Das kann ich so nicht stehen lassen. Ich kenne einen richtiogen KfZ-Sachverständigen, der Schadensgutachten für Versicherungen anfertigt. Die legen Wert darauf, dass geprüft wird, ob die Originalsoftware noch da ist. Dies wird anhand bekannter Daten (Einspritzmenge, max. Ladedruck, Einspritzzeiten) überprüft.
Ebensowenig stimmt nicht, dass die Versicherung nur dann in Regress nehmen kann, wenn es nicht eintragungsfähig ist. Stimmt so nicht. Die Versicherung kann Dich bereits in Regress nehmen, wenn sie nachweisen kann, dass der Unfall ohne Chippen nicht passiert wäre. Daher das Szenario mit der Autobahn, Vmax höher als ungechippt, passt.
Siehe auch entsprechende Infos im beschriebenen AutoBlöd-Artikel.
Übrigens: Meine Versicherung ist NICHT teurer geworden. Die Eintragung in Brief und Schein, ist für ca. 30 Euro zu haben.
Ich persönlich bin jedenfalls froh, dass die Haftpflichten an den Geschädigten immer auszahlen, so schaden diejenigen, die es nicht eintragen, wenigstens nur sich selbst.