetzigen Version ist zumindest in der Vertragsphase der Umfang wie auch bei der ab Werk abgeschlossenen. Einzige noch seltsame Punkte wären:
IV.1.b.ii) Nicht versichert sind Hochvoltbatterien jeglicher Art
III.1) Ersatzteilaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers ersetzen wir nicht.
Wenn du also eine Werkstatt hast die beispielsweise 10% Teileaufschläge macht, zahlt der Versicherungsdienst diese 10% nicht. Ich habe hier 15km um die Ecke eine Vertragswerkstatt die 110% UVP an der Teiletheke verlangen. Ob sie das auch bei Garantieleistungen durchziehen, weiß ich natürlich nicht (Denke sowas trauen die sich nicht, sonst gibt es nur Ärger mit Kunden)

Edit: Und ein weiterer Unterschied ist: Die werksseitige Garantieverlängerung ist vorbei wenn die Zeit rum ist, die Versicherungsdienst Garantie musst du kündigen, sonst geht sie von Vertragsphase 1 automatisch in Vertragsphase 2, also die Funktionsgarantie, was dann deinem Punkt 3 der Gebrauchtwagengarantie entspricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #417
Das was du unter zwei schreibst sind zwei verschiedene Garantien und werden auch seitens der Abwicklung Seat/Cupra Intern verschieden behandelt.
So weit richtig. Aber Punkt 2, Verlängerung direkt ab Werk, ist raus. Auch bei VW habe ich es nicht mehr gefunden.
Nachträglich ist noch die Frage ob es möglich ist, es gelten ab 01.01.2023 neue steuerliche Bedingungen. Ob dies hier zutrifft entzieht sich meiner Kenntnis.
Wie das bei anderen OEM außerhab vom Konzern ist habe ich nicht geschaut.
Edit:
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #418
Da hilft wohl nur abwarten was es damit auf sich hat, dass es das nun plötzlich nicht mehr gibt und schauen ob was Neues kommt.
Wer weiß, vielleicht erhöht die VW Gruppe von Haus aus seine Garantielänge (der war Lustig 😅 )
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #419
Da hilft wohl nur abwarten was es damit auf sich hat,
Ich habe beim VW Kundenservice nachgefragt, ob es einen Fehler im Konfigurator gibt. 😉 Bei SEAT ist so ein Verdacht ja eher gegeben. 🤣
Jahreswagen werden bei VW mit 5 Jahren beworben.....
 
  • Änderungen Modelljahreswechsel Beitrag #420
Moin!
Habe am 02.12 meinen Cupra Leon ST VZ e-Hybrid (245PS) nach ewigem Warten endlich abholen können. Ein echt tolles Auto *-*

Leider habe ich ein hohes Fahrwerk verbaut bekommen. Also nichts mit gleicher Höhe Benziner und Hybrid. Einige Kollegen hier haben anderes berichtet, aber anscheinend war bei denen damals das hohe Fahrwerk nicht verfügbar. 😅
 
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