- Mr. Wash Beitrag #61
mad44
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Hallo megaherz,
Habe gerade von Deinem „Pech" gelesen, habe allerdings die Postings nur überflogen.
In Kurzform: Natürlich haftet der Waschanlagenbetreiber zivilrechtlich für seinen Einweiser, der, wie der Name schon sagt, die Fz´e (ohne Beschädigung) einzuweisen hat.
Sofern Du den Anweisungen des Einweisers Folge geleistet hast, Dein Fz aber dennoch beschädigt wurde, haftet der Waschanlagenbetreiber.
Eventuell kommt vorliegend ein Mitverschulden Deinerseits in Betracht, dass kann ich aber ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts nicht beurteilen.
Mein dringender Rat: wenn der Waschanlagenbetreiber nicht freiwillig bezahlt, geh zu einem Anwalt und zieht vor Gericht. Ich bin ziemlich sicher, dass der Amtsrichter Dir Schadenersatz zusprechen wird oder man sich zumindest auf einen bestimmten Betrag einigt.
(PS: nur am Rande, das ist kein leeres Geschwätz, ich bin Anwalt und sollte es eigentlich wissen)
Viel Erfolg
Habe gerade von Deinem „Pech" gelesen, habe allerdings die Postings nur überflogen.
In Kurzform: Natürlich haftet der Waschanlagenbetreiber zivilrechtlich für seinen Einweiser, der, wie der Name schon sagt, die Fz´e (ohne Beschädigung) einzuweisen hat.
Sofern Du den Anweisungen des Einweisers Folge geleistet hast, Dein Fz aber dennoch beschädigt wurde, haftet der Waschanlagenbetreiber.
Eventuell kommt vorliegend ein Mitverschulden Deinerseits in Betracht, dass kann ich aber ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts nicht beurteilen.
Mein dringender Rat: wenn der Waschanlagenbetreiber nicht freiwillig bezahlt, geh zu einem Anwalt und zieht vor Gericht. Ich bin ziemlich sicher, dass der Amtsrichter Dir Schadenersatz zusprechen wird oder man sich zumindest auf einen bestimmten Betrag einigt.
(PS: nur am Rande, das ist kein leeres Geschwätz, ich bin Anwalt und sollte es eigentlich wissen)
Viel Erfolg