`@Chris
Zitat: "
Hier ist es wichtig zu wissen, nur weil es eingetragen wurde, ist es nicht legal! Im Falle einer Kontrolle oder bei einer TÜV Abnahme kann das Fahrzeug entsprechend sogar (im schlimmsten Fall) stillgelegt werden. Ja, der eintragende TÜVer ist zwar hier hauptverantwortlich, aber auch jede unmittelbar fahrzeugführende Person kann haftbar gemacht werden.
Meiner Meinung nach: Klares NEIN! Man kann sich als Laie auf den Sachverstand, das Fachwissen und die Legitimation , des "amtlich zugelassenen Prüfers" (TÜV,Dekra usw.) verlassen,da von einem Nichtfachmann nicht verlangt werden kann, mehr über die gesetzlichen Bestimmungen zu wissen,als der TÜV -Prüfer. Genau aus diesen Gründen existieren ja die staatlich ins Leben gerufenen Prüforganisationen.
Man kann von einem Laien nicht verlangen,daß er für etwas haftet,daß er nicht verursacht hat, wenn ihm keine Vorsätzlichkeit vorzuwerfen ist oder er nicht bewußt falsch handelt. Das wäre z. B der Fall, wenn er wieder besseren Wissens NACH der Eintragung wieder eine technische Änderung vornimmt, die so nicht geprüft und eingetragen wurde,um die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen und so eine arglistige Täuschung vornimmt.
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Man muss da schon auf dem Teppich bleiben. Auch wenn sogar vorgegeben ist,das man die tchnischen Einrichtungen( Licht, Bremse usw.) vor Beginn einer Fahrt überprüfen muss. Die technischen Änderungen, die abgenommen und eingetragen sind, kann ein nicht geschulter und nicht fachkompetenter Fahrer eben nicht überprüfen. Das wird auch nicht verlangt.