Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag

Diskutiere Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag im 5F - Allgemein Forum im Bereich Der Leon 3; Dann darf derjenige aber richtig blechen .. und man selbst bekommt so auf die "Schnelle" auch keinen neuen Cupra wieder ;) Naja. Mit Abstrichen...
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.981
Aber wenn dir am Samstag einer in deinen nagelneuen Cupra rauscht ..
Dann darf derjenige aber richtig blechen .. und man selbst bekommt so auf die "Schnelle" auch keinen neuen Cupra wieder ;)
Naja. Mit Abstrichen vielleicht einen mit Tageszulassung, "wenn" die Versicherung den Vorgang zügig bearbeitet .. Ach Oups .. Hatte der Unfallgegner etwa keine, oder war's womöglich noch eine Fahrerflucht mit einem geklauten Fahrzeug?
*Zynismus OFF* sry, für OT..

.. ich glaube, meine Toleranzbereitschaft würde da sehr doll auf die Probe gestellt werden, in diesem Moment. Wie gut, das ich ein kleineres Model bestellt habe, mit kürzerer Lieferzeit.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.982
Ist richtig man kann auch überfahren. Aber wie sagt man neuer Lack zieht an. Muss ja nicht sein wünsche es auch keinen. Aber durch einen dummen Zufall nimmt dir einer die Vorfahrt und dein neuer leon ist kaputt und nun hast du felgen drauf die noch nicht eingetragen sind oder noch nicht mal geprüfte dann war die warte Zeit umsonst und auch das Geld. Denn die Versicherung wirt nix zahlen wenn die felgen nicht abgenommen sind. Richtig man kann es übertreiben. Aber finde es nicht gut andere dazu noch zu ermutigen. Schon weil er lieber sicher gehen will.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.983
Nazgul122: das kommt auf das jeweilige Autohaus an. Ich habe nur eine Bestätigung der Bestellung (AB) bekommen. Und ob es die gibt oder nicht hängt vom Vorgehen deines Autohauses ab. PW, etc. gibt es meines Wissens ohnehin nur auf Nachfrage! ;)

Edit zum Thema eingetragene Felgen: es kommt hier a) auf den Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall und den verbauten Felgen an und b) darauf, ob die Genehmigung ohne Probleme erteilt worden wäre. Ein Versicherer kann hier keineswegs die Entschädigungsleistung komplett verweigern, wenn kein Kausalzusammenhang besteht und die Felgen problemlos genehmigt worden wären. Vor allem dann nicht, wenn du gerade auf dem Weg zum TÜV bist. Schließlich müssen solche Umbauten vorgeführt werden...
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.984
Alles klar. Danke dir.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.985
Ich muss da Nazugul122 rechtgeben. Mein Händler rät auch davon ab. Würde es zu einem Unfall mit totesfolge kommen wäre die sch.... richtig am dampfen. Klar muss man zum TÜV fahren aber dann direkt und nicht noch 500 km nach Hause fahren.
Ich warte einfach ab, bis ende Januar, und schaue was es für TÜV geprüfte felgen gibt! Ich geh da kein Riskio ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.986
Danke. Warte ab denke Ende Januar kommen die Gutachten. Warte auch schon drauf. Wenn ich was weiss gebe ich bescheid. Wie gesagt arbeite in der Branche.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.987
Dann schonmal vielen Dank :)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.988
Also ich hab in meinem Leben 2 Unfälle gehabt. Da hat kein Mensch nachgefragt ob bei mir was eingetragen ist. Kenne auch sonst niemanden aus der Szene, wo da seitens der Versicherung nachgefragt wurde.

Aber ok....Ich bin da einfach anders gestrickt.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.989
Hallo, ich kann mich nun auch "bald" Besitzer eines ST290 nennen :D

Ich habe am 14.11.2015 beim örtlichen Seat-Händler einen Cupra ST 290 mit DSG bestellt.

Angekreuzt habe ich so gut wie alles was verfügbar war:
-Dynamic Grau
-Performance-Paket "Black"
-Black-Line
-Lederpaket Schwarz/Grau
-Interieur schwarz
-Panorama-Dach
-DAB
-Navi Plus
-Mapcare
-Sound System
-Fahrassistenz-Paket I
-Fahrassistenz-Paket II
-Diebstahl-Warnanlage
-Rückfahrkamera
-Seitenairbag, hinten
-Ultraschall-Einparkhilfe, vorne und hinten
-Verkehrszeichenerkennung

Unverbindlicher Liefertermin bei Bestellung war 3/2016,
ende Dezember war eine Schauglaswoche KW8 eingetragen.

Ich hoffe, dass alles so bleibt oder am liebsten auch etwas schneller geht.
Ich werde euch über den Stand der Dinge auf dem Laufenden halten.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.990
Willkommen im Forum. Und noch ein Nordlicht ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.991
Am Freitag hat das warten ein Ende :). Bestellt wurde ein Cupra 290 am 10.09, ging dann doch relativ schnell :). Hoffentlich wirds nicht zu glatt.

Kannst du bitte mal deine konkrete Ausstattung posten? Danke!
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.992
Hat er schonmal, ist kein ST, kein Panodach, kein PP, also könnte durchaus zügig laufen ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.993
cupralor : habe nicht ganz so viele extras, bestellt wurde:
- handschalter
- navi plus
- einparkhilfe vorne/ hinten
- winter paket

Mehr wollte ich eigentlich auch nicht :)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.994
@b0hnsen: sorry, habe da ein Verständnisproblem.... wenn ich mit nicht-eingetragenen Felgen zum TÜV fahre, um sie eintragen zu lasse, sind sie danach wohl eingetragen bzw. habe ich ein TÜV-Gutachten. M. M. n. kannst du danach auch 20.000 Kilometer nach Hause fahren. Der TÜV hat sie genehmigt.

BTW: ich habe nicht geschrieben, dass man mit nicht-eingetragenen Felgen erstmal 3 Wochen durch die Gegend fahren sollte. Aber ich ging davon aus, dass ich solche erst auf das Auto ziehe, wenn ich damit zum TÜV fahren will. Und bei dieser Fahrt wird kein Versicherer der Welt Kohle abziehen. Alleine aus dem Grund, weil er es nicht kann! ;) Wer aber so klug ist und erstmal einige Zeit mit nicht-eingetragenen Felgen unterwegs ist, wird nicht um eine grobe Obliegenheitsverletzung umhin kommen. Dann ist der Schaden schneller gequotelt, als man Seat sagen kann ;)
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.995
@b0hnsen: sorry, habe da ein Verständnisproblem.... wenn ich mit nicht-eingetragenen Felgen zum TÜV fahre, um sie eintragen zu lasse, sind sie danach wohl eingetragen bzw. habe ich ein TÜV-Gutachten. M. M. n. kannst du danach auch 20.000 Kilometer nach Hause fahren. Der TÜV hat sie genehmigt.

BTW: ich habe nicht geschrieben, dass man mit nicht-eingetragenen Felgen erstmal 3 Wochen durch die Gegend fahren sollte. Aber ich ging davon aus, dass ich solche erst auf das Auto ziehe, wenn ich damit zum TÜV fahren will. Und bei dieser Fahrt wird kein Versicherer der Welt Kohle abziehen. Alleine aus dem Grund, weil er es nicht kann! ;) Wer aber so klug ist und erstmal einige Zeit mit nicht-eingetragenen Felgen unterwegs ist, wird nicht um eine grobe Obliegenheitsverletzung umhin kommen. Dann ist der Schaden schneller gequotelt, als man Seat sagen kann ;)

Nachdem die Felgen eingetragen wurden, kannst du damit natürlich beliebig viel fahren. Davor könnte es Probleme geben, wenn die Polizei das kontrolliert, Verstoß gegen Betriebsauflagen bzw. Fahren ohne Betriebserlaubnis, schlimmstenfalls Stilllegung des Fahrzeugs (halte ich persönlich bei falschen Felgen aber bei Erstverstoß für unwahrscheinlich).
Was beim TÜV allerdings problematischer werden könnte ist, wenn die Felgen für den Fahrzeugtyp gar nicht zugelassen sind, dann können die das erst nach entsprechender Typgenehmigung überhaupt eintragen, das kann allerdings recht teuer werden. Das mag bei für einen 280er genehmigte Felgen auf einem 290er etwas albern erscheinen, aber soweit ich weiß spielt die weitgehende Baugleichheit dafür keine Rolle.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.996
naja wenn das Fahrzeug net im Gutachten steht und die EG-Genehmigungen net überein stimmen bleibt nur ne Einzelabnahme übrig
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.997
SuperSTortler_FR: Ja klar kann ich nach dem ich ein Tüv-Gutachten habe soviel fahren wie ich will.
Nur wenn ich meine Felgen an meinem Abholtermin auf das Auto montieren lasse und damit erstmal 500 km durch die gegend Fahre und erst 1 Tag später zum Tüv fahre ist das nicht grade toll.
Also Fegen drauf und direkt zum Tüv.
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.998
@b0hnsen: richtig! ;) Aber derjenige, der das tut, ist im Endeffekt selber Schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das im Regelfall nicht passiert, weil das jeder wissen sollte....


Wir sind hier aber voll OT unterwegs...
Also BtT...
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #6.999
Hey wollte mal fragen wie die Schiffe heißen die unsere Autos nach emden bringen. Die Galicia kenne ich schon welche gibt es noch. Danke
 
  • Wartezeit ab Bestellung/Kaufvertrag Beitrag #7.000
Heute die Unterlagen für die Zulassung abgegeben :very_hap::very_hap::very_hap::very_hap::very_hap::very_hap::very_hap: Ausliegerung am 26.01.2016 bestellt 30.08.2015 Die Seitenschweller müssen noch verbaut werden.
 
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