Ja, das passiert mir auch ganz bestimmt nicht noch mal. Das Verhalten des Händlers ist für mich insoweit auch nicht nachvollziehbar. Klar, er hat mir die Felgen vor zwei Jahren verkauft und wollte mich nicht verärgern. Aber was bringt das? Wenn ich in einen schweren Unfall verwickelt werde, werde ich doch meines Lebens nicht mehr froh. Ich hätte vom Verkäufer erwartet, dass er mir klipp und klar gesagt hätte, dass ich die Felgen nicht fahren darf. Das werde ich aber nächste Woche noch mal ansprechen. Habe jetzt neue mit ABE bei ihm bestellt. Die haben zwar Sachverständigenprüfung und Karosseriearbeiten als Auflage. Bei der Einpresstiefe von 47 dürfte das aber eine Formsache und die Arbeiten nicht nötig sein, denn ich wüsste nicht wo die schleifen sollen. Vorsichtshalber frage ich beim Händler aber noch mal nach, denn ich will sie schon eintragen lassen.
Was passiert eigentlich, wenn die Räder zwar eine ABE für mein Fahrzeug haben, ich sie aber nicht eingetragen habe?