So, heute beim TÜV gewesen und meine neuen MAM D2 8x18 ET47 eintragen lassen. Gutachten stammt aus Juni 2011. Der Sachverständige hatte Zeit und diese habe ich für ein paar Nachfragen genutzt. Ich wollte von ihm ein paar Zusammenhänge wissen und er war sehr aufgeschlossen und hat mit ein paar Informationen die ein oder andere Verwirrung bei mir aufgedröselt. Erst habe ich ihn wegen der Platin P53 gefragt. Ich wollte wissen, warum der Leon 5F 135KW im neuen Gutachten nicht aufgeführt ist und dort die Auflage F23 den Betrieb an Fahrzeugen mit Mehrlenkerhinterachse verbietet, obwohl das im Gutachten aus Mai 2011 nicht der Fall ist. Die Gutachten für neue Fahrzeuge werden zum Teil ohne das körperliche Vorhandensein des Fahrzeugs sozusagen am Computer erstellt. Die moderne Technik macht es möglich, unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungswerte, den Betrieb der Felge am neuen Fahrzeug zu simulieren und somit auch zu genehmigen. In den anschließenden Nachtragsgutachten kann es dann passieren, vor allem dann wenn sich an der Fahrzeugkonstruktion wesentliche Dinge ändern, dass bestimmte Fahrzeugtypen, die zunächst im Gutachten aufgelistet waren, wieder rausfliegen. Eine Mehrlenkerhinterachse kann so etwas bewirken, denn es kann passieren, dass die Felge an eine der Streben unter gewissen Umständen anschlägt oder schleift. Da es sich bei der Achse um Sicherheitsrelevante Bauteile handelt, gibt es dann manchmal sogar Rückrufaktionen, die vom Kraftfahrtbundesamt inszeniert und vom Hersteller finalisiert werden. Das ist zwar selten der Fall, aber kommt schon mal vor. Meistens beleibt es aber dabei, dass diejenigen, die die Felgen mit altem Gutachten eingetragen haben, legal fahren und nichts weiter passiert. Diejenigen, die die Felgen nicht eingetragen haben, fahren dann ohne Betriebserlaubnis, denn es gilt immer das aktuelle Gutachten, wenn man die Felgen noch nicht eingetragen hat. Schon alleine deshalb sollte man immer zum TÜV fahren, wenn die Auflage A01 im Gutachten vorhanden ist.