Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Diskutiere [5F] DISKUSSION: Felgen/Reifen Kombination im 5F - Fahrwerk & Räder Forum im Bereich 5F - Tuning; Bin zwar kein Profi, aber wenn die Reifengröße für die Originalfelgen nicht im CoC steht, dann wird man um ein Einzelabnahme nicht rum kommen.
Und eine Einzelabnahme ohne Gutachten bzw Traglastbescheinigung vom Hersteller wird wieder schwierig...
Ich muss nächste Woche auch meine Felgen eintragen lassen, bin mal gespannt wie es wird. Serienräder mit Gewindefahrwerk und Spurplatten(beide mit Teilegutachen nach § 19.1) waren kein Problem, hat mich 50 € gekostet. Mal schauen wie das mit dem Gewinde und den neuen Felgen mit ABE+Gutachten für die ABE nach § 22 abläuft. Ob das eine Einzelabnahme wird oder nicht. Am Telefon meinte der TÜVer dass es eine Eintragung nach § 19.2 wird und keine Einzelabnahme nach § 21 .
Stimmt das?
Das kommt drauf an, was im jeweiligen Gutachten steht. Manchmal steht z.B. beim Gewindefahrwerk drin, dass eine Montage mit Zubehörfelgen nicht erlaubt ist. Dann wäre hier eine Einzelabnahme nötig. Wenn aber alle Teile ein Gutachten haben und sich nicht gegenseitig ausschließen, dann ist eine normale abnahme nach §19 möglich.
Beispiel meine Felgen. Im Gutachten steht die Auflage BW7 (keine Montage mit der Brembo-Bremse). Die Montage ist aber dennoch möglich, wurde nur nicht geprüft. Also Einzelabnahme nach §21, da definitionsgemäß ein größerer Prüfaufwand besteht.
Die Einzelabnahme wird also nötig, wenn die Gutachten oder das Gutachten nicht 100%ig zu der Montagesituation passen/t.
Habe mal ins Gutachten von KW geschaut:
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serien mäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Deswegen wurde die Räder auch nicht eingetragen und es wurde mit den Spurplatten zusammen eine Eintragung nach § 19.3
nächster Absatz: Bei der Verwendung von anderen Rad/Reifenkombinationen ist eine Begutachtung nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen an einer Technischen Prüfstelle erforderlich.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob meine neuen Räder( 225/40R18 mit 8Jx18 Felge) eine andere Rad/Reifen Kombination ist, also ob die Felgenbreite relevant ist, oder ist grunsätzlich jede Zubehör-Felge eine andere Kombination. Im CoC sind 225/40R18 mit drin, allerdings mit 7,5Jx18 Felge.
Wahrscheinlich habe ich es mir schon selbst beantwort...Einzelabnahme nach § 21
Jiap
Eine Zubehörfelge ist eben keine serienmäßige Rad-Reifenkombination. Auch wenn diese exakt identische Abmessungen hätte. Aber hier ist die Zubehörfelge ja sogar nochmal breiter.
Ja, bei einer Abnahme nach §21, was btw. das gleiche ist wie eine nach §19.2, womit dir dein Prüfer die Frage ja schon richtig beantwortet hatte (habs irgendwie falsch gelesen), müssen die Papiere unverzüglich berichtigt werden.
Stimmt nicht,reicht vollkommen die Papiere dabei zu haben und es beim nächsten verändern der Fahrzeugpapiere (warum auch immer) zu ändern.
Aussage TÜV Prüfer und immer so gemacht.
So wie es Hetcher sagt war es auch bei der § 19.3 Eintragung, hab nur letztens irgendwo gelesen dass es bei einer Einzelabnahme unverzüglich passieren muss, aber ich lasse mich mal überraschen, der TÜVer wird mir das schon sagen bzw es wird drauf stehen.
Zu den Kosten meinte er 50€ + Aufwand
Die Aussage deines TÜVPrüfers ist die DEINES Prüfers
Im jeweiligen Abnahmegutachten der Einzelabnahme kann stehen:
-Berichtigung der Papieren, wenn man sich das nächste mal damit befasst, oder
-unverzüglich berichtigen.
Wenn das Gutachten der Fahrwerks ja sogar schon die Abnahme nach §19.2 (§21) verschreibt, ist davon auszugehen, dass die unverzügliche Berichtigung aufgeführt sein wird.
Im Gutachten steht § 21
Gibt es da eigentlich Unterschiede zwischen § 19.2 und § 21 ?
Ich wusel hier auch schon wieder im falschen Unterforum rum merke ich gerade...gehört ja eigentlich in den 1P Bereich, aber sind ja allgemeine Fragen und nicht fahrzeugspezifisch
Auszug KÜS: "Begutachtung im Einzelfall (Begutachtung nach § 19 Abs. 2 bzw. § 21 StVZO)
Diese Begutachtung darf nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) vorgenommen werden.
Liegt für die Veränderung am Fahrzeug kein gültiges Prüfzeugnis für eine Änderungsabnahme vor, dann muss eine Begutachtung im Einzelfall vorgenommen werden, bei der über die Zulässigkeit der Änderung und über die Gültigkeit der Bertriebserlaubnis befunden wird.
Der aaS muss hier alle Prüfungen und Untersuchungen selbst durchführen, die in den Prüfzeugnissen für die Änderungsabnahme z. B. von Technischen Diensten durchgeführt wurden. Diese Begutachtung wird sich im Umfang sehr von dem einer Änderungsabnahme unterscheiden und wird deutlich teurer sein, da hier nach dem Zeitaufwand des aaS abgerechnet wird."
Henry sollte ohne Probleme gehen
nashman also vom Abrollumfang passt es, die Felgenbreite steht mit den 205er Reifen Kombination allerdings nicht im COC, ob die jetzt extra abgenommen werden müssen weiß ich nicht...eventuell kann das ein Profi hier im Forum beantworten
Elpipp80 sieht sehr gut, mit anderer Felgenfarbe würde es mir noch besser gefallen
Danke für die Info. Wenn es nicht im COC steht dann hat es sich erledigt. Es ging nur darum weil ich in dieser Größe noch paar gute Winter Pneus habe.
Die werde ich dann wohl weiter verkaufen.
---------- Beitrag am 01.06.2017 um 18:52 Uhr ergänzt ---------- letzte Änderung am 01.06.2017 um 18:47 Uhr ----------
Mal ne andere kurze Frage. Was ist das denn für eine Farbe bei deinem Leon? Sieht aus wie Technik Grau. Aber haben sie das nicht aus dem Programm genommen?