@ devilseye: du musst dich von der vorstellung lösen, dass alle "bullen" 40-jährige deppen sind, die keine ahnung von autos, motorrädern und sonstigen spaßgeräten haben, rotzbremse tragen und privat im 3er golf 1,4 unterwegs sind. es gibt einige, die sich sehr intensiv mit der materie beschäftigen, und alupedale sind für solche kollegen durchaus kein fremdwort.
die wissen sehr gut, dass es alupedale in den wenigsten autos ab werk gibt, davon abgesehen, dass die pedale in den meisten fällen nicht die einzige modifikation am auto sind. zu bemerken ist es also sehr leicht. bewiesen wird das einfach durch nachfrage beim hersteller und beim kraftfahrt-bundesamt, wo unter abgleich mit der fahrgestellnummer ermittelt wird, ob dieses modell schwarze oder silberne pedale haben sollte. in meinem speziellen fall weiß ich übrigens auch aus dem kopf, wie eine tt-pedalerie aussieht... und extrem-umbau fälle schaut man sich bei einer kontrolle eh genauer an.
und das finde ich offen gesagt auch gut so, obwohl ich selbst fan sportlich hergerichteter autos bin. aber stell dir vor, jeder trottel könnte an seiner karre alles umbauen, wie er das gerne hätte, das ganze dann noch, ohne dass anschließend jemand schaut, ob das alles ordnungsgemäß und vor allem SICHER geschehen ist. ich hätt dann ehrlich angst, meinen löwen gassi zu führen!
auch ich bin der meinung, dass das bei den pedalauflagen, gerade bei denen aus dem vag-konzern, überzogen ist. aber die polizei macht die gesetze nicht. zugegeben, manche kollegen legen sie etwas zu genau aus...

aber es gibt halt in jedem beruf solche und solche.
so, ende der durchsage und mit lanze brechen für die polizei.
michel
ps: spätestens wenn deine karre aufgebrochen wurde und das radio fehlt, rufst du ja doch wieder reumütig bei uns an...
edit: @ amfti: definitiv falsch! du darfst teile nur dann ohne abnahme ein- oder anbauen, wenn sie vom hersteller dem kraftfahrt-bundesamt in der kombination mit einem solchen fahrzeug vorgeführt wurden. inner-konzern-teile helfen da auch nicht weiter. nochmal: es geht hier um die rein rechtliche frage!!! ich weiß, dass die wenigsten polizisten das bemängeln werden, wenn der rest des autos ok ist. aber verboten ist es trotzdem. problematisch wird das erst, wenn nach einem unfall eine der versicherungen spitzkriegt, dass das auto verändert war und die veränderung zu einer gefährdung und damit zum erlöschen der betriebserlaubnis geführt hat. dann kanns teuer werden, und im nachweis führen haben versicherer viel, viel fantasie...
sorry, mods, für den langen beitrag, musste aber sein!