Trotzdem sind die Pedale abnahmepflichtig, wenn sie in den Leon eingebaut werden.
Hier geht es ja um die Theorie (dass es in der Praxis keine Problem gab, wissen wir beide).
Ich hab' jetzt grade keine entsprechende Quelle zur Hand, aber ich hatte mal so ein offizielle Liste, in der aufgeführt war, wann Pedale einer Eintragung o.ä. bedürfen, da waren die "klassischen" Punkte aufgeführt (aus dem Gedächtnis):
Veränderung der Pedalauflagefläche, Veränderung der Pedallage (Winkel oder Verstellbarkeit etc.), Veränderung der Montagetechnik (z.B. gebohrte/genietete Pedale), Veränderung des Pedalhalts (am Pedalhebel), Veränderung der Rutschgefahr am Pedal (wenn keine Rillen o.ä. am Pedal).
Ich stelle mal in den Raum dass unbestritten ist, dass alle diese Punkte von diesen
Original Seat Pedalteilen nicht berüht werden.
Ein bisschen überspitzt gesagt: Dann dürfte ich ja nichtmal den Fahrzeug-Lichtschalter auf einen mit Chromring (aus der teureren Ausstattungsvariante) wechseln. Denn auch die Lichtanlage ist ein sicherheitsrelevanter Teil des Fahrzeugs.
Abgesehen davon: Auch wenn das SEAT momentan noch nicht sehr aktiv bereibt (SEAT ist ja, was Zubehör betrifft, nicht unbedingt wahnsinnig flott), bietet VW (damit meine ich nicht einzelne Händler sondern die Volkwagen Zubehör GmbH) diese Teile ja auch sehr aktiv zur Nachrüstung in den VW-Modellen an. Natürlich genauso ohne Gutachten (da ein solche gar nicht existiert). Und dort wo VW der Meinung ist dass ein Gutachten notwendig ist (z.B. bei Schweller die niemals ab Werk verbaut wurden), wird auch immer eines mitgeliefert. Um Deiner Linie zur folgen, müssten die Pedale daher auch bei VW immer abnahmspflichtig sein.
Mir ist schon klar dass es - auch wenn das VW tausendfach "falsch" machen würde - kein Argument wäre. Das habe ich jetzt bloß als zusätzlichen Nebenpunkt eingeworfen.