- Fahrt in Leon 1P Cupra mit 240PS Beitrag #281
m_kh
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@itrocket
Ich will damit sagen dass die Diskrepanzen zwischen Tacho- und tatsächlicher Geschwindigkeit nicht soo eklatant auseinanderklaffen als du geschrieben hast
- bei Tacho 250-255 = GTI ca. 235, Tacho 270-275 = R32 ca. 250 km/h
Das sind so die durchschnittlichen Werte - Ausnahmen gibt es eher selten.
Zudem darf der Tacho gesetzlich verordnet nicht weniger anzeigen als man fährt - von den Herstellern wird daher eine Vorauseilung von bis zu 10% absichtlich eingestellt...
Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext:
"[FONT=verdana, arial, helvetica] Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt. "[/FONT]
Ich will damit sagen dass die Diskrepanzen zwischen Tacho- und tatsächlicher Geschwindigkeit nicht soo eklatant auseinanderklaffen als du geschrieben hast
- bei Tacho 250-255 = GTI ca. 235, Tacho 270-275 = R32 ca. 250 km/h
Das sind so die durchschnittlichen Werte - Ausnahmen gibt es eher selten.
Zudem darf der Tacho gesetzlich verordnet nicht weniger anzeigen als man fährt - von den Herstellern wird daher eine Vorauseilung von bis zu 10% absichtlich eingestellt...
Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext:
"[FONT=verdana, arial, helvetica] Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige Abweichung auf 4% beschränkt. "[/FONT]