LED Rückfahrlicht

Diskutiere LED Rückfahrlicht im 5F - Exterieur Forum im Bereich 5F - Tuning; AW: Rückfahrlicht FR Ja, das stimmt. Aber das mit der Versicherung is trotzdem so ein Mythos a la: "Wenn du deinen Motor chippst, und dir einer...
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #481
AW: Rückfahrlicht FR

Ja, das stimmt. Aber das mit der Versicherung is trotzdem so ein Mythos a la:
"Wenn du deinen Motor chippst, und dir einer hinten rein fährt, dann bist du schuld, weil du ja gechippt hast."
Das ist aber nicht so, da muss es trotzdem eine Kausalität geben!

In den meisten Fällen wird so eine Rückleuchte also keine Folgen haben.
Aber wenn dir jemand im Dunkeln hinten rein fährt beim Zurücksetzen und sagt, er habe dein Licht nicht richtig erkannt, und dann wird festgestellt, dass das nicht StVo-konform ist, dann könnte das durchaus Folgen haben^^
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #482
AW: Rückfahrlicht FR

phchecker17, das ist so nicht ganz richtig. Es ist so zu sehen, dass das Fahrzeug durch nicht legitime Änderung die Betriebserlaubnis verliert und somit KEINEN Versicherungsschutz hat. Wenn mir jemand hinten drauf fährt, ist es egal.... da brauche ICH den Versicherungsschutz ja nicht ;)
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #483
AW: Rückfahrlicht FR

Ja, aber dennoch wird deine Versicherung zahlen, wenn du einen Unfall im Hellen verursachst, wo du jemandem hinten rein fährst, auch wenn dein Rückfahrlicht nicht StVo-konform ist :)

Habe mich damals als ich meinen Diesel chippen lassen wollte, ausführlich mit dem Thema beschäftigt, und eine gewisse Kausalität muss vorliegen, damit der Versicherungsschutz erlischt - zur Not eben vor Gericht. Schön ist das nicht, aber allemal besser als "meine Versicherung zahlt meinen Schaden nicht, weil mein Rückfahrlicht eine LED ist" ;)
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #484
AW: Rückfahrlicht FR

so kenne ich das auch. Bei einer unzulässigen Veränderung verliert man die Betriebserlaubnis. Wenn das von der Rennleitung bemerkt wird gibt es ein Knöllchen und ich glaube auch einen Punkt in Flensburg. Zudem darf man dann häufig nicht mehr weiter fahren bis die Veränderung zurückgebaut und gegebenenfalls vom Sachverständigen bestetigt wurde.

Die Versicherung zahlt nur dann nicht wenn die unzulässige Veränderung ursächlich für einen Schaden war, wobei die Beweispflicht im Streitfall beim Fahrzeughalter liegt.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #485
AW: Rückfahrlicht FR

Meiner Auffassung nach erlischt die Betriebserlaubnis durch das Einbauen einer Lampe ohne Zulassung nicht zwangsläufig. Geregelt ist dies im § 19 StVZO. Dort heißt es, die Betriebserlaubnis erschlicht "wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."

Einer Erläuterung bedarf wohl nur der Fall 1. Dieser würd eintreten, wenn beispielsweise die Drosselung eines kleinen Kraftrades, das mit dem Führerschein der Klasse A2 gefahren werden darf, unzulässigerweise aufgehoben wird.

Die einzige Möglichkeit, die in unserem Fall zum Erlöschen den Betriebserlaubnis führen könnte, wäre der Fall 2. Das müsste im Zweifelsfall durch einen Gutachter geklärt werden. Ich habe aber ehrbliche Zweifel daran, dass das Verbauen einer LED-Leuchte als Rückfahrlicht andere gefährden kann, zumindest wenn die LED nicht absurd hell ist. Anders sähe es z. B. aus, wenn man in einen für Halogenlampen zugelassenen Scheinwerfer Xenonleuchtmittel verbaut. Hier ist das Gefährdungspotential ungleich höher.

Ergo erlischt auch der Versicherungsschtz nicht. Selbst für den Fall, dass der Versicherungsschutz erlischt, kann die Versicherung nicht unbedingt Regressansprüche stellen. Beispiel: Man nimmt einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt, es kommt zu einem Unfall und die Haftpflichtversicherung will nicht zahlen weil ein unzulässiges Leuchtmittel im Rückfahrscheinwerfer verbaut wurde. Da fragen Gerichte: Wo ist hier der Zusammenhang?

Zudem darf man dann häufig nicht mehr weiter fahren bis die Veränderung zurückgebaut und gegebenenfalls vom Sachverständigen bestetigt wurde.
Wenn einer der obigen Fälle zutrifft. Ist die Betriebserlaubnis erloschen, darf einen die Polizei nicht mehr weiterfahren lassen, denn dadurch könnten ja Dritte gefährdet oder geschädigt werden.

Habe mich damals als ich meinen Diesel chippen lassen wollte, ausführlich mit dem Thema beschäftigt, und eine gewisse Kausalität muss vorliegen, damit der Versicherungsschutz erlischt - zur Not eben vor Gericht.
Das ist schon kritischer, da durch Chiptung in der Regel mindestens das Abgasverhalten verschlechtert wird, also der Fall 3 eintreten dürfte und die Betriebserlaubnis ohne entsprechende Eintragung definitiv erlischt. Darüber hinaus macht man sich noch der Steuerhinterziehung schuldig. Es könnte unter Umständen auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorliegen. Da würde ich eher damit rechnen, dass den Anwälten der Versicherung schon was einfällt. ;)

Also auf die leichte Schulter nehmen sollte man die ganze Sache auch nicht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #486
AW: Rückfahrlicht FR

Weiterhin ist der Regress bei der Versicherung begrenzt. Bedeutet das wenn Du eine Schaden an einem fremden Kfz verursachst deine Kfz-Haftpflicht erst mal den gegnerischen Schaden zahlen muss. Sollte man dir dann vorsätzliches Verhalten nachweisen kann bis zu EUR 5.000 Regress bei dir genommen werden - aber nicht mehr!
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #487
AW: Rückfahrlicht FR

Gast58809 habe es auch unter anderem deshab nicht machen lassen^^ war mir einfach zu riskant - auch mit den anderen Punkten ;)

Bin mir sicher, dass du und winterborn hier mehr Ahnung habt, als ich, deswegen stimme ich euch einfach mal zu :D
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #488
AW: Rückfahrlicht FR

Na ja - ich arbeite in der Branche und kenne mich daher ein wenig damit aus😉
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #489
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #490
Glühbirne -> LED (Rückwärtsganglicht)

Servus zusammen,

meine Frage ist eigentlich recht einfach: Welche Birne wird empfohlen, wenn ich die Glühbirne des Rückwärtsgangs hinten durch eine LED ersetzen will?
Gibt es auch welche die mit dem CAN-Bus keine Probleme macht?

Gruß Andreas
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #495
AW: Glühbirne -> LED (Rückwärtsganglicht)

bitte :)

Gruß (auch) Andreas
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #496
AW: Glühbirne -> LED (Rückwärtsganglicht)

Guten Morgen!

Also, wenn ich die Artikelbeschreibung richtig lese, dann ist die von ABI69 verlinkte LED nicht für den Straßenverkehr zugelassen!
Korrigiert mich bitte, wenn ich mich täusche!?(
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #497
AW: Glühbirne -> LED (Rückwärtsganglicht)

Wenn du eine Glühlampe außen am Fahrzeug durch ein LED-Leuchtmittel ersetzt, ist das grundsätzlich nicht StVO-konform. Von daher wirst du für den oben stehenden Anwendungsfall auch nie eine zugelassene LED finden...
Die Scheinwerfer sind vom Hersteller mit einer Glühlampe als Rückfahrlicht konzipiert und genau so typgenehmigt worden. Deswegen sind grundsätzlich andere Leuchtmittel als die vom Hersteller angedachten nicht für den Starßenverkehr zugelassen.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #498
AW: Glühbirne -> LED (Rückwärtsganglicht)

Hallo ABi69,

danke für die Klarstellung, die mir schon bewusst war!:]
Wenn ich die Frage von Neomasters richtig verstanden habe, möchte er aber gerne eine gesetzeskonforme Lösung.
Die gibt es nicht, von daher brauchen doch auch keine Links eingestellt werden, es sei denn er möchte ein Showcar aufbauen.
Das kann einfach nur zu Verwirrungen führen.

Ist nur mein Senf, aber trotzdem vielen Dank für den Link! Da habe ich für mich ein wenig Lektüre und Anregungen gefunden!

Euch noch einen schönen Sonntag und eine gute und freie Fahrt!8)
Liebe Grüße Torsten
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #499
AW: Glühbirne -> LED (Rückwärtsganglicht)

Von einer gesetzeskonformen Lösung habe ich eigentlich nichts gelesen außer bei deiner Deutung, aber egal... Die gibt es in diesem Fall nicht.
 
  • LED Rückfahrlicht Beitrag #500
AW: Glühbirne -> LED (Rückwärtsganglicht)

Servus,

Ja das war mir auch schon fast klar - bisher bin ich allerdings an sehr kulante TÜV-Typen geraten, die sagten da alle nix :)


Gruß Andreas
 
Thema:

LED Rückfahrlicht

Neueste Beiträge

Oben