I.4.1 . Messung des Fahrgeräusches ( für die Betriebserlaubnis )
Es werden mindestens zwei Messungen zu beiden Seiten des Fahrzeugs durchgeführt . Zur Einstellung der Messeinrichtung können Vormessungen durchgeführt werden , die jedoch nicht berücksichtigt werden .
Das Mikrophon wird in 1,2 m Höhe über dem Boden und in 7,5 m Entfernung von der Fahrzeugachse CC aufgestellt ; diese Entfernung wird auf der Senkrechten PP' zu dieser Achse gemessen ( Abbildung 1 ) .
Auf der Versuchspiste werden jeweils 10 m vor und hinter der Linie PP' zwei zu dieser Linie parallele Linien AA' und BB' gezeichnet . Die Fahrzeuge werden bis zur Linie AA' mit gleichförmiger Geschwindigkeit unter den nachstehend festgesetzten Bedingungen herangefahren . In diesem Augenblick wird die Gasdrossel so schnell wie zweckmässig voll geöffnet und in dieser Stellung beibehalten , bis das Heck des Fahrzeugs ( 1 ) die Linie BB' überschritten hat , wonach sie so ras * wie möglich geschlossen wird .
Als Messergebnis gilt die dabei festgestellte grösste Lautstärke .
I.4.1.1 . Fahrzeuge ohne Schaltgetriebe
Das Fahrzeug wird an die Linie AA' mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit herangefahren , die der niedrigsten der drei folgenden Geschwindigkeiten entspricht :
- Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der Hoechstleistungsdrehzahl ;
- Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der durch den Regler begrenzten Hoechstdrehzahl ;
- 50 km/h .
I.4.1.2 . Fahrzeuge mit Handschaltgetriebe
Es sind folgende Getriebegänge einzuschalten :
I.4.1.2.1 . der zweite Gang bei Fahrzeugen mit Zwei - , Drei - oder Vierganggetriebe ;
I.4.1.2.2 . der dritte Gang bei Fahrzeugen mit mehr als vier Gängen ;
I.4.1.2.3 . der der höchsten Fahrgeschwindigkeit entsprechende Getriebegang bei Fahrzeugen mit doppelter Übersetzung ( Zwischengetriebe bzw . Hinterachsgetriebe mit doppelter Übersetzung ) .
Das Fahrzeug wird an die Linie AA' mit einer gleichförmigen Geschwindigkeit herangefahren , die der niedrigsten der drei folgenden Geschwindigkeiten entspricht :
- Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der Hoechstleistungsdrehzahl ;
- Geschwindigkeit entsprechend einer Motordrehzahl gleich drei Vierteln der durch den Regler begrenzten Hoechstdrehzahl ;
- 50 km/h .