AW: Felgen für Leon FR
Diese Konstellation ist mir neu. Gibt eine ABE und muss trotzdem abgenommen werden? Aber schon mal gute Hinweise.
Eine ABE enthält immer auch Auflagen. Reifenbezogene und allgemeine, die auf jeden Fall beachtet werden sollten, sonst fährst du im schlimmsten Fall ohne Betriebserlaubnis.
Bei der oben genannten Felgen wäre mit 215/45/R17 Reifen keine Abnahme vom TÜV nötig. Bei 225/45/R17 und 205/50/R17 allerdings schon.
Auflage A01: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
Auflage K1a: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Auflage K2b: Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Auflage K6j: An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.
Es gibt noch genug allgemeine Auflagen (bei jeder ABE), wie z.B. welche Radschrauben verwendet werden müssen, aber alles nichts wildes.