Du musst die Kombi eintragen lassen, weil sie jeweils nur eine ABE haben, wenn alles andere im Serienzustand ist.
Abgesehen davon, würde ich die 30/30-Spurverbreiterung nicht nehmen, weil es wesentlich besser aussieht, wenn du hinten mehr Spurverbreiterung nimmst als vorne, da ab Werk die Spur vorne breiter ist als hinten.
Übrigens: Auch bei dem DR-System mit ABE ist es nicht damit getan, daß du es drunterschraubst. In der ABE steht nämlich, daß du durch geeignete Anbauteile oder ähnliches die Laufflächenabdeckung an der Vorderachse sicherstellen musst. Sonst ist es trotz ABE nicht erlaubt. Ich hatte den gleichen Fall bei meinen Winteralus. War auch ne ABE bei, hab sie nie richtig durchgelesen und bin dann beim TÜV reingefallen, weil genau dieser Satz auch drin stand. Nur mit viel Überzeugungsarbeit hat der TÜVer mir das eingetragen. Eigentlich war es nicht TÜVig. Und vorne 30mm mehr Spurweite ist einfach so auch definitiv NICHT TÜVig! Auch wenn hier Leute die wildesten Einpresstiefen von ihren TÜVern eingetragen bekommen. Bei einer 7,5" breiten Felge (Serienfelgen beim FR) ist die Laufflächenabdeckung maximal bis zu einer ET von 46 ohne weitere Massnahmen so wie sie sein muss.
Gruß Segge
EDIT (autom. Beitragszusammenführung) :
Ich hab mir die ABE grad mal durchgelesen. Also für die 7,5"-Felgen musst du für die Laufflächenabdeckung sorgen und bei den schmaleren Felgen brauchst du eh ne Einzelabnahme beim TÜV!
Wie schon gesagt: ABE allein hilft einem nix. Man mss halt auch das Kleingedruckte da drin lesen!
Gruß Segge