Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im KL - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 4; Hallo zusammen. Kurze Info zu meiner Bestellung. Ich weiß einige werden sich wieder mega aufregen, verständlicherweise. Cupra Leon ST VZ E Hybrid...
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.621
Hallo zusammen. Kurze Info zu meiner Bestellung. Ich weiß einige werden sich wieder mega aufregen, verständlicherweise.
Cupra Leon ST VZ E Hybrid im Dezember 21 bestellt, ULT 06.22. Steht in Deutschland und wartet auf den Transport zum Autohaus.
AHK, Winterpaket, Wireless Fulllink, elektrische Heckklappe, Assistenzpaket L, Vision Plus
Alle Mails von Cupra bekommen, so wie in manchen Beiträgen schon geschrieben. Bei mir lief also alles glatt zum Glück. Ich hoffe ihr bekommt euern auch bald. Liebe Grüße
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.622
Hallo zusammen. Kurze Info zu meiner Bestellung. Ich weiß einige werden sich wieder mega aufregen, verständlicherweise.
Cupra Leon ST VZ E Hybrid im Dezember 21 bestellt, ULT 06.22. Steht in Deutschland und wartet auf den Transport zum Autohaus.
AHK, Winterpaket, Wireless Fulllink, elektrische Heckklappe, Assistenzpaket L, Vision Plus
Alle Mails von Cupra bekommen, so wie in manchen Beiträgen schon geschrieben. Bei mir lief also alles glatt zum Glück. Ich hoffe ihr bekommt euern auch bald. Liebe Grüße

da fällst teilweise echt vom Glauben ab...
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.623
Hallo zusammen. Kurze Info zu meiner Bestellung. Ich weiß einige werden sich wieder mega aufregen, verständlicherweise.
Cupra Leon ST VZ E Hybrid im Dezember 21 bestellt, ULT 06.22. Steht in Deutschland und wartet auf den Transport zum Autohaus.
AHK, Winterpaket, Wireless Fulllink, elektrische Heckklappe, Assistenzpaket L, Vision Plus
Alle Mails von Cupra bekommen, so wie in manchen Beiträgen schon geschrieben. Bei mir lief also alles glatt zum Glück. Ich hoffe ihr bekommt euern auch bald. Liebe Grüße
Wie ich gestern bereits in meinem ausführlichen Beitrag erwähnt habe: Sie hat momentan noch 2 Monate bis zu ihrem ULT, meiner ist schon 2 Monate über dem ULT 🙄
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.624
@Personaler . Wieder etwas dazu gelernt. Wie gesagt kenne die Situation nur von VW/Audi. Danke für die Info

Hmm, mit dem ULT. Normalerweise sichern sich die Verkäufer ab. Die meisten Verträge werden mit einem ULT angegeben, aber auf den nächsten Seiten ist angekreuzt, dass alle Verschiebungen in sämtliche Richtungen erlaubt sind. Genau für solche Fälle. Und das macht nicht den Händer unseriös. Das macht die Marke bzw die Werke unseriös da diese sich nicht an Pläne halten können augrund verschiedener Ereignisse. Der Händler ist hier in 99% der Fälle unschuldig. Aber ja es ist am einfachsten einen Schuldigen zu finden, in dem Fall den Verkäufer, wenn etwas nicht passt. Ist aus Sicht des Kunden meistens super da er jemanden hat, an den er seinen Frust ablassen kann. Es kann definitv, gegen meiner eben genannten Gründe, auch Schuld vom Verkäufer ausgehen. Auch hier gibt es viele schwarze Schafe.

Deswegen warten, hoffen und ab und an den Verkäufer bisschen nerven. Die haben in dieser Zeit sowieso nicht viel zu tun aufgrund der Produktion und des schwachen Gebrauchtwagenmarktes :p
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.625
Hmm, mit dem ULT. Normalerweise sichern sich die Verkäufer ab. Die meisten Verträge werden mit einem ULT angegeben, aber auf den nächsten Seiten ist angekreuzt, dass alle Verschiebungen in sämtliche Richtungen erlaubt sind. Genau für solche Fälle.
Solche Klauseln sind nach § 307 ff BGB unwirksam. Der Kauf-/Leasingvertrag unterliegt der Inhaltskontrolle und eine zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages wesentliche Bedingung, hier der unverbindliche Liefertermin, an den wiederum Rechtsfolgen geknüpft sind, kann nicht durch eine Klausel im Kleingedruckten zugunsten einer Vertragspartei, insbesondere der Partei, die die Bedingungen durch Formularvertrag vorgibt, einseitig verändert werden.

Also ist der Händler, der dies tut oder der sich darauf beruft, unseriös. Die Klausel kassiert jedes Zivilgericht.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.626
Yeah.
 

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  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.627
@Personaler . Wieder etwas dazu gelernt. Wie gesagt kenne die Situation nur von VW/Audi. Danke für die Info

Hmm, mit dem ULT. Normalerweise sichern sich die Verkäufer ab. Die meisten Verträge werden mit einem ULT angegeben, aber auf den nächsten Seiten ist angekreuzt, dass alle Verschiebungen in sämtliche Richtungen erlaubt sind. Genau für solche Fälle. Und das macht nicht den Händer unseriös. Das macht die Marke bzw die Werke unseriös da diese sich nicht an Pläne halten können augrund verschiedener Ereignisse. Der Händler ist hier in 99% der Fälle unschuldig. Aber ja es ist am einfachsten einen Schuldigen zu finden, in dem Fall den Verkäufer, wenn etwas nicht passt. Ist aus Sicht des Kunden meistens super da er jemanden hat, an den er seinen Frust ablassen kann. Es kann definitv, gegen meiner eben genannten Gründe, auch Schuld vom Verkäufer ausgehen. Auch hier gibt es viele schwarze Schafe.

Deswegen warten, hoffen und ab und an den Verkäufer bisschen nerven. Die haben in dieser Zeit sowieso nicht viel zu tun aufgrund der Produktion und des schwachen Gebrauchtwagenmarktes :p
Solche Klauseln sind nach § 307 ff BGB unwirksam. Der Kauf-/Leasingvertrag unterliegt der Inhaltskontrolle und eine zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages wesentliche Bedingung, hier der unverbindliche Liefertermin, an den wiederum Rechtsfolgen geknüpft sind, kann nicht durch eine Klausel im Kleingedruckten zugunsten einer Vertragspartei, insbesondere der Partei, die die Bedingungen durch Formularvertrag vorgibt, einseitig verändert werden.

Also ist der Händler, der dies tut oder der sich darauf beruft, unseriös. Die Klausel kassiert jedes Zivilgericht.
@Alex9999
Bitte nicht falsch verstehen, es ist ja kein Vorwurf, aber nach ständiger Rechtsprechung und auf der Basis der bestehenden Gesetze, die für beide Seiten gelten, kann eine wesentliche Vertragsbedingung nicht einseitig geändert werden. Dies ist Verbraucherschutz und auch richtig so. Es geht nicht um die Suche nach einem Schuldigen, sondern um Geschäftsgebahren, das einfach nicht seriös ist. Beide Vertragsteile müssen und sollen sich nach Treu und Glauben beim Vertragsabschluss darauf verlassen können, dass die jeweils andere Partei sich an die vereinbarten Bedingungen hält. Die durch den VW-Konzern verwendeten Formularverträge enthalten einige Klauseln, die von Gerichten gerügt wurden, trotzdem werden sie weiterhin verwandt und von Händlern ausgelegt. In der Regel zu Lasten des Kunden, da nur wenige klagen.

Es dürfte unstreitig sein, dass der Händler bzw. die Verkäufer*innen sich bei Vertragsabschluss im Grundsatz fair verhalten und sich auf die Informationen durch den Vertrieb des Herstellers zu Lieferzeiten bei der Einschätzung des ULT verlassen. Auch wird es nur wenige Ausnahmen geben, die die Lieferzeit von vorneherein unseriös einschätzen. Aber darauf kommt es nicht an. Der Kunde hat einen Vertrag mit einem Händler und an diesen sind beide Seiten gebunden. Es gibt Klauseln im Vertrag, die besondere Situationen beim Hersteller berücksichtigen und die einen Lieferungsverzug hinauszögern. Diese sind auch ausreichend. Ob der Händler zum Zeitpunkt des Vertrages richtige Informationen des Herstellers, also seines Lieferanten, hatte, um den ULT einzuschätzen, ist nicht Sache des Endkunden. Dies muss er mit seinem Lieferanten klären. Dafür gibt es ja auch Händlerorganisationen.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.628
@Personaler Alles gut habe ich nicht falsch verstanden und auch nicht als Vorwurf gesehen. Mit deinen Klauseln hast du auch vollkommen recht. Auch mit der ULT etc. Allerdings bin ich der Meinung, dass es nach wie vor den Händler nicht unseriös wirken lässt. Der Händler ist hier eig nur in der Rolle des Vermittlers. Das Geschäft wickelt man mit VW/Seat/Cupra etc ab. Deswegen sollte einem der Konzern unseriös erscheinen und nicht der Händler. Weil, wie schon erwähnt. Blödes Beispiel. Werden die ganzen Werke überflutet kann der Händler auch nichts machen, dass das ULT nicht eingehalten wird und muss sich guter Dinge um ein neues kümmern. Und vlt auch noch ein 2tes oder 3tes mal. Aber nicht, weil es am Händler liegt. Sondern an den Werken bzw Konzerne die Schwierigkeiten haben.

Habe selber noch Kunden, die ein ULT am 03.2021 hatten. Die warten jetzt gute 18 Monate auf ihr Auto. Also ich leide vermutlich gleich mit wie die, die ihr Fahrzeug noch nicht von mir bekommen haben. Ärgere mich selber jeden Tag über die Hersteller. Dagegen vorgehen kann man leider nicht. Außer man storniert. Wobei auch hier, für beide Seiten, nichts positives passiert nach der Stonierung.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.629
Eigentlich wäre das ein wunderschöner Fall für Autobild.

Naja, als Kfz.-Techniker sträuben sich mir die Nackenhaare, bei Autobild anzuklopfen.
Aber so etwas in der Art hatte ich vor, wenn mein Auto wieder verschoben worden wäre. Nur hatte ich hierzu Auto- Motor und Sport in Betracht gezogen. Alle Unterlagen für einen ordentlichen Journalismus dazu lagen bei mir schon bereit. Ich hätte nur noch das Anschreiben verfassen müssen. Die Frage wäre gewesen, in wie weit die Zeitschrift Interesse dazu gehabt hätte.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.630
Naja, als Kfz.-Techniker sträuben sich mir die Nackenhaare, bei Autobild anzuklopfen.
Aber so etwas in der Art hatte ich vor, wenn mein Auto wieder verschoben worden wäre. Nur hatte ich hierzu Auto- Motor und Sport in Betracht gezogen. Alle Unterlagen für einen ordentlichen Journalismus dazu lagen bei mir schon bereit. Ich hätte nur noch das Anschreiben verfassen müssen. Die Frage wäre gewesen, in wie weit die Zeitschrift Interesse dazu gehabt hätte.

Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob sich eine Zeitschrift zu sowas hinreißen lassen würde - ist ja kein Geheimnis, dass die Autohersteller oftmals Sponsoren solcher Magazine sind.


@Personaler Alles gut habe ich nicht falsch verstanden und auch nicht als Vorwurf gesehen. Mit deinen Klauseln hast du auch vollkommen recht. Auch mit der ULT etc. Allerdings bin ich der Meinung, dass es nach wie vor den Händler nicht unseriös wirken lässt. Der Händler ist hier eig nur in der Rolle des Vermittlers. Das Geschäft wickelt man mit VW/Seat/Cupra etc ab. Deswegen sollte einem der Konzern unseriös erscheinen und nicht der Händler. Weil, wie schon erwähnt. Blödes Beispiel. Werden die ganzen Werke überflutet kann der Händler auch nichts machen, dass das ULT nicht eingehalten wird und muss sich guter Dinge um ein neues kümmern. Und vlt auch noch ein 2tes oder 3tes mal. Aber nicht, weil es am Händler liegt. Sondern an den Werken bzw Konzerne die Schwierigkeiten haben.

Habe selber noch Kunden, die ein ULT am 03.2021 hatten. Die warten jetzt gute 18 Monate auf ihr Auto. Also ich leide vermutlich gleich mit wie die, die ihr Fahrzeug noch nicht von mir bekommen haben. Ärgere mich selber jeden Tag über die Hersteller. Dagegen vorgehen kann man leider nicht. Außer man storniert. Wobei auch hier, für beide Seiten, nichts positives passiert nach der Stonierung.

Also wenn ein Händler, trotz besseren Wissens, eine solche Klausel einbaut die, nach gängiger Rechtssprechung unwirksam ist, wirkt das immer unseriös - unabhängig davon, dass der Händler nichts dafür kann. Dann müssen eben die ULT entsprechend lang gesteckt sein um sich abzusichern, alles andere ist nicht rechtens (jedenfalls in meinem engen Horizont). Und dass du als Endverbraucher nicht dem Konzern an die Eier gehen kannst ist ja auch nur Taktik seitens derer. Eben damit die Leute nicht klagen lassen sie ihre Fahrzeuge durch Händler verkaufen. Die Situation würde ganz anders aussehen wenn es nicht so wäre …
Ich kenne zwar die Verträge die der Händler mit VW/Seat geschlossen hat nicht - aber in DE wird sicherlich auch ein Händler - zumindest theoretisch - Seat in Regress holen können. Aber man beißt nicht die Hand die einen füttert.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.631
@Cupraniel Du sagst man soll die ULT entsprechend strecken um sich abzusichern. Also kommst du zu mir, kaufst ein Auto bei mir, erhoffst dir das Auto in 3 Monaten zu bekommen und ich sag dir dann du bekommst das Auto in 15-20 Monaten um mich abzusichern. Ich glaube du würdest bei mir dann vermutlich kein Auto kaufen. Also auch kontraproduktiv.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.632
In der Regel hat man auch keine Pandemie, Chipmangel, Krieg. Da ist ein ULT schon recht genau setzbar.
Wenn Cupra mir als ULT 03/22 mitteilt, gehe ich Verbraucher davon aus, dass das auch gehalten wird. Wenn es für den Hersteller nicht absehbar, wann er liefern kann, soll er eben 2023 reinschreiben oder auch gar nichts.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.633
Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob sich eine Zeitschrift zu sowas hinreißen lassen würde - ist ja kein Geheimnis, dass die Autohersteller oftmals Sponsoren solcher Magazine sind.




Also wenn ein Händler, trotz besseren Wissens, eine solche Klausel einbaut die, nach gängiger Rechtssprechung unwirksam ist, wirkt das immer unseriös - unabhängig davon, dass der Händler nichts dafür kann. Dann müssen eben die ULT entsprechend lang gesteckt sein um sich abzusichern, alles andere ist nicht rechtens (jedenfalls in meinem engen Horizont). Und dass du als Endverbraucher nicht dem Konzern an die Eier gehen kannst ist ja auch nur Taktik seitens derer. Eben damit die Leute nicht klagen lassen sie ihre Fahrzeuge durch Händler verkaufen. Die Situation würde ganz anders aussehen wenn es nicht so wäre …
Ich kenne zwar die Verträge die der Händler mit VW/Seat geschlossen hat zwar nicht - aber in DE wird sicherlich auch ein Händler - zumindest theoretisch - Seat in Regress holen können. Aber man beißt nicht die Hand die einen füttert.
@Cupraniel Du sagst man soll die ULT entsprechend strecken um sich abzusichern. Also kommst du zu mir, kaufst ein Auto bei mir, erhoffst dir das Auto in 3 Monaten zu bekommen und ich sag dir dann du bekommst das Auto in 15-20 Monaten um mich abzusichern. Ich glaube du würdest bei mir dann vermutlich kein Auto kaufen. Also auch kontraproduktiv.

Und genau da liegt das Problem - vollkommen richtig 🙂 Ich weiß schon, dass das nicht so gemacht wird, weil es unter den Händlern auch dahingehend einen Wettbewerb gibt. Natürlich geht ein Kunde beim gleichen Preis zu dem Händler, der verspricht, das Fahrzeug schneller zu liefern.
Man geht als Händler also bewusst das Risiko ein verklagt zu werden um Umsatz zu machen. Und deswegen ist es unseriös.
Aber wie heißt es so schön: „hate the game, not the player.“
Das Thema kann man sicherlich stundenlang diskutieren und man wird dennoch auf keinen gemeinsamen Nenner kommen weil dazu jeder seine eigene Sichtweise und Meinung hat.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.634
Wenn man allerdings zum Vertragszeitpunkt schon einschätzen kann, dass der ULT "nach Herstellerangaben" am Ende nicht gehalten wird, sollte man sich doch auch als Händler einen "Puffer" einbauen. Ist ja ein wenig Risikobetrachtung. Mal davon abgesehen ist kein Händler gezwungen, Formularverträge mit Klauseln zu verwenden, die unwirksam sind. Es herrscht ja vom Grundsatz her Vertragsfreiheit.

Bei der Bestellung meines 5F war die Lieferzeit "nach Herstellerangaben" 3 Monate. Mein Verkäufer hat zur Vorsicht in Absprache mit mir 2 Monate hinzugerechnet, so dass 5 Monate vereinbart waren. Am Ende sind es fast 11 Monate geworden. Ich habe entsprechend der Fristen den Händler in Lieferungsverzug gesetzt und Stornierung und Schadenersatzforderungen angekündigt. Dies nicht, um den Händler zu ärgern, sondern um mich abzusichern. Der Händler konnte mir zur Kompensation die Mobilitätspauschale, die er von Seat erhalten hat, anbieten und ich habe mich darauf eingelassen.

Wir reden über Verträge, die während der Pandemie und Chipkriese geschlossen wurden. Also waren diese Umstände bekannt und können nicht zu Lasten des Verbrauchers ausgelegt werden. Der Schaden kann nicht alleine am Kunden hängenbleiben, der weiter Wertverlust und ggf. Wartungs- und Instandhaltungskosten am Fahrzeug hat, das Auto ggf. bereits verkauft und sich zur Mobilhaltung ein Übergangsfahrzeug beschafft hat, auf den ÖPNV oder Fahrrad umgestiegen ist etc,

Zahlt der Kunde nicht, drohen Annahmeverzug und Verzugszinsen. Also sollten bei Lieferungsverzug doch wohl ähnliche Bedingungen gelten.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.635
@Personaler Alles gut habe ich nicht falsch verstanden und auch nicht als Vorwurf gesehen. Mit deinen Klauseln hast du auch vollkommen recht. Auch mit der ULT etc. Allerdings bin ich der Meinung, dass es nach wie vor den Händler nicht unseriös wirken lässt. Der Händler ist hier eig nur in der Rolle des Vermittlers. Das Geschäft wickelt man mit VW/Seat/Cupra etc ab. Deswegen sollte einem der Konzern unseriös erscheinen und nicht der Händler. Weil, wie schon erwähnt. Blödes Beispiel. Werden die ganzen Werke überflutet kann der Händler auch nichts machen, dass das ULT nicht eingehalten wird und muss sich guter Dinge um ein neues kümmern. Und vlt auch noch ein 2tes oder 3tes mal. Aber nicht, weil es am Händler liegt. Sondern an den Werken bzw Konzerne die Schwierigkeiten haben.

Habe selber noch Kunden, die ein ULT am 03.2021 hatten. Die warten jetzt gute 18 Monate auf ihr Auto. Also ich leide vermutlich gleich mit wie die, die ihr Fahrzeug noch nicht von mir bekommen haben. Ärgere mich selber jeden Tag über die Hersteller. Dagegen vorgehen kann man leider nicht. Außer man storniert. Wobei auch hier, für beide Seiten, nichts positives passiert nach der Stonierung.
Ich finde es auch dreist zu sagen, dass du genauso leidest wie die, die ihr Fahrzeug noch nicht haben. Klar bekommst du dann weniger Provision aber dein Grundgehalt erhältst du ja trotzdem. Wenn nun eine Familie ohne Auto da steht, weil der alte Leasingvertrag abgelaufen oder das Auto auf Grund von ULT bereits verkauft wurde und dann nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit kann, stellen sich für diese Familie ganz andere Probleme dar. Und allein aus diesem Grund sollten die Händler schon an ihr gegebenes ULT gebunden sein und dieses mit Sicherheit nicht einfach wie sie lustig sind verschieben können.


@Cupraniel Du sagst man soll die ULT entsprechend strecken um sich abzusichern. Also kommst du zu mir, kaufst ein Auto bei mir, erhoffst dir das Auto in 3 Monaten zu bekommen und ich sag dir dann du bekommst das Auto in 15-20 Monaten um mich abzusichern. Ich glaube du würdest bei mir dann vermutlich kein Auto kaufen. Also auch kontraproduktiv.
Wenn jeder Autohändler die 15-20 Monate angeben würden, würde man auch bei dir kaufen. Aber da wird dann halt einfach zu sehr auf das Geld gegeiert und der Kunde belogen um einen Vorteil vor den anderen Händlern zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.636
Das was ich bisher mitgelesen habe, ist ja alles schön und gut. Die Argumente sind auf jedenfall auch alle nachvollziehbar aber wie soll der Händler/Verkäufer den derzeit Seriöse Liefertermine geben können? Zum einen kann sich der Händler nur auf die Angaben vom Hersteller stützen, zum anderen auf eigene Erfahrungen. Jetzt haben wir allerdings das Phänomen dass manche Fahrzeuge nach 3-4 Monaten da sind und andere erst nach 18 Monaten also wie soll der Händler dann eine vernünftigen Liefertermin setzen?
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.637
Nochmal: Wenn der Händler kein verlässlichen Termin nennen kann, soll er eben gar keinen nennen (geht ja auch). Besser als sich was zurecht zu basteln.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.638
Ich finde es auch dreist zu sagen, dass du genauso leidest wie die, die ihr Fahrzeug noch nicht haben. Klar bekommst du dann weniger Provision aber dein Grundgehalt erhältst du ja trotzdem. Wenn nun eine Familie ohne Auto da steht, weil der alte Leasingvertrag abgelaufen oder das Auto auf Grund von ULT bereits verkauft wurde und dann nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit kann, stellen sich für diese Familie ganz andere Probleme dar. Und allein aus diesem Grund sollten die Händler schon an ihr gegebenes ULT gebunden sein und dieses mit Sicherheit nicht einfach wie sie lustig sind verschieben
Da gebe ich dir recht allerdings habe ich bei deiner Aussage einen Einwand. Dir ist schon bewusst das der Grundgehalt von einem Autoverkäufer nicht gerade hoch ist oder? Soll heißen das der Wegfall der Provision auch den Verkäufer in Existenzprobleme bringen kann.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.639
Alles klar für mich ist das Thema an der Stelle beendet. Die Sicht des Verkäufers habt ihr jetzt. Was ihr daraus macht ist eure Sache. Aber diese hätte man ja machen können/ hätte ich so gemacht/ oder so. Ihr stellt euch das alles so einfach vor. Ist ja nur ins Autohaus gehen, sagen was ich möchte und fertig.

@Personaler danke für deine Nachrichten. Mit denen kann man was anfangen und auch damit arbeiten.

Wenn jeder Autohändler die 15-20 Monate angeben würden, würde man auch bei dir kaufen. Aber da wird dann halt einfach zu sehr auf das Geld gegeiert und der Kunde belogen um einen Vorteil vor den anderen Händlern zu haben.

Na dann glaub du mal weiter das hier nur gelogen, betrogen und auf Geld gegeiert wird. Ist ja nicht so als würde man als Verkäufer viel von Mundpropaganda leben. Wäre das mit dem belogen, betrogen der Fall dann hättest bald keine Kunden mehr. Also sorry ist aber kompletter Schwachsinn.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #5.640
Nochmal: Wenn der Händler kein verlässlichen Termin nennen kann, soll er eben gar keinen nennen (geht ja auch). Besser als sich was zurecht zu basteln.

Ne, das geht so auch nicht. So könnte der Händler ja nie in Verzug kommen und bei Kaufverträgen gibt es ja auch ein Bestimmtheitsgebot
Ich finde es auch dreist zu sagen, dass du genauso leidest wie die, die ihr Fahrzeug noch nicht haben. Klar bekommst du dann weniger Provision aber dein Grundgehalt erhältst du ja trotzdem. Wenn nun eine Familie ohne Auto da steht, weil der alte Leasingvertrag abgelaufen oder das Auto auf Grund von ULT bereits verkauft wurde und dann nicht mehr mit dem Auto zur Arbeit kann, stellen sich für diese Familie ganz andere Probleme dar. Und allein aus diesem Grund sollten die Händler schon an ihr gegebenes ULT gebunden sein und dieses mit Sicherheit nicht einfach wie sie lustig sind verschieben können.



Wenn jeder Autohändler die 15-20 Monate angeben würden, würde man auch bei dir kaufen. Aber da wird dann halt einfach zu sehr auf das Geld gegeiert und der Kunde belogen um einen Vorteil vor den anderen Händlern zu haben.

Der Vorwurf würde mir jetzt etwas zu weit gehen. Durch diesen „Wettbewerb“ wird der Händler schlichtweg dazu gezwungen.
 
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