Hallo zusammen,
Ich habe kürzlich die MSW 24 Felgen für meinen 1.5 TSI Style bestellt. Habe dazu eine Frage / Problem bzgl. Gutachten zur ABE. Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, bin auf dem Gebiet ein ziemlicher Laie. Hier die Daten meiner Bestellung:
MSW 24 7,5x16 ET48 5x112 Gun Metal Poliert
7593/AOI00115, Seat Leon - 5F, 1.5 Benzin - 1498 ccm, 96 kW - 131 PS, Bj ab 2018, Lochkreis 5x112 / NB 57,1
Nach meiner Bestellung wurde ich vom Händler kontaktiert mit der Info, dass es keine ABE für die Felge für meinen Leon gäbe und eine TÜV-Eintragung notwendig wäre.
Er bezog sich dabei auf folgendes Gutachten zur ABE aus dem Jahre 2013 (2. Auflage): siehe Anhang "2013.pdf"
Aussage des Händlers soweit auch logisch - der 5F ist hier nicht aufgeführt.
Ich war davon ausgegangen, dass die Felgen auf meinem Leon ohne TÜV-Abnahme o.Ä. mittels Gutachten zur ABE nutzbar sind, da dies auch bei diversen anderen Online-Konfiguratoren so garantiert wird.
Nachdem mich der Händler kontaktiert hatte, prüfte ich nochmals die bereitgestellten Gutachten und stellte fest, dass neben dem obigen noch das nachfolgende aus dem Jahre 2011 (1. Auflage) existiert: siehe Anhang "2011.pdf"
Diese 1. Ausfertigung wird ebenfalls bei anderen Händlern zum Download bereitgestellt, zum Beispiel hier:
MSW 24 Felgen GUN METAL poliert in 16 Zoll | felgenshop.de
Das Verwirrende daran ist: Im Gutachten aus dem Jahr 2011 ist der Leon 5F enthalten (also zu einer Zeit wo er noch nichteinmal auf dem Markt war) und in der 2. Auflage des Gutachtens auf einmal nicht mehr?? Selbiges gilt in dem Gutachten z. B. für den Skoda Octavia 5E der 2013 auf den Markt kam, im 2011er Gutachten enthalten ist und im 2013er aber nicht.
Bei meiner Rückfrage beim Händler zeigte sich der zuständige Mitarbeiter ebenfalls etwas verwirrt über diesen Umstand und meinte Schlussendlich jedoch, dass ich die Felge dann doch ohne Vorführung beim TÜV nutzen könne, da das Gutachten aus 2011 ja meinen Leon mit einschließt und ich auch sonst alle Auflagen im Gutachten erfüllen kann.
Gibt es hier einen Experten der Licht ins Dunkle bringen kann, was es mit diesen beiden Auflagen des Gutachtens auf sich hat? Finde das ganze wirklich etwas seltsam, liegt hier evtl. sogar ein Fehler des Herstellers/TÜV bei den Gutachten vor?
Oder anders gefragt: Darf ich einfach das Gutachten zur ABE (1. Auflage) mit mir führen und die Felge somit ohne weiteres fahren? Oder ist die 1. Auflage nichtig durch die 2. Auflage aus dem Jahr 2013?