Nicht nur in Hessen ...
... aber ein gewisses Verständnis für den TÜV sollte auch entgegekommend gebracht werden. Wird etwas am Fahrzeug nicht eingetragen, da nicht alles vom Gesetzgeber geforderten Informationen vorliegen - kann im Fall der Fälle ein Haftungsfall für denjenigen TÜVler entstehen, die seine eigene Existenz gefährden kann.
Fakt ist hier: Ronal rückt keine nötigen Papiere für die speziell und nur für Seat gefertigten Felgen heraus (ist so sicherlich auch zwischen Seat und dem Felgenhersteller vertraglich vereinbart). Ein Vergleichsgutachten mit einer ählichen Felge darf der TÜV (eigentlich) nicht für eine Eintragung heranziehen (ich weiß, das wird trotzdem manchmal gemacht).
Auch wenn es offensichtlich ist, dass die angedachte Felge auf dem Cupra serienmäßig verbaut wurde und sogar mit KBA-Freigabe für den Cupra versehen ist, fehlt die ABE (physisch gemeint) für die Eintragung bzw. minimum ein Festigkeitsgutachten des Herstellers für genau diese Felge, damit eine Einzelabnahme erfolgen kann.
Wie gesagt, auch wenn es offenlichtlich ist, dass die Felge auf dem Cupra serienmäßig verbaut ist, hat der TÜV kein Dokument in der Hand die bestätigt, dass die Felge für ein anderes Fahrzeug die nötige Festigkeit hat, auch wenn Leon fast gleich Leon! Durchmesser/ET/Freigängigkeit und Reifengröße sind das kleinste Problem - aber wenn man kein Festigkeitsgutachten (besser natürlich ABE) vorlegen kann, dann wird es mit der Eintragung bzw. Einzelabnahme schwierig bis unmöglich.
Viel Glück.
Gruß
Interceptor