- Achtung: Komplette Austauschscheinwerfer mit Angel-Eyes und Zulassung bald lieferbar !!! Beitrag #481
Megaherz
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Update
News von schmpa:
"So, endlich Neuigkeiten zu den Agel Eyes:
Unser lieber Maniac war so freundlich, den Musterscheinwerfer an seinem Leon zu verbauen und einige Versuche zu machen.
Die Fotos wurden unter dem ursprünglichen Link ergänzt: KLICK
Folgendes ist dazu zu sagen / zu erklären:
- Optik 1a !
- die Paßform der Scheinwerfer ist optimal
- Lichtausbeute ist mit denen der Serienscheinwerfer vergleichbar
- die Verarbeitung ist gut. Das Muster hatte allerdings schon etwas gelitten durch die viele Fummelei
- die Fassungen für die Ausleuchtung der Ringe waren am Prototypen noch nicht fertig montiert, da dies der Prototyp fürs Abblendlicht und deren Zulasung war. Maniac hat es mit verschiedenen Leuchtmitteln provisorisch gemacht. Beim Serienscheinwerfer kann das optisch geringfügig abweichen.
Nun zum wesentlichen:
Die Scheinwerfer sind ab sofort sowohl in chrom als auch mit schwarzem Inlet bestellbar.
Verkaufspreis einschl. Forumsspende: 249 EUR per Satz zzgl. 7 EUR Versand !
Produktionsbeginn wird Mitte-Ende Februar sein. Lieferung etwa 4-6 Wochen später.
Bestellungen werden ab sofort per EMAIL angenommen.
Nun kommt der "Haken", wobei ich mir noch nicht sicher bin, ob es wirklich einer ist oder nicht, denn die Meinungen gehen auseinander:
Die Scheinwerfer verfügen zwar über eine E-Zulassung, haben jedoch keine Leuchtweitenregulierung (LWR) und werden sie ab Werk auch nicht bekommen !
Ich habe mich nun an verschiedenen Stellen erkundigt danach und leider unterschiedliche Antworten bekommen.
Beim KBA in Flensburg:
"Das Kraftfahrt-Bundesamt mit seiner Abteilung Technik ist in erster Linie mit der Erteilung von Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalem und internationalem Recht befasst. Die Behandlung von Einzelfahrzeugen und der Fahrzeuge, die nachträglich verändert wurden, obliegt in Deutschland den Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bundesländer. Die Entscheidung über den Fortbestand der Betriebserlaubnis trifft dann die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann generell in solchen Fällen keine Entscheidung treffen.
Nach den Bestimmungen des § 50 Abs. 8 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Fahrzeuge mit einem bestimmten Federweg seit dem 01.01.1990 mit Einrichtungen versehen sein, die es ermöglichen, die Neigung des Abblendlichts der Beladung des Fahrzeugs anzupassen."
Andererseits hat eine Freundin von mir einen Re-import CorsaB von 1996 aus Portugal der keine LWR hat und hier dennoch zugelassen wurde. Im KFZ-Schein steht der Zusatz: "Ohne Leuchtweitenregulierung".
Von daher widerspricht sich das und es sind hier evtl. Ausnahmen möglich. Kann es aber nicht 100% sagen und wäre dankbar, wenn sich hier unter uns ein Experte befindet, der beim TÜV etc. ist und da was genaueres zu sgaen kann.
In den übrigen Ländern der EU soll lt. Aussage des Herstellers keine LWR erforderlich sein !
Tja, das ist momentan der Stand der Dinge. Sowohl positiv wie leider auch negativ.
Ein Hinweis noch, weil die Frage schon von mehreren Usern gestellt wurde: Es gibt definitiv nur einen Hersteller für diese Scheinwerfer. Wir reden also immer vom gleichen Typ, egal auf welcher Homepage Ihr die Scheinwerfer seht. Nur mit dem Unterschied, daß ich Euch hiermit ausdrücklich auf die fehlende LWR hingewiesen habe !
LG
Patrick "
i.A. Megaherz
News von schmpa:
"So, endlich Neuigkeiten zu den Agel Eyes:
Unser lieber Maniac war so freundlich, den Musterscheinwerfer an seinem Leon zu verbauen und einige Versuche zu machen.
Die Fotos wurden unter dem ursprünglichen Link ergänzt: KLICK
Folgendes ist dazu zu sagen / zu erklären:
- Optik 1a !
- die Paßform der Scheinwerfer ist optimal
- Lichtausbeute ist mit denen der Serienscheinwerfer vergleichbar
- die Verarbeitung ist gut. Das Muster hatte allerdings schon etwas gelitten durch die viele Fummelei
- die Fassungen für die Ausleuchtung der Ringe waren am Prototypen noch nicht fertig montiert, da dies der Prototyp fürs Abblendlicht und deren Zulasung war. Maniac hat es mit verschiedenen Leuchtmitteln provisorisch gemacht. Beim Serienscheinwerfer kann das optisch geringfügig abweichen.
Nun zum wesentlichen:
Die Scheinwerfer sind ab sofort sowohl in chrom als auch mit schwarzem Inlet bestellbar.
Verkaufspreis einschl. Forumsspende: 249 EUR per Satz zzgl. 7 EUR Versand !
Produktionsbeginn wird Mitte-Ende Februar sein. Lieferung etwa 4-6 Wochen später.
Bestellungen werden ab sofort per EMAIL angenommen.
Nun kommt der "Haken", wobei ich mir noch nicht sicher bin, ob es wirklich einer ist oder nicht, denn die Meinungen gehen auseinander:
Die Scheinwerfer verfügen zwar über eine E-Zulassung, haben jedoch keine Leuchtweitenregulierung (LWR) und werden sie ab Werk auch nicht bekommen !
Ich habe mich nun an verschiedenen Stellen erkundigt danach und leider unterschiedliche Antworten bekommen.
Beim KBA in Flensburg:
"Das Kraftfahrt-Bundesamt mit seiner Abteilung Technik ist in erster Linie mit der Erteilung von Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalem und internationalem Recht befasst. Die Behandlung von Einzelfahrzeugen und der Fahrzeuge, die nachträglich verändert wurden, obliegt in Deutschland den Straßenverkehrsbehörden der einzelnen Bundesländer. Die Entscheidung über den Fortbestand der Betriebserlaubnis trifft dann die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann generell in solchen Fällen keine Entscheidung treffen.
Nach den Bestimmungen des § 50 Abs. 8 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Fahrzeuge mit einem bestimmten Federweg seit dem 01.01.1990 mit Einrichtungen versehen sein, die es ermöglichen, die Neigung des Abblendlichts der Beladung des Fahrzeugs anzupassen."
Andererseits hat eine Freundin von mir einen Re-import CorsaB von 1996 aus Portugal der keine LWR hat und hier dennoch zugelassen wurde. Im KFZ-Schein steht der Zusatz: "Ohne Leuchtweitenregulierung".
Von daher widerspricht sich das und es sind hier evtl. Ausnahmen möglich. Kann es aber nicht 100% sagen und wäre dankbar, wenn sich hier unter uns ein Experte befindet, der beim TÜV etc. ist und da was genaueres zu sgaen kann.
In den übrigen Ländern der EU soll lt. Aussage des Herstellers keine LWR erforderlich sein !
Tja, das ist momentan der Stand der Dinge. Sowohl positiv wie leider auch negativ.
Ein Hinweis noch, weil die Frage schon von mehreren Usern gestellt wurde: Es gibt definitiv nur einen Hersteller für diese Scheinwerfer. Wir reden also immer vom gleichen Typ, egal auf welcher Homepage Ihr die Scheinwerfer seht. Nur mit dem Unterschied, daß ich Euch hiermit ausdrücklich auf die fehlende LWR hingewiesen habe !
LG
Patrick "
i.A. Megaherz