Grundsatzfrage:
sorry Leute, aber ich versuche, einen Durchblick bei den zulässigen Felgengrößen zu bekommen.
Ich suche Alus für Winterräder für meinen (bald kommenden) Leon TDI 184 PS (5Türer).
Geplant sind Winterreifen der Größe 225/45. Laut der Liste von Seat sind hier 7 x 17 ET 49 oder 7,5 x 17 ET 51 zulässig. Die Auswahl unter Berücksichtigung der Einpresstiefe ist aber gering. Soweit ich das verstanden habe, kann es auch eine andere ET sein. Wenn der Felgenhersteller eine ABE für das Fahrzeug liefert, kann ich eine andere ET nehmen, ohne mit dem Auto zum TÜV zu müssen. Richtig?
Beispiel:
Bei Felgenoutlet gibt’s die Alutec Poison (gefallen mir gut) 7J x 17 mit
ET 38 sowie
ET 48. Bei beiden Varianten bekomme ich den Hinweis „
TÜV geprüft und zugelassen für Ihr Fahrzeug“. Das heißt, ich habe hier freie Wahl oder wie?
Wenn ich mir jetzt die ABE für die ET38 ansehe, stehen da einige Auflagen, die bei den ET48 nicht stehen:
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen.
K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen.
Da ich nichts umbördeln möchte, fallen die ET38 dann doch wieder raus. Dann wäre aber der Hinweis „TÜV geprüft und zugelassen für Ihr Fahrzeug“. falsch. Und die ET48 liegen dann wohl innerhalb einer Toleranz, wo man nicht zum TÜV muss.
Kann da jemand was zu sagen? ?(