Das dürfte so nicht richtig sein, da der Händler nicht einseitig den ULT, der vertraglich vereinbart war, ändern kann. Dies bedarf der Zustimmung von Ryanthashar. Er erhält ja, wie oben beschrieben, seit 01.06. die Mobi-Pauschale. Josten hat lediglich die Ausstattung auf das MJ 2019 angepaßt und einen "neuen" ULT in Aussicht gestellt. Rechtliche Wirkung entfaltet der ursprüngliche ULT. Gem. Vertrag einschl. AGB sind die Anpassungen möglich, sofern der Käufer nicht widerspricht. Eine rechtswirksame Änderung des ULT zur Umgehung des Schadenersatzes ist nicht möglich, da es eine unangemessene Benachteiligung des Käufers darstellt. Im Zuge der Schuldrechtsreform wurden §§305ff BGB mit dem Zweck der Inhaltskontrolle der AGB angepaßt.