Hallöchen Ihr lieben,
Hab meine Felgen für meinen Löwen seit Samstag im Keller,
will meinen Leon auch tieferlegen (35/65)
Die Felgen sind Platin P61 8x18 ET45, jetzt Fragt sich nurnoch welche Reifengröße ich am besten nehme?
In der ABE der Felgen sind 3 Reifengrößen angegeben:
Reifengröße 1: 215/40 R18
Auflagen: Nicht geprüft für Fahrzeuge mit Serienmäßig Größerer und Breiterer Bereifung, Gewicht Achslast max. 1030Kg, Gewicht Achslast max. 1060Kg
Reifengröße 2: 225/35 R18
Auflagen: Abnahme durch TÜV, Radabdeckung an Achse 1 muss durch Ausstellen der Frontschürze und Kotflügel oder anbauteile im Bereich von 0-30° vor Radmitte Herstellen (Hat da wer erfahrung ob hier evtl der Kotflügel gebördelt werden muss? oder ob das so reicht?) dann noch das Gleiche für Achse 2 nur im Bereich von 0-50°,
Nicht geprüft mit Fahrzeuge die Serienmäßig größere Reifen haben und dann wieder das mit dem Gewicht wie bei Reifen 1
Reifengröße 3: 225/40 R18
Auflagen: Abnahme durch TÜV, und wieder die Sache mit der Radabdeckung.
Welche der angegebenen Reifen nehm ich hier am besten?
Die Aussage bei Reifen 2 und 3 ist für mich ziemlich Irritierend, mit der Radabdeckung, ob ich hier evtl. schon anfangen muss zu börteln wenn ich ihn Tiefer legen will.
Hab euch noch einen Auszug der Abe (gerade der Abschnitt mit den Reifenabdeckungen) reingestellt.
Jetzt schon mal danke für die Hilfe.
Gruß Milwes
K1a
Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen d
er Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserietei
len im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom
bination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b
Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen d
er Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserietei
len im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkom
bination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der
Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.