[1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination

Diskutiere [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination im 1P - Fahrwerk & Räder Forum im Bereich 1P - Tuning; ohh, vielen Dank - dann werd ich da wohl bissl aufpassen müssen :)
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.421
ohh, vielen Dank - dann werd ich da wohl bissl aufpassen müssen :)
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.422
Hi
sehr viel Input hier

Hat jemand Erfahrung am 1P FL FR TDI:
8.5x19 ET 45 - 225/35 19
AP Gewinde - ca. 65mm Tieferlegung

Passt das Rad ins Radhaus? Probleme? Eintragung? Tieferlegung nach wie vor möglich?

Danke
Sebastian
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.423
Also ich denke 8,5x19 ET 45 ist grundsätzlich möglich. Mit der Tieferlegung musst du schauen. Wirst wahrscheinlich die Schraube im Radhaus entfernen müssen, und auch die Radhausschale bearbeiten. Mit originalen Kotflügeln wird es auch schwierig. Ich z.B. Hab nen 80er H&R Monotube drin und original Cupra Felgen 8x19 ET53. Und meine Kotflügel sehen aus wie ********. Werde mir wahrscheinlich breite welche von Mücke holen.
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.424
Hallo,

kann mir jemand helfen.

Vor kurzem bin ich Besitzer meines zweiten Leons 1P (1.4 TSI, FR, 2012) und will mir das erste Mal selbst Felgen kaufen. Ich hätte gerne 18-Zoll-Felgen und wollte daher fragen welche ET bei 8x18 möglich ist oder ok aussieht, also nicht herausstehen. Tieferlegung steht aktuell nicht im Raum.

Favorisiert hätte ich derzeit
DBV Andora ET48


und
Wheelworld WH11 ET35


Würde mich über eure Hilfe sehr freuen. Ich bin nicht so der Bastler und hab daher nicht so viel Ahnung, Reifen wechseln kann ich, aber darüber hinaus... ^^
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.425
Nimm die DBV ET48, die wheelworld ET 35 wird sonst zu knapp
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.426
Fährt zufällig jemand MAM A1 und/oder A5 in 18" auf seinem Leon und hat zufällig Bilder dazu? Momentan kann ich mich nicht entscheiden welche ich nehmen soll und irgendwie sieht es im Konfigurator nicht so ansprechend aus.

MAM A1 Black - Front polished
oder
MAM A5 Palladium - Front polished

Mein Leon ist Oscuro Blau / Ada Blau - so ähnlich wie auf den Bildern.

Wenn ich nur die Felgen betrachte gefällt mir die A5 besser, aber am Auto wirkt es irgendwie komisch...wie ist eure Meinung dazu....lieber schwarz poliert oder grau poliert an einem blauen Leon? ?(

Oder vielleicht doch R3H3 von R³ Wheels....einfach nur schwierig :rolleyes:

MAM-A5.jpg MAM-A1.jpg R3H3.jpg
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.427
Ich persönlich würd zu den R3H3 greifen :)
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.428
Inzwischen habe ich mich auch mehr oder weniger dafür entschieden...nur sind die momentan überall ausverkauft. Eventuell gibt es die nur auf Anfrage.
Tomason TN4 stehen auch noch zur Wahl. Sind aber teurer und die 8.5" Breite macht mir etwas Angst in Verbindung mit meinem Gewinde.
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.429
Bei 8,5"-Breite - welche Reifenbreite? 225er Reifen? Da würde ich mir mehr Sorgen um die Felgen machen, da ein 225er-Reifen auf 8,5" kaum noch einen geeigneten Flankenschutz hat. Da wird ein kleiner Randstein schnell zum Felgenkiller.
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.430
Genau 225/40R18 8,5"
Über den Flankenschutz mache ich mir nicht so die Gedanken, mit Bordsteinen hatte ich nie Probleme.
Ich tendiere trotzdem zu den 8" R3H3 ...sind auch günstiger :)
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.431
Hallo,

habe bei mir vorne 235/35R19 drauf und hinten 255/30R19, war beim Tüv alles soweit super passt rein, nur möchte der ein gutachten zur ABS ESP tauglichkeit haben weil die differenz der Abrollumfänge größer als 1%, 1,5% um genau zu sein, sind.
Der Tüv Prüfer meinte sowas kann man vom Reifenhersteller bekommen, also Conti angeschrieben und auch ein Gutachten bekommen, leider steht da über ABS ESP drinnen das sie darüber keine Aussage machen können.

Nächste Anlaufstelle war der Seat Kundendienst, da angerufen und nachgefragt aber da wurde ich nur auf nen Händler verwießen. Bei dem würde ich heute oder morgen mal vorbeifahren.

Kann der sowas ausstellen ? Hat jemand so ein gutachten schon ?

Alternative wären 225/35 vorne aber das will ich eigtl nicht :(
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.432
Ich muss mich auch noch einmal melden, da ich mir bei meinen neuen Felgen immer noch unsicher bin.

Auf Platz 1 stehen Tomason TN1 8,5J ET45 mit 225/40R18 11,3kg

TN1.jpg

Allerdings habe ich bedenken, dass ich diese auch eingetragen bekomme, wenn man sich so die Bilder von anderen 1Ps anschaut, dann stehen die schon relativ weit draußen - siehe z.B. folgendes Umbauprojekt hier im Forum:



Und mein Leon ist noch etwas tiefer 330mm VA+HA Radmitte bis Kotikante

Als Alternative stehen da noch die schon bereits vor einiger von mir genannten R3H3 von R*Wheels in 8J ET45 mit 225/40R18 10,3 kg im Raum.

R3H3.jpg

Diese sind wahrscheinlich die vernünftigere Lösung, zumal das Gewicht 1kg weniger ist. Oder was sagt ihr dazu?
Die R3H3 haben auch eine ABE mit Auflage A01, also zur Vorführung beim TÜV ohne Eintragung, allerdings ist das nur bei Serienfahrwerk. Wie verhält sich das dann mit meiner Tieferlegung? Reicht zum eintragen dann das Gutachten zur ABE vom vom Hersteller, oder wie werden die eingetragen? Bei den Tomason ist ja ein TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO dabei und bei den R3H3 nur ein GUTACHTEN zur ABE nach §22 StVZO . Oder verstehe ich das nur falsch und die R3H3 werden auch nach §19(3)eingetragen mit dem Gutachten zur ABE?

Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen.

Vielen Dank
 
Zuletzt bearbeitet:
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.433
Also, wenn du schon ein anderes Fahrwerk drin hast musst du
sowieso alles gemeinsam eintragen lassen,
da sich die jeweiligen Gutachten auf den Serienzustand beziehen.

Die Tomason haben, wie ich aus eigener Erfahrung weiß,
das Problem, dass die Speichen über das Horn hinausgehen,
was nicht jeder Prüfer im Sinne der Radabdeckung gutheißt.
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.434
Ja das gemeinsam eintragen ist klar, musste ich ja bereits schon in Verbindung mit den Spurplatten die mit den SEAT original Felgen und dem Gewinde verbaut sind. Ich kenne mich nur nicht mit diesen ABE Gutachten mit der Auflage A01 aus, ob das irgendwie einen Vorteil bzw Nachteil dabei gibt.

So wie ich das auf den Fotos sehe steht das Felgenhorn bei den Tomason bereits schon weit außerhalb des Radkasten, daher habe ich da etwas bedenken wegen der Eintragung, die rausstehenden Speichen kommen dann noch oben drauf. Also ob das dann mit der Tieferlegung bei mir passt, wegen der Achsverschränkung.

Vielleicht sollte ich einfach die R3H3 nehmen, auch wenn ich mich in die TN1 verliebt habe :)
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.435
Ich weiß, ich kann manchmal etwas pingelig und ein Spielverderber sein, liegt aber daran, dass ich auch einige personenbezogene TÜV-Zertifizierungen habe und entsprechend versuche, korrekt zu handeln ;)
Wie ihr wisst, gilt es ja nicht mehr, dass nur die Lauffläche in einem bestimmten Bereich abgedeckt sein muss. Dies bezieht sich (mittlerweile sehr lange) auf die komplette Rad-Reifen-Kombi. Das ist gesetzlich verankert. Ist erstmal Fakt. Ein TÜVer muss sich auch daran halten..... der ein oder andere trägt sowas aber dennoch ein. Hier ist es wichtig zu wissen, nur weil es eingetragen wurde, ist es nicht legal! Im Falle einer Kontrolle oder bei einer TÜV Abnahme kann das Fahrzeug entsprechend sogar (im schlimmsten Fall) stillgelegt werden. Ja, der eintragende TÜVer ist zwar hier hauptverantwortlich, aber auch jede unmittelbar fahrzeugführende Person kann haftbar gemacht werden.
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.436
`@Chris

Zitat: "
Hier ist es wichtig zu wissen, nur weil es eingetragen wurde, ist es nicht legal! Im Falle einer Kontrolle oder bei einer TÜV Abnahme kann das Fahrzeug entsprechend sogar (im schlimmsten Fall) stillgelegt werden. Ja, der eintragende TÜVer ist zwar hier hauptverantwortlich, aber auch jede unmittelbar fahrzeugführende Person kann haftbar gemacht werden.

Meiner Meinung nach: Klares NEIN! Man kann sich als Laie auf den Sachverstand, das Fachwissen und die Legitimation , des "amtlich zugelassenen Prüfers" (TÜV,Dekra usw.) verlassen,da von einem Nichtfachmann nicht verlangt werden kann, mehr über die gesetzlichen Bestimmungen zu wissen,als der TÜV -Prüfer. Genau aus diesen Gründen existieren ja die staatlich ins Leben gerufenen Prüforganisationen.
Man kann von einem Laien nicht verlangen,daß er für etwas haftet,daß er nicht verursacht hat, wenn ihm keine Vorsätzlichkeit vorzuwerfen ist oder er nicht bewußt falsch handelt. Das wäre z. B der Fall, wenn er wieder besseren Wissens NACH der Eintragung wieder eine technische Änderung vornimmt, die so nicht geprüft und eingetragen wurde,um die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen und so eine arglistige Täuschung vornimmt.
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Man muss da schon auf dem Teppich bleiben. Auch wenn sogar vorgegeben ist,das man die tchnischen Einrichtungen( Licht, Bremse usw.) vor Beginn einer Fahrt überprüfen muss. Die technischen Änderungen, die abgenommen und eingetragen sind, kann ein nicht geschulter und nicht fachkompetenter Fahrer eben nicht überprüfen. Das wird auch nicht verlangt.
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.437
Sorry, das siehst du leider falsch. Nehmen wir mal einen anderen Fall, der eigentlich ähnlich ist. Du fährst das Auto eines bekannten, das er dir geliehen hat. Die Polizei hält dich an. Es wird festgestellt, dass die AGA keine ABE hat und die Felgen nicht eingetragen sind. Das konntest du erstmal nicht wissen, denn dein bekannter hat dir versichert, es ist alles "clean" mit dem Fahrzeug. Trotzdem wirst du als Fahrzeugführer haftbar gemacht. Nämlich wegen führen eines Kraftfahrzeuges ohne BE. Dem Halter selbst drohen noch andere Strafen. Genauso bei der TÜV Eintragung. Nur weil es jemand abgenommen hat, hat er damit nicht das Gesetz geändert.......
Das hat nichts mit auf dem Teppich bleiben zu tun, sondern mit der deutschen Gesetzesrealität ;) ..... "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". So dämlich dieser Spruch auch sein mag, er ist wahr. Leider.
Und hier sehen wir ja auch wieder, wie wichtig es doch ist, dass gewissen Sachen am Rande mal in den Threads erwähnt werden.

Aber achja....du hast da ja deine etwas eigene Interpretation von Gesetzen, wie wir aus anderen Threads bereits gut wissen ;)
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.438


Vieleicht solltest Du Dir solche Fälle mal durchlesen. Da wird einer MIT Zeugen belastet jemanden getötet zu haben , hat Blutspuren eindeutig vom Opfer auf seiner Jacke und wird freigesprochen, weil er die Jacke genau an diesem Abend *verliehen hat* und er mit seinen kriminellen und vorbestraften Kumpels in der Überzahl bei den hzeugen ist. Das ist Deutschland!
Und jetzt träum mal weiter über Gesetze und die Konsequenzen!!
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.439
Wahnsinn. Ich schildere einfach nur trocken ohne jeglichen konkreten Bezug die allgemeine Rechtslage bei der Eintragung von Rad-Reifen-Kombinationen als Hinweis, und du lieferst einen Präzendesfall bei einem Mord.
Auch hier merke ich einfach, dass es dir wie so oft nur ums "Dagegensein" und die Diskussion selbst geht :) Spar deine Energie für die nächsten Threads. Ich werde auf deinen Mordfall nicht eingehen.
 
  • [1P] DISKUSSION - Felgen/Reifen-Kombination Beitrag #2.440
Chris Engel

Und jetzt noch mal zu Deinem völlig anders dargestellten Statement. Im ersten Fall, hast Du dargestellt, daß etwas "nicht automatisch legal ist,weil es engetragen ist....!" Sondern der Halter/Fahrer kann *trotzdem haftbar gemacht* werden...bla bla bla..."

Danach schreibst Du, daß ich mir ein Auto ausleihe an dem die *AGA und Felgen NICHT eingetragen sind* und ich als Fahrer haftbar gemacht werden kann!!!

*Also ein ganz anderer Fall, als der Fall,um den es eingangs ging! Da ging es um "EINGETRAGENE TECHNISCHE ÄNDERUNGEN" und die Folgen,wenn man sich auf diese EINTRAGUNG und den PRÜFER zu Recht verlässt!
 
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